Öffentliche Förderung
Als Faustregel gilt: Träger, die ausschließlich örtlich oder regional aktiv sind, wenden sich an die für internationale Jugendarbeit zuständige Fachstelle ihrer Kommune (zum Beispiel Kreis- oder Stadtjugendämter), überregional agierende an das jeweilige Landesjugendamt ihres Bundeslands und bundesweite Organisationen und Verbände an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Kinder- und Jugendplan des Bundes).
Des Öfteren lohnen sich auch Anfragen bei mehreren Stellen. Auf jeden Fall gibt es immer Unterlagen und Beratung von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu allen Fragen und Möglichkeiten, die mit Finanzierung zu tun haben. Empfehlung: Zum Hörer greifen und mit den zuständigen Sachbearbeiter(inne)n persönlich sprechen. Da lösen sich schon viele Fragen auf. Förderung ist ein kompliziertes Geflecht!