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Fördertipps

Bundesländer

Sie sind ein Träger der außerschulischen Jugendbildung/Jugendarbeit und möchten einen internationalen Jugendaustausch organisieren? Dann können Sie Zuschüsse aus Landesmitteln nach Maßgabe der Richtlinien zum Kinder- und Jugendplan des Bundes (festgelegte Tagessätze, Teilnehmer/-innen-Zahlen, andere Kriterien) erhalten. Auch Maßnahmen für Mitarbeiter/-innen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe beziehungsweise der internationalen Jugendarbeit (Fachkräfteaustausch) sind förderfähig.

Eine Zuwendung aus dem jeweiligen Landesjugend(förder)plan kann nicht für Maßnahmen solcher öffentlicher und freier Träger bewilligt werden, die

Sind Sie kein Träger der außerschulischen Jugendbildung/Jugendarbeit, wollen aber trotzdem eine internationale Jugendbegegnung ausrichten? Dann nicht verzagen: Aus Landesmitteln können unter Umständen auchMaßnahmenandererAntragstellergefördert werden, sofern am Zustandekommen der internationalen Jugendbegegnung besonderes Landesinteresse besteht. Hier sind die Summen nicht festgelegt; die Förderhöhen (unter anderem Tagessätze) kann das jeweilige auf Landesebene für die internationale Jugendarbeit zuständige Ministerium nach eigenem Ermessen festlegen.

Im Folgenden finden Sie Adressen und Besonderheiten der auf Landesebene für die internationale Jugendarbeit zuständigen Ministerien und Landesjugendämter. 

Sie interessieren sich doch für einen Austausch im schulischen Bereich? Dann könnte Ihnen die Übersicht des Pädagogischen Austauschdienstes mit Informationen der Länder der Bundesrepublik Deutschland zum internationalen Austausch im Schulbereich weiterhelfen.

Baden-Württemberg

Wer ist offiziell für die Förderung und die Förderrichtlinien des internationalen Jugendaustauschs zuständig?

In Baden-Württemberg ist das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport für die staatliche Förderung internationaler Jugendbegegnungen zuständig und bestimmt die Förderrichtlinien im Landesjugendplan.

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Königstr. 44, 70173 Stuttgart
Postanschrift: Postfach 10 34 42, 70029 Stuttgart
Ansprechpartnerin: Frau Heidemarie Schmidt
Fon: 0711 279-2704, Fax: 0711 279-2795
E-Mail: heidemarie.schmidt(at)km.kv.bwl.de,
Internet: www.km-bw.de und Ministerium für Kultus, Jugend und Sport - Internationale Jugendbildung

Was wird [besonders] gefördert?

Hinweis: das Kultusministerium ist nur für die folgenden staatlichen Förderprogramme zuständig, alle anderen Programme – z. B. JUGEND IN AKTION – sind unabhängig vom Ministerium zu beantragen.

Für die Antragstellung ist Folgendes zu beachten:

Werden Anträge auf Förderung mit folgenden Programmen gestellt:

ist zwischen

zu unterscheiden.

Organisationen mit zentralem Dachverband wenden sich bei Beratung und Antrag auf Förderung aus diesen Programmen an ihren Dachverband (Zentralstellenverfahren). Nur für Organisationen ohne zentralen Dachverband ist in Baden-Württemberg das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport für die Förderung internationaler Jugendbegegnungen zuständig (Länderverfahren). Das Ministerium wird durch die vier Regierungspräsidien (siehe unten: Wo und bis wann muss ich die Anträge einreichen?) vertreten, bei denen auch die Anträge auf Förderung eingereicht werden.

Werden Anträge auf Förderung durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP), Förderung durch den Landesjugendplan (LJP) gestellt – das sind Begegnungen mit Ländern, die nicht durch die KJP-Sondermittel/Sondermaßnahmen gefördert werden –, ist Folgendes zu beachten:

Siehe hierzu auch den Förderkompass für internationale Jugendbegegnungen der Servicestelle Jugend.

Ein Schwerpunkt der Förderung durch den LJP liegt im Austausch mit Partnerregionen, für den es erhöhte Fördersätze gibt.

Partnerregionen des Landes Baden-Württemberg sind:

Wie viel Geld kann ich bekommen?

Aktuelle Fördersätze auf der Website des Jugendnetzes im Förderkompass für internationale Jugendbegegnungen.

Wo bekomme ich die Antragsformulare?

Detaillierte Hilfestellung und Informationen zur Förderung des internationalen Jugendaustauschs sind im Jugendarbeitsnetz zu finden. ImOnlineportal der Jugendarbeit in Baden-Württemberg jugendarbeitsnetz.de sind auf der Seite zum Landesjugendplan unter anderem die Richtlinien zum Landesjugendplan, eine Arbeitshilfe für den Landesjugendplan, Informationen zu aktuellen Sonderprogrammen und die Formulare zum Landesjugendplan erhältlich. Formulare gibt es auch per Post und zwar beim:

Landesjugendring Baden-Württemberg 
Siemensstr.11, 70469 Stuttgart 
Tel.: 0711 16447-0, Fax: 0711 16447-88 
E-Mail: info(at)ljrbw.de
Ansprechpartnerin: Frau Röhm
Tel.: 0711 16447-13
E-Mail: roehm(at)ljrbw.de, Internet: www.ljrbw.de

und bei den Regierungspräsidien.

Wo und bis wann muss ich die Anträge einreichen?

Träger ohne Dachverband schicken ihre Anträge an die Regierungspräsidien – die jeweils aktuellen Antrags- beziehungsweise Abgabetermine für die einzelnen Programme gibt es im Jugendnetz. Träger mit Dachverband schicken ihre Anträge an die Dachverbände zu den von diesen festgelegten Abgabefristen.

Mitgliedsorganisationen des Landesjugendrings Baden-Württemberg reichen ihre Anträge zur Vorprüfung und Beratung beim Landesjugendring ein, dieser reicht sie an die Regierungspräsidien weiter.

RP Stuttgart
Referat 23
Ruppmanstraße 21, 70565 Stuttgart
Fon: 0711 904-0, Fax: 0711 904-2408
Ansprechpartnerin: Frau Birke-Karakasidis
Fon: 0711 904-12305
E-Mail: susanna.birke-karakasidis(at)rps.bwl.de

RP Karlsruhe
Referat 23
Schloßplatz 1–3, 76131 Karlsruhe
Fon: 0721 926-0, Fax: 0721 22278
Ansprechpartnerin: Frau Hauser
Fon: 0721 926-6452
E-Mail: claudia.hauser(at)rpk.bwl.de

RP Tübingen
Referat 23
Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen
Fon: 07071 757-0, Fax: 07071 757-3190
Ansprechpartner: Frau Mohr
Fon: 07071 757-3809
E-Mail: nicole.mohr(at)rpt.bwl.de

RP Freiburg
Referat 23
Kaiser-Joseph-Straße 167, 79098 Freiburg i. Br.
Fon: 0761 208-0, Fax: 0761 208-1080
Ansprechpartner:
Frau Radetzky
Fon: 0761 208-4602
E-Mail: susanne.radetzky(at)rpf.bwl.de

Wer berät mich?

Das Jugendnetz, offizielles Jugendinfo-Portal des Landes, informiert und berät auf www.sprung-ins-ausland.de über internationale Jugendbegegnungen (Schwerpunkt: Fördermöglichkeiten) und bietet in Zusammenarbeit mit dem Landesjugendring Informations- und Fortbildungsveranstaltungen zu diesem Thema sowie einen Förderkompass für internationale Jugendbegegnungen an. Die Beratung ist auch per E-Mail oder telefonisch möglich bei:

Jugendstiftung Baden-Württemberg
Fachbereich Schule und Jugend International
Schlossstr. 23, 74372 Sersheim
Ansprechpartner: Julia Wachter
Fon: 0 70 42 / 83 17 - 36
E-Mail: info(at)sprung-ins-ausland.de, Internet: www.sprung-ins-ausland.de

Weitere Adressen und Ansprechpartner zu Internationalem Schüleraustausch, Schüleraustausch mit Mittel- und Osteuropa, Einzelschüleraustauschmaßnahmen mit Frankreich und Drittortbegegnung mit Frankreich finden Sie in der ListeAnsprechpartner/-innen und Adressen Internationaler Schüler- und Jugendaustausch des Kultusministerium Baden-Württemberg.

Was ist sonst noch gut zu wissen?

Jugendbildung International, das als Partnerorganisation im europäischen Jugendinfonetzwerk Eurodesk mitwirkt, bietet über internationale Jugendbegegnungen hinaus ein umfangreiches Informationsangebot zu allen Möglichkeiten des Auslandsaufenthalts für Jugendliche: Au pair, Freiwilligendienste, Stipendienprogramme, Studieren im Ausland, Workcamps und vieles mehr. Außerdem bietet das Jugendnetz eine umfassende Datenbank mit Fördermöglichkeiten für Projekte der Jugendarbeit in Baden-Württemberg.

Bayern

Wer ist offiziell für die Förderung und die Förderrichtlinien des internationalen Jugendaustauschs zuständig?

Zuständig für die Jugendarbeit in Bayern ist das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Grundlegend für die Förderung ist das Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung. Besonders interessant ist hier im Teil III 4.2 Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe / Jugendarbeit sichern und weiterentwickeln (S. 62).

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Winzererstraße 9, 80797 München
Fon: 089 1261-01 (Vermittlung), Fax: 089 1261-1122
Internet: www.stmas.bayern.de

Sämtliche Mittel aus dem staatlichen Jugendprogramm für den internationalen Jugendaustausch (und für den Schüleraustausch) werden über den Bayerischen Jugendring vergeben. Der Bayerische Jugendring ist auch verantwortliche Landeszentralstelle für die Förderung aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes und aus Mitteln des Deutsch-Französischen und des Deutsch-Polnischen Jugendwerks. Für außerschulische Träger gelten die Richtlinien zur Förderung von Veranstaltungen der Internationalen Jugendarbeit aus Mitteln des Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung (Downloadbereich unten: Rahmenrichtlinien).

Bayerischer Jugendring (BJR)
Geschäftsstelle
Herzog-Heinrich-Str. 7, 80336 München
Fon: 089 51458-46, Fax: 089 51458-88
Internet: www.bjr.de
Ansprechpersonen finden Sie unter "Internationales".

Was wird [besonders] gefördert?

Der Bayerische Jugendring fördert Jugendbegegnungen und Fachprogramme, die auf bilateralen Absprachen des Bayerischen Jugendrings mit ausländischen Regionen oder Partnerorganisationen beruhen. Dies bezieht sich im Einzelnen auf:

Mitgliedsorganisationen des Rings Politischer Jugend erhalten für Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit eine gesonderte Förderung im Rahmen der für sie bestimmten Landesmittel (nicht über den BJR).

Ansprechpartner/-innen für die Regionen im Bayerischen Jugendring finden Sie unter "Jugendringe".

Von der Förderung ausgeschlossen sind Veranstaltungen, die nach den Richtlinien des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) förderbar wären. Für den Fall, dass die betreffende Veranstaltung aus anderen Mitteln des Freistaates Bayern, aus Bundesmitteln oder aus Mitteln der Europäischen Union gefördert wird, ist eine Förderung nach den Richtlinien zur Förderung von Veranstaltungen der Internationalen Jugendarbeit aus Mitteln des Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung (Download unten: Rahmenrichtlinien) nicht möglich. Es wird erwartet, dass Antragsteller bestehende andere Fördermöglichkeiten ausschöpfen. Sofern die Veranstaltung der Internationalen Jugendarbeit einen örtlichen Träger hat, soll sich auch die betreffende Kommune an der Förderung beteiligen. Weitere Informationen zur Förderung des internationalen Jugendaustauschs finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Jugendrings.

Wie viel Geld kann ich bekommen?

Die Höhe der Förderung durch den Bayerischen Jugendring ist in den Richtlinien zur Förderung von Veranstaltungen der Internationalen Jugendarbeit aus Mitteln des Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung (Download unten: Rahmenrichtlinien) festgehalten.

Wo bekomme ich die Antragsformulare?

Die Förderrichtlinien und Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Jugendrings. Hier gelangt man direkt zum Download der Antragsunterlagen für außerschulische Träger (unten auf der Seite).

Antragsberechtigt sind die im Bayerischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen (Jugendverbände), die Gliederungen des BJR, andere öffentlich anerkannte sowie öffentliche Träger der Jugendarbeit in Bayern.

Wo und bis wann muss ich die Anträge einreichen?

Die Anträge für Maßnahmen, die der Bayerische Jugendring fördert, müssen sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf den dafür vorgesehenen Formularen beim BJR eingehen. Bei Projekten muss der Antrag 12 Wochen vor Beginn vorlegt werden. Die Anträge müssen eine Konzeption (Ziele,  Inhalte,  Methoden,  Zeitplanung) und einen umfassenden Kostenplan enthalten.

Wer berät mich?

Ansprechpartner*innen im Bayerischen Jugendring für internationalen Jugendaustausch finden sich in der Übersicht auf der Webseite des Bayerischen Jugendrings.

Berlin

Wer ist offiziell für die Förderung und die Förderrichtlinien des Internationalen Jugendaustauschs zuständig?

Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist Ansprechpartner für die Förderung von internationalen Jugendbegegnungen für 

sowie Zentralstelle für 

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Abteilung III
Jugend und Kinderschutz
Referatsleiterin: Kerstin Stappenbeck
Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin-Mitte
Fon: 030 90227-5533
E-Mail: kerstin.stappenbeck(at)senbwf.berlin.de, Internet: www.berlin.de/sen/jugend

Die Förderung internationaler Begegnungen erfolgt – ebenso wie eine eventuelle Beratung – durch die Senatsverwaltung, Abteilung Jugend und Familie/Landesjugendamt.

Was wird [besonders] gefördert?

Gefördert werden Begegnungen von Jugendgruppen und freien Trägern der Jugendarbeit mit einer Vielzahl von Ländern, und zwar sowohl Jugendaustausch als auch Fachkräfteprogramme. Keine Förderung erhalten in der Regel Schulgruppen und Klassenfahrten, für die es gesonderte Regelungen durch die Senatsverwaltung, Abteilung Schule/das Landesschulamt gibt.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung dauerhafter bi- und multilateraler Austauschmaßnahmen mit

nach den Empfehlungen der Leitlinien der internationalen Jugendpolitik und Jugendarbeit von Bund und Ländern entsprechend der Beschlussfassung der Jugendministerkonferenz vom 17./18. Mai 2001 in Weimar sowie Begegnungen

Eine Landeszuwendung kann nicht für Maßnahmen solcher öffentlicher und freier Träger bewilligt werden,

Wie viel Geld kann ich bekommen?

Die Höhe der Zuweisungen hängt von der Art der Maßnahme sowie von speziellen Vereinbarungen mit den Partnerländern ab. In der Regel werden bei einer Begegnung im Partnerland die Flüge sowie Vor- und Nachbereitung bezuschusst; bei einer Begegnung in Berlin gibt es feste Tagesätze sowie einen Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung.

Wo bekomme ich die Antragsformulare?

Die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft, Abteilung Jugend und Familie/Landesjugendamt ist die Behörde, an die man sich als Träger zuerst wendet. Hier gibt es Informationen im Hinblick auf aktuelle Vorhaben, Träger, etc. auf Landesebene und die Adressen der Bezirksjugendämter in Berlin. Außerdem bekommt man Hinweise darauf, wo die Anträge im Internet zu finden sind.

Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft
Abteilung Jugend und Familie/ Landesjugendamt Berlin
Referat Jugendarbeit
Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin-Mitte 

Wo und bis wann muss ich die Anträge einreichen?

Die Anträge werden in der Regel im Herbst für das darauf folgende Kalenderjahr bei der Senatsverwaltung eingereicht.

Wer berät mich?

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Str.6, 10178 Berlin-Mitte
Fon: 030 90227-5050

Was ist sonst noch gut zu wissen?

Über weitere Möglichkeiten der Förderung von internationalen (Jugend)Begegnungen informiert und berät in Berlin:

Die Eine Welt e.V. (Eurodesk-Dezentrale)
Chodowieckistr. 23, 10405 Berlin
Fon: 030 61074815
E-Mail: info(at)dieeinewelt.de, Internet: www.dieeinewelt.de

Brandenburg

Wer ist offiziell für die Förderung und die Förderrichtlinien des Internationalen Jugendaustauschs zuständig?

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg erarbeitete die Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung im Land Brandenburg (vom 24.11.2021).

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg 
Heinrich-Mann-Allee 107, 14437 Potsdam
Referat 25: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Landesjugendplan
Ansprechpartner: Herr Matthias Hoffmann
E-Mail: matthias.hoffmann(at)mbjs.brandenburg.de, Internet: www.mbjs.brandenburg.de

Was wird [besonders] gefördert?  

Begegnungen zwischen brandenburgischen und ausländischen Jugendlichen

besonders in

Eine Landeszuwendung kann nicht für Maßnahmen solcher öffentlicher und freier Träger bewilligt werden,

eine Förderung erhalten.

Wie viel Geld kann ich bekommen?

Die Höhe der Zuwendung ist in der Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung im Land Brandenburg festgelegt. Informationen erhalten Sie auch beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg/Landesjugendamt.

Wo bekomme ich die Antragsformulare?

Die Antragsformulare bekommt man beim Landesjugendamt, entweder unter www.mbjs.brandenburg.de 

oder:

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Abteilung Kinder und Jugend 
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Fon: 0331 866-0, Fax: 0331 866-3595
E-Mail: poststelle(at)mbjs.brandenburg.de, Internet: www.mbjs.brandenburg.de

Wo und bis wann muss ich die Anträge einreichen?

Die Anträge müssen beim Landesjugendamt mindestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. bis zum 1. Februar des Jahres eingereicht werden. Genaue Informationen erhalten Sie in der Richtlinie.

Wer berät mich?

Im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport berät bei der Planung von internationalen Jugendbegegnungen. 

Was ist sonst noch gut zu wissen?

Eine wichtige Adresse ist die des Landesjugendrings Brandenburg. Hier finden sich unter anderem

Landesjugendring Brandenburg e.V.
Breite Straße 7a, 14467 Potsdam
Tel.: 0331 62075-30, Fax: 0331 62075-38
E-Mail: info(at)ljr-brandenburg.de, Internet: www.ljr-brandenburg.de

Die Kommunalgemeinschaft POMERANIA e.V. berät zur Förderung des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes. Der Verein fördert außerdem in seinem Arbeitsgebiet die grenzüberschreitende Entwicklung in den Bereichen Infrastruktur, Wirtschaft, Kultur und anderen gesellschaftlichen Aufgaben. Grundlage für die Förderung von kleinen Projekten der deutsch-polnischen Begegnung ist das Kooperationsprogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska 2021-2027 im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Ansprechpartner*innen gibt es bei den weiteren Informationen zum Kleinprojektefonds.

Bremen

Wer ist offiziell für die Förderung und die Förderrichtlinien des Internationalen Jugendaustauschs zuständig?

In der Freien Hansestadt Bremen ist das Senatsressort für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration – Abteilung Junge Menschen und Familie (im Referat 22 Kinder- und Jugendförderung, Jugendbildung) als Landeszentralstelle für die Förderung von internationalem Austausch zuständig. Gefördert wird nach den Konditionen des Kinder- und Jugendplans des Bundes. Der Förderung liegen das Bremische Kinder-, Jugend- und Familienförderungsgesetz und die Richtlinien über die Förderung der außerschulischen Jugendbildung, der Jugendinformation und der Jugendverbandsarbeit im Lande und der Stadtgemeinde Bremen (Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 29.12.2009) zugrunde.

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration 
Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen
Fon: 0421 361-2881, Fax: 0421 361-2155
Internet: www.jugend.bremen.de 

Dienstsitz Referat 22 Kinder- und Jugendförderung, Jugendbildung:
Contrescarpe 72, 28195 Bremen

Was wird [besonders] gefördert?

Da nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) gefördert wird, gelten neben einzelnen Landesförderungen die gleichen Schwerpunkte und Förderkriterien wie dort.

Internationale Beziehungen und internationaler Erfahrungsaustausch sind auch integraler Bestandteil der Programmschwerpunkte der von der Stadtgemeinde Bremen geförderten Jugendbildungsstätte Lidice Haus gGmbH. Darüber hinaus werden jährlich zusätzliche Schwerpunktthemen in das Programm aufgenommen.

LidiceHaus
Jugendbildungsstätte Bremen
Weg zum Krähenberg 33a, 28201 Bremen
Fon: 0421 69272-0, Fax: 0421 69272-16
E-Mail: lidice@lidicehaus.de, Internet: lidicehaus.de

Wie viel Geld kann ich bekommen?

Die Fördersätze entsprechen denen des KJP und sind direkt beim Landesjugendamt zu erfragen. Dieses gilt auch für Komplementär- bzw. Landesförderungen.

Wo bekomme ich die Antragsformulare? 

Die Antragsformulare sind beim Landesjugendamt erhältlich – bitte erfragen unter: www.soziales.bremen.de.

Wo und bis wann muss ich die Anträge einreichen?

Einzureichen sind die Anträge in der Regel nach den gesetzten Antragsfristen des Bundes beim Landesjugendamt. Den Trägern werden diese Fristen jährlich bekannt gegeben.

Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen
- Referat 22 -
Contrescarpe 72, 28195 Bremen

Wer berät mich?

Beim Landesjugendamt beraten:
Susanne Derzak
Fon: 0421 3612881
E-Mail: Susanne.Derzak(at)soziales.bremen.de

Petra Frings
Fon: 0421 361-6672
E-Mail: petra.frings(at)soziales.bremen.de

Auf der Webseite des Landesjugendamtes finden Sie die jeweils aktuellen Ansprechpartner/-innen.

Das ServiceBureau Jugendinformation ist in allen Fragen der internationalen Jugendarbeit eine wichtige beratende und unterstützende Anlaufstelle und betreibt außerdem den Landesjugendserver jugendinfo.de für Bremen und Bremerhaven.

ServiceBureau Jugendinformation
Grünenstr. 7, 28199 Bremen
Fon: 0421 330089-10, -11, -15; Fax: 0421 330089-22
E-Mail: serviceb(at)jugendinfo.de, Internet: www.servicebureau.de 

Was ist sonst noch gut zu wissen?

Der Bremer Jugendring hält ebenfalls Informationen zu internationalen Jugendbegegnungen bereit. 

Bremer Jugendring/Landesarbeitsgemeinschaft der Bremer Jugendverbände e.V.
Auf der Muggenburg 30, 28217 Bremen
Fon: 0421 416585-14
E-Mail: info(at)bremerjugendring.de, Internet: www.bremerjugendring.de

Hamburg

Wer ist offiziell für die Förderung und die Förderrichtlinien des Internationalen Jugendaustauschs zuständig?

Zuständig für die internationale Jugendarbeit ist in der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration das Amt für Familie und dort die Abteilung FS 4: Überregionale Förderung und Beratung/Landesjugendamt. Zum 18.10.2021 wurde der Landesförderplan Familie und Jugend für die Jahre 2023-2027 beschlossen. Er trat zum 01.01.2023 in Kraft. In Teil I.3 und Teil II.2.33 wird der Bereich Internationale Jugendarbeit geregelt.

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (kurz: Sozialbehörde)
FS: Amt für Familie, FS 4: Überregionale Förderung und Beratung/Landesjugendamt
Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg
Ansprechpartner: Herr Hoffmann
Fon: 040 42863-3575
Internet: www.hamburg.de/sozialbehoerde/

Was wird [besonders] gefördert? 

Gefördert werden unterschiedliche Programmformen, die Informationen über geschichtliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Gegebenheiten im jeweiligen Partnerland vermitteln, interkulturelles Lernen ermöglichen sowie die Gegenseitigkeit der Begegnungsprogramme wahren, um dauerhafte Partnerschaften/Netzwerke zu begründen.

Eine Förderung aus dem Landesförderplan kann nicht für Maßnahmen solcher Träger bewilligt werden, die zentral über Bundesverbände organisiert sind und Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes im sogenannten Zentralstellenverfahren beantragen.

Antragsberechtigte Träger beantragen im Länderstellenverfahren über das Landesjugendamt auch Mittel aus dem KJP oder Mittel einzelner Jugendaustauschwerke und der bilateralen Koordinierungszentren für den Jugendaustausch (mit den Partnerländern Frankreich, Israel, Tschechien, Russland). Für die Zusammenarbeit mit Polen beantragen Hamburger Träger direkt beim Deutsch-Polnischen Jugendwerk.

Die Freie- und Hansestadt Hamburg fördert zusätzlich Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit im Rahmen bestehender Städte- und Regionalpartnerschaften.

Wie viel Geld kann ich bekommen?

Bei Erfüllung der Kriterien werden für Maßnahmen in Deutschland Zuwendungen zu den Aufenthalts- und Programmkosten der Teilnehmenden aus dem Ausland und aus Deutschland (Tagessätze) sowie Zuschläge als Pauschalbeträge für Vor- und Nachbereitung sowie Sprachmittler gewährt.

Für Maßnahmen im Ausland werden Zuwendungen zu den Fahrt-/Flugkosten der Teilnehmenden aus Deutschland sowie ebenfalls Zuschläge als Pauschalbeträge für Vor- und Nachbereitung gewährt. Zuschüsse zu den Fahrtkosten werden bis zu einem Höchstbetrag von maximal 358 Euro/Teilnehmenden gewährt. Näheres findet sich im Merkblatt zu Förderkriterien, Förderbeträgen und zum Antragsverfahren.

Wo bekomme ich die Antragsformulare?

Die Antragsformulare erhält man beim Amt für Familie (s. Downloads unterer Bereich):

Antragsberechtigt sind:

Bitte beachten Sie auch das Merkblatt Internationale Jugendarbeit.

Wo und bis wann muss ich die Anträge einreichen?

Der Antrag muss beimAmt für Familie fristgerecht eingereicht werden. Antragsfrist ist der 15. Februar des laufenden Jahres, in welchem die Maßnahme durchgeführt werden soll, mindestens aber 8 Wochen vor Beginn des Zuwendungszeitraumes.

Wer berät mich?

Amt für Familie
FS 4: Überregionale Förderung und Beratung / Landesjugendamt
Sachgebiet Jugendverbandsarbeit / Internationale Jugendarbeit

Ansprechpartner*in:

Frau Andrea Krieger (FS 4221)
Fon: 040 42863-2980, Fax: 040 4279-61372
E-Mail: Andrea.Krieger(at)basfi.hamburg.de

Herr Rainer Schwart (FS 4222)
Fon: 040 42863-3850, Fax: 040 4279-61140
E-Mail: Rainer.Schwart(at)basfi.hamburg.de, Internet: www.hamburg.de/internationale-jugendarbeit/

Was ist sonst noch gut zu wissen?

Das Europa JUGEND Büro ist ein „joint ad-venture“ von e.p.a (european play work association e.V.) mit der Behörde für Soziales und Familie der Freien und Hansestadt Hamburg. Es bietet selbst keine Programme an, informiert und berät aber zu (fast) allen Fragen internationaler Jugendbegegnungen und Jugendmobilität. Das Europa JUGEND Büro ist außerdem die regionale Servicestelle von Eurodesk in Hamburg.

Europa JUGEND Büro
Erzberger Str. 3, 22765 Hamburg
Fon: 040 433190
E-Mail: epa(at)go-epa.org, Internet: www.go-epa.org/de/europajugendbuero

Hessen

Wer ist offiziell für die Förderung und die Förderrichtlinien des internationalen Jugendaustauschs zuständig?

Zuständig für den Bereich der internationalen Jugendarbeit ist das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Basis für die Förderung des internationalen Jugendaustauschs sind die die Leitlinien der Internationalen Jugendarbeit in Hessenmit Gültigkeit vom 20. Juli 2005. Sie betonen die Bedeutung der Internationalen Jugendarbeit als Querschnittsbereich der Jugendarbeit in Hessen.

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Referat II 2 Jugend
Dostojewskistr. 4, 65187 Wiesbaden
Internet: soziales.hessen.de

Was wird [besonders] gefördert?

Gefördert werden internationale Jugendbegegnungen, Fachkräfteaustausch und Sonderveranstaltungen (nach vorheriger Rücksprache mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration), insbesondere mit den Partnerregionen:

Antragsberechtigt sind die auf Landesebene anerkannten Jugendverbände und sonstige freie Träger der Jugendarbeit.

Wie viel Geld kann ich bekommen?

Die Fördersätze sind den Hinweisen zur Förderung von Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit vom 21. März 2003 zu entnehmen, die im FamilienAtlas des Hessichen Jugendrings zur Verfügung stehen.

Antragsformulare und Beratung 

Für die inhaltliche Fachberatung bezüglich der internationalen Jugendarbeit ist zuständig:

Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 16
Steinweg 6, 34117 Kassel
Ansprechpartner: Herr Thomas Bartosch
Tel.: 0561 1062666
E-Mail: soziales(at)rpks.hessen.de, Internet: rp-kassel.hessen.de

Dort können auch die Antragsformulare erfragt werden. Bis zum 15. März eines jeden Jahres sind die Anträge beim Regierungspräsidium Kassel (RP Kassel) einzureichen.

Was ist sonst noch gut zu wissen?

Der Hessische Jugendring hat für seine Mitgliedsverbände eine Zentralstellenfunktion. Er

Hessischer Jugendring
Schiersteiner Str. 31–33, 65187 Wiesbaden
Ansprechpartner: Reiner Jäkel
Tel.: 0611 99083-20
E-Mail: jaekel(at)hessischer-jugendring.de Internet: www.hessischer-jugendring.de

Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales veranstaltet mit dem Hessischen Jugendring, den Jugendbildungswerken der Städte Frankfurt/Main, Wiesbaden und dem Landkreis Kassel sowie mit der Sportjugend Hessen und anderen Akteuren jährlich im November eine Informations- und Beratungsbörse für junge Menschen in Frankfurt/Main. Dort können sich Jugendliche und junge Erwachsene über die vielfältigen Begegnungs-, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten im Ausland informieren. Aktuelle Informationen dazu und nächste Termine findet man auf www.hessen-total-international.de.

Mecklenburg-Vorpommern

Wer ist offiziell für die Förderung und die Förderrichtlinien des internationalen Jugendaustauschs zuständig?

Die Abteilung Jugend und Familie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport ist zuständig für die Angelegenheiten der Jugendhilfe – darunter nationale und internationale Jugendarbeit, Jugendverbandsförderung, Kinder- und Jugendschutz, Fragen der Jugendkriminalitätsprävention, Jugendhilfe, Jugenderholung und Jugendkulturarbeit – in Mecklenburg-Vorpommern (MV). Die Abteilung vertritt das Ministerium in der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden (AGOLJB).

Maßgeblich für die Förderung ist das Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, der Freistellung ehrenamtlicher Mitarbeiter und der Fortbildung hauptberuflicher Fachkräfte und Mitarbeiter (Kinder- und Jugendförderungsgesetz – KJfG M-V) und der dazugehörige Landesjugendplan Mecklenburg-Vorpommerns mit den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (LJP - 1)

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
Abteilung 2 - Jugend, Familie, Sport
Referatsleiterin 210 - Jugend- und Schulsozialarbeit, Produktionsschulen, Regionale Förderung der sozialen Teilhabe
Leiter: Dietrich Brandt
Fon: 0385 588-9210, Fax: 0385 588-9705
E-Mail: Dietrich.Brandt@sm.mv-regierung.de, Internet: www.sozial-mv.de 

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales MV (LAGUS), insbesondere die Abteilung Jugend und Familie/Förderangelegenheiten hat die Funktion einer oberen Landesbehörde (Landesjugendamt) inne. Das LAGUS ist für die Förderung der internationalen Jugendarbeit zuständig. Zusammenarbeit besteht auch mit dem Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern e.V.. 

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Förderangelegenheiten, Dezernat 203 Zuwendungen Jugend und Familie
Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg
Ansprechpartnerin: Astrid Küster, Fon: 0395 380-59 79 619, Fax: 0395 380-59732
E-Mail: astrid.kuester(at)lagus.mv-regierung.de , Internet: www.lagus.mv-regierung.de 

Zum 1. Juli 2012 hat auch der Kommunale Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V) die Funktion eines Landesjugendamtes übernommen. Der KSV M-V hat seinen Sitz in Schwerin.

Kommunaler SozialverbandMecklenburg-Vorpommern
Der Verbandsdirektor
Am Grünen Tal 19, 19063 Schwerin
Ansprechpartnerin: Frau Kraack
Fon: 0385 396899-40
Internet: www.ksv-mv.de/

Was wird [besonders] gefördert?

Besondere Schwerpunkte der internationalen Jugendarbeit sind die 

Eine Landeszuwendung kann allerdings nicht für Maßnahmen solcher freier Träger der Jugendhilfe bewilligt werden, die

gefördert werden. 

Für folgende Maßnahmen kann keine Förderung gewährt werden:

Wie viel Geld kann ich bekommen?

Die Fördersätze sind der Richtlinie zur Förderung der internationalen Jugendarbeit zu entnehmen.

Wo bekomme ich die Antragsformulare?

Hinweise und Links zu Antragsunterlagen für die Förderung von Internationalen Jugendprojekten finden Sie auf der Webseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern.

Wo und bis wann muss ich die Anträge einreichen?

Die Anträge für Landesmittel sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern bis spätestens drei Monate vor Projektbeginn zu stellen.

Wer berät mich?

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Astrid Küster
Fon: 0395 380-59619 Fax: 0395 380-59732
E-Mail: astrid.kuester(at)lagus.mv-regierung.de

Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern
Goethestr. 73, 19053 Schwerin
Reinhold Uhlmann (Referent für Internationales)
Fon: 0385 76076-16
E-Mail: r.uhlmann(at)ljrmv.de
Zentrale
Fon: 0385 76076-0, Fax: 0385 76076-20
E-Mail: info(at)ljrmv.de, Internet: ljrmv.de

Außerdem beraten die örtlichen Jugendämter.

Was ist sonst noch gut zu wissen?

Vergabe von Mitteln aus anderen Töpfen:
Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) sowie vom Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW) für örtliche Träger werden in Mecklenburg-Vorpommern über das Landesjugendamt vergeben.

Weitere Informationsquellen:
Die Kommunalgemeinschaft POMERANIA e.V. berät zur Förderung des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes.
Ansprechpartner: Andreas Bergemann, Fon: 039754 529-27, Email: andreas.bergemann(at)pomerania.net

Der Verein fördert außerdem in seinem Arbeitsgebiet die grenzüberschreitende Entwicklung in den Bereichen Infrastruktur, Wirtschaft, Kultur und anderen gesellschaftlichen Aufgaben. Grundlage für die Förderung von kleinen Projekten der deutsch-polnischen Begegnung ist das Kooperationsprogramm Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen 2014 - 2020 im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Ansprechpartnerin: Andrea Gronwald
Fon: 039754 52911, Email: info(at)pomerania.net

Niedersachsen

Wer ist offiziell für die Förderung und die Förderrichtlinien des internationalen Jugendaustauschs zuständig?

Zuständig für die Förderung internationaler Jugendarbeit durch das Land Niedersachsen ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Hinweis: Das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie überarbeitet derzeit die Informationen und Formulare für die internationale Jugendarbeit. Sobald neue Informationen vorliegen, finden Sie diese auch auf unserer Internetseite. Oder Sie wenden sich direkt an das Landesamt.

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Außenstelle Hannover -
Schiffgraben 30-32
30175 Hannover
Tel.: 0511 / 89701-0
Internet: www.soziales.niedersachsen.de

Die Förderung basiert auf den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der internationalen Jugendarbeit (Download rechte Seite). Das Landesjugendamt fördert im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe die Entwicklung junger Menschen durch gezielte Programme. Es ist für Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz verantwortlich, gibt Hilfen zur Erziehung, unterhält Tageseinrichtungen für Kinder und bietet Fortbildungen an. 

Was wird [besonders] gefördert?

Im Austausch mit den europäischen Nachbarstaaten soll ein europäisches Bewusstsein entwickelt werden.

Der Austausch mit den osteuropäischen Staaten soll dazu beitragen, dass der Dialog zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen, politischen und ideologischen Systemen von der Jugend fortgeführt wird.

Im Austausch mit Ländern der Entwicklungszusammenarbeit soll jungen Menschen die Möglichkeit gegeben werden, praktische Solidarität mit den beteiligten Völkern zu üben und sich in sozialen Projekten zu engagieren.

Bevorzugt gefördert werden internationale Jugendbegegnungen,

Außerdem sollen folgende Staaten und Staatengruppen vorrangig aus Landesmittel gefördert werden:

Eine Landeszuwendung kann allerdings nicht für Maßnahmen solcher öffentlicher und freier Träger bewilligt werden,

Wie viel Geld kann ich bekommen?

Über die Höhe der Fördersätze kann man sich in den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der internationalen Jugendarbeit (Download rechte Seite) informieren.

Wo bekomme ich die Antragsformulare?

Die Formulare gibt es beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Landesjugendamt FB I -
Team 2 JH 2
Schiffgraben 30-32
30175 Hannover
Fon: 0 511 89701 347
Email: Simone.Pleyer(at)ls.niedersachsen.de

Wo und bis wann muss ich die Anträge einreichen?

Die Anträge sind an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie / Landesjugendamt bis spätestens zum 1. April des jeweiligen Haushaltsjahres zu richten, mindestens aber vier Wochen vor Beginn der Maßnahme (als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages zu werten).

In Ausnahmefällen (zum Beispiel bei spontan zustande kommenden Maßnahmen) ist - nach Rücksprache – auch eine spätere Antragstellung möglich.

Wer berät mich?

Zu Fragen im Zusammenhang mit der Antragstellung berät das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Ansprechpartnerin: Simone Pleyer.

Was ist sonst noch gut zu wissen?

Der Landesjugendring Niedersachsen e.V. betreibt einen Landesjugendserver.

Landesjugendring Niedersachsen e.V.
Zeißstr. 13, 30519 Hannover
Fon: 0511 9451-0, Fax: 0511 9451-20
E-Mail: info@ljr.de, Internet: www.ljr.de
Instagram: Landesjugendring Niedersachsen (@ljr.nds) • Instagram-Fotos und -Videos

Nordrhein-Westfalen

Wer ist offiziell für die Förderung und die Förderrichtlinien des internationalen Jugendaustausches zuständig?

In Nordrhein-Westfalen ist das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen für die Förderung und für die Förderrichtlinien im Kinder- und Jugendförderplan verantwortlich.

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Haroldstraße 4, 40213 Düsseldorf
Fon: 0211 837-02, Fax: 0211 837-22 00
Ansprechpartner: Tilman Graf, E-Mail: tilman.graf(at)mkffi.nrw.de
Zentrale
E-Mail: poststelle(at)mkffi.nrw.de, Internet: www.mkffi.nrw

Was wird [besonders] gefördert?

Ab 2009 stehen im Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Paktes mit der Jugend 1,1 Millionen Euro für internationale Jugendbegegnungen zur Verfügung. Insbesondere die Begegnungen mit jungen Menschen aus den Ländern Israel, Ghana und der Türkei sollen hierdurch gestärkt werden. Aber auch europäische Jugendbegegnungen und solche unter dem Motto Eine-Welt werden berücksichtigt. Hierdurch wird zugleich der thematische Schwerpunkt "Eine Welt und Europa" aus dem Pakt mit der Jugend des Landes Nordrhein-Westfalen gestärkt.

In diesem neuen Begegnungsprogramm der Landesregierung Nordrhein-Westfalen werden insbesondere gefördert:

Wie viel Geld kann ich bekommen?

Bis zu 70 % der entstehenden Kosten werden gefördert (Höchstgrenze).

Wo bekomme ich die Antragsformulare?

Die Antragsformulare können beim Landschaftsverband Rheinland abgerufen werden. Antragsberechtigt sind Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe.

Landschaftsverband Rheinland - Dezernat 4 Kinder, Jugend und Familie - 
Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln
Postanschrift: 50663 Köln
Internet: www.lvr.de

Wo und bis wann muss ich die Anträge einreichen?

Anträge auf Förderung internationaler Jugendbegegnungen im Rahmen des Paktes mit der Jugend sind beim Landschaftsverband Rheinland einzureichen. Fristen sind nicht einzuhalten.

Wer berät mich?

Beim Landschaftsverband Rheinland, LVR - Dezernat 4 Kinder, Jugend und Familie - berät Sie

Beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe - LWL-Landesjugendamt Westfalen - berät

Was ist sonst noch gut zu wissen?

Über Ausnahmen von den oben genannten Regelungen des neuen Begegnungsprogramms der Landesregierung entscheidet das Jugendministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.

Es besteht zudem die Möglichkeit der Förderung von entsprechenden Maßnahmen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes. Anträge sind entweder an den bundeszentralen Verband der Jugendorganisation oder – sollte die Jugendorganisation keinem bundeszentralen Verband angeschlossen sein – an den zuständigen Landschaftsverband zu stellen.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung europäischer Förderungen lohnt sich im Einzelfall auch immer die Prüfung, ob eventuell eine Förderung aus dem EU-Programm JUGEND IN AKTION in Frage kommt.

Rheinland-Pfalz

Wer ist offiziell für die Förderung und die Förderrichtlinien des internationalen Jugendaustausches zuständig?

In Rheinland-Pfalz ist das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz für die Festlegung der Förderrichtlinien internationaler Jugendmaßnahmen verantwortlich. Maßgeblich für die Förderung internationaler Jugendarbeit sind das Landesgesetz zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (Jugendförderungsgesetz) sowie der Landesjugendplan des Landes Rheinland-Pfalz.

Was wird [ besonders ] gefördert?

Vordringlich werden mit den Landesmitteln Jugendbegegnungen im Rahmen der Partnerschaften des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Partnerregionen sowie weitere bevorzugte Regionen sind:

Eine Landeszuwendung kann allerdings nicht für Maßnahmen solcher öffentlicher und freier Träger bewilligt werden,

Wie viel Geld kann ich bekommen?

Grundsätzlich wird analog zum Kinder- und Jugendplan des Bundes gefördert. Die Landesförderung erfolgt nach Maßgabe des jeweils gültigen Haushaltsplans.

Wo bekomme ich die Antragsformulare?

Antragsformulare gibt es nicht. Wer sich um eine Förderung bemüht, schickt einen formlosen Antrag mit ausführlicher Projektbeschreibung und Kosten- und Finanzierungsplan an das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz.

Wo und bis wann muss ich die Anträge einreichen? 

Die formlosen Anträge müssen beim Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz eingereicht werden. Antragsfristen bestehen nicht. Anträge sollen jedoch mindestens zwei Monate vor Maßnahmebeginn eingereicht werden. 

Wer berät mich?

Zu Fragen der Antragstellung beraten:

Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration 
Abteilung Kinder und Jugend -
Kaiser-Friedrich-Straße 5a, 55116 Mainz
Leiterin: Claudia Porr
Fon: 06131 16-2090
E-Mail: claudia.porr@mffki.rlp.de

Lucia Stanko
Fon: 06131 - 16 4495
E-Mail: lucia.stanko@mffki.rlp.de

Referat 24 - Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willi-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Hans-Jürgen Kreutz
Telefon: 0651-9494-220
E-Mail: hans-juergen.kreutz(at)add.rlp.de

Was ist sonst noch gut zu wissen?

Weitere Informationen und Arbeitshilfen zur internationalen Jugendarbeit sind bei folgenden Stellen erhältlich: 

Außerdem bietet der rheinland-pfälzische Jugendserver weitere Informationen zur Förderung der internationalen Jugendarbeit, speziell auch für Rheinland-Pfalz.

Saarland

Wer ist offiziell für die Förderung und die Förderrichtlinien des internationalen Jugendaustausches zuständig?

Im Saarland werden die Förderrichtlinien für die internationale Jugendarbeit durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und  Gesundheit bestimmt. Der Förderung internationaler Jugendarbeit liegen das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (2. AG KJHG) vom 1. Juni 1994 und die dazu ergangenen Richtlinien zugrunde. Ein Aufgabenbereich der Kinder- und Jugendarbeit ist die internationale und interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit (in den Richtlinien unter dem Punkt E).

Abgewickelt wird die Förderung durch:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und  Gesundheit 
Abteilung C, Referat C5 – Landesjugendamt
Franz-Josef-Röder Str. 23, 66119 Saarbrücken 
Ansprechpartnerin: Petra Spoo-Ludwig
Fon: 0681 501-2341
E-Mail: landesjugendamt(at)soziales.saarland.de

Was wird besonders gefördert?

Eine Landeszuwendung kann allerdings nicht für Maßnahmen öffentlicher und kommunaler Träger bewilligt werden.

Wie viel Geld kann ich bekommen?

Die seit dem 18.12.2008 festgelegten Fördersätze sind demKinder- und Jugendförderungsgesetz (2. AG KJHG) und den dazu erlassenen Richtlinien zu entnehmen.

Wo bekomme ich die Antragsformulare?

Die Antragsformulare erhält man beim Landesjugendamt.

Wo und bis wann muss ich die Anträge einreichen?

Die Anträge müssen beim Landesjugendamt eingereicht werden. Antragsfrist ist der 31. März des laufenden Jahres.

Wer berät mich?

Ansprechpartnerin für Beratung beim Landesjugendamt ist:
Frau Petra Spoo-Ludwig
Fon: 0681 501-2341
E-Mail: landesjugendamt(at)soziales.saarland.de

Was ist sonst noch gut zu wissen?

Das Saarland hat einen Landesjugendserver. Der Jugendserver-Saar ist ein Projekt des
Landesjugendring Saar e.V.
Stengelstr. 8, 66117 Saarbrücken
Fon: 0681 63331, Fax: 0681 63344
E-Mail: info(at)landesjugendring-saar.de, Internet: www.landesjugendring-saar.de

Sachsen

Wer ist offiziell für die Förderung und die Förderrichtlinien des internationalen Jugendaustausches zuständig?

Die Zuständigkeit für den Bereich der internationalen Jugendarbeit liegt beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt 
Landesjugendamt
Carolastr. 7a, 09111 Chemnitz
Ansprechpartner: Herr Sascha Rösch
Fon: 0371 2408 1143
E-Mail: sascha.roesch(at)lja.sms.sachsen.de, Internet: www.landesjugendamt.sachsen.de

Was wird [besonders] gefördert?

Seit dem 6. April 2010 gilt die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe bei der Erbringung von Angeboten des überörtlichen Bedarfs. Diese regelt auch die Förderung der internationalen Jugendarbeit (Punkt 2.4 der Förderrichtlinie). Die Internationale Jugendarbeit ist auch in der Überörtlichen Jugendhilfeplanung 2021-2025 verankert.

Bezuschusst werden Projekte, die die Begegnung und den Austausch sächsischer und ausländischer junger Menschen ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr zum Ziel haben. In angemessenem Umfang können auch Personen, die nicht zur Zielgruppe des SGB VIII gehören, einbezogen werden, sofern dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich ist.

Zuwendungsfähig sind Projekte mit einer Dauer von mindestens fünf und höchstens 21 Tagen. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Projekttag. Bei Projekten mit der Tschechischen Republik und der Republik Polen kann die Projektdauer unterschritten werden (Kurzzeitprojekte).

Ist eine Förderung des Projektes auch über einschlägige Bundes- und EU-Programme möglich, ist diese zu beantragen und in Anspruch zu nehmen. Die beantragten Mittel sind im Ausgaben- und Finanzierungsplan darzustellen. Eine Bezuschussung durch den Freistaat Sachsen kann ergänzend bis zum Höchstsatz der günstigsten Förderrichtlinie erfolgen. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Projekte mit überwiegend touristischer Ausrichtung sowie Projekte, die überwiegend dem Leistungsvergleich oder der Leistungsdarstellung dienen.

Darüber hinaus werden internationale Projekte mit Fachkräften der Jugendhilfe bezuschusst, die sich an haupt-, neben- und ehrenamtlich in der Jugendhilfe Tätige richten und den fachlichen Austausch von sächsischen und ausländischen Fachkräften zum Ziel haben. Die Dauer der Maßnahme soll zehn Tage nicht überschreiten. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Projekttag.

Wie viel Geld kann ich bekommen?

Für Projekte der internationalen Jugendarbeit im Inland werden Zuschüsse zu den Sachausgaben in Höhe von bis zu 12 Euro pro Tag und Teilnehmer gewährt. Bei eintägigen Projekten (Kurzzeitprojekte mit Tschechien und Polen) im Inland werden Zuschüsse zu den Sachausgaben in Höhe von bis zu 10 Euro pro Teilnehmer gewährt.

Für Projekte im Ausland wird sächsischen Teilnehmenden ein Fahrt- beziehungsweise Flugkostenzuschuss von bis zu 70 Prozent der tatsächlich entstandenen Fahrtkosten für An- und Abreise, maximal jedoch bis zu 350 Euro je Teilnehmer gewährt. Bei Kurzzeitprojekten mit Tschechien und Polen im Ausland wird sächsischen Teilnehmenden ein Betrag von bis zu 12 Euro als Zuschuss zu den Fahrtkosten gewährt. Die notwendigen Betreuer werden in die Berechnung der Zuschüsse einbezogen.

Für internationale Projekte mit Fachkräften der Jugendarbeit werden zur Abgeltung von Aufwendungen, insbesondere für Vorbereitung, Auswertung und die Sprachmittlung, Zuschüsse zu den Sachausgaben in Höhe von bis zu 30 Euro pro Tag und Teilnehmer gewährt. Für Projekte im Ausland wird sächsischen Teilnehmenden ein Fahrt- beziehungsweise Flugkostenzuschuss von bis zu 70 Prozent der tatsächlich entstandenen Fahrtkosten für An- und Abreise, maximal jedoch bis zu 350 Euro je Teilnehmer gewährt.

Wo bekomme ich die Antragsformulare?

Die Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde, dem Kommunalen Sozialverband Sachsen, erhältlich.

Kommunaler Sozialverband Sachsen
Außenstelle Chemnitz, Fachbereich 3, Fachdienst 360
Reichsstraße 3, 09112 Chemnitz
Fon: 0371 577-397
Internet: www.ksv-sachsen.de

Wo und bis wann muss ich die Anträge einreichen?

Anträge sind bis zum 30. November des Vorjahres bei der Bewilligungsbehörde, dem Kommunalen Sozialverband Sachsen einzureichen. Der Antrag muss die Art des zu fördernden Projektes, die Konzeption, Angaben zu Projektdauer und -ort sowie zur Anzahl der Teilnehmenden enthalten. In jedem Fall ist ein Ausgaben- und Finanzierungsplan beizufügen, in dem die vorgesehenen Eigenmittel auszuweisen sind.

Wer berät mich?

Der Kommunale Sozialverband Sachsen berät bezüglich der Förderung von internationalen Maßnahmen.

Ansprechpartnerin: Frau Auerbach
Fon: 0371 577-281
E-Mail: mandy.auerbach(at)ksv-sachsen.de

Was ist sonst noch gut zu wissen?

Der Kommunale Sozialverband Sachsen ist zugleich auch Landeszentralstelle für den Kinder- und Jugendplan des Bundes einschließlich Tandem, ConAct, Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch, Deutsch-Polnisches und Deutsch-Französisches Jugendwerk und setzt die Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung um. Hierzu werden jährlich die geltenden Antragsfristen durch Rundschreiben an die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte bekannt gegeben.

Sachsen-Anhalt

Wer ist offiziell für die Förderung und die Förderrichtlinien des internationalen Jugendaustauschs zuständig?

Die Förderrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit und der Förderung der Jugendverbände erlässt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt. Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, die die internationale Jugendarbeit beinhalten (Punkt 2.4.), wurden am 4.12.2018 erlassen. Das Land Sachsen-Anhalt orientiert sich dabei an den Bestimmungen der Richtlinie des Kinder- und Jugendplans des Bundes.

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Referatsleitung: Birgit Buschke
Turmschanzenstr. 25, 39114 Magdeburg
Postanschrift: Postfach 39 11 55
Fon: 0391 567-4553, Fax: 0391 567-4035
E-Mail: birgit.buschk(at)ms.sachsen-anhalt.de, Internet: www.ms.sachsen-anhalt.de

Die bewilligende Behörde ist das Landesjugendamt.

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Landesjugendamt, Referat Kinder und Jugend/Bereich Jugend (Internationale Jugendarbeit)
Ernst-Kamieth-Str. 2, 06122 Halle
Ansprechpartnerin: Frau Müller
Fon: 0345 514-1722
Fax: 0345 514-1612
Internet: Landesjugendamt Sachsen-Anhalt - Internationale Jugendarbeit

Beim Landesverwaltungsamt finden Sie auch eine Übersicht der Ansprechpartner*innen für die Förderbereiche in den unterschiedlichen Regionen Sachsen-Anhalts.

Was wird [besonders] gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt orientiert sich an den Bestimmungen der Richtlinie des Kinder- und Jugendplans des Bundes.

Bevorzugt gefördert werden internationale Jugendbegegnungen mit Partnern aus den Partnerregionen Sachsen-Anhalts:

Das Landesverwaltungsamt/Landesjugendamt ist gleichzeitig Länderzentralstelle für die Förderung aus Mitteln der Jugendwerke (Deutsch-Polnisches, Deutsch-Französisches), des deutsch-israelischen Jugendaustausches (ConAct), des deutsch-tschechischen Jugendaustausches (Tandem) sowie des deutsch-russischen Jugendaustausches (Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch). Es vergibt ebenfalls Zuschüsse im Rahmen der weiteren Länderprogramme des Kinder- und Jugendplans des Bundes.

Wie viel Geld kann ich bekommen?

Die Fördersätze entsprechen denen der Richtlinie zum Kinder- und Jugendplan des Bundes. Genauere Informationen erhalten Sie in diesem Auszug aus den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes: Förderbereich Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit.

Wo bekomme ich die Antragsformulare?

Die Antragsformulare sind beim Landesverwaltungsamt/Landesjugendamt in Halle erhältlich oder können auf der Internetseite des Landesjugendamts heruntergeladen werden.

Wo und bis wann muss ich die Anträge einreichen?

Die Anträge müssen beim Landesjugendamt in Halle eingereicht werden.

Antragsfrist laut Richtlinie ist der 1. Oktober des Vorjahres. In Anbetracht der besonderen Spezifik des Arbeitsfeldes ist es zunächst auch ausreichend, eine Voranmeldung einzureichen. Diese Voranmeldung muss Angaben zur Partnerorganisation, zum Programmort, zur Programmdauer, zur Anzahl der Teilnehmenden, zum voraussichtlichen Zuschussbedarf sowie zum vorgesehenen Programm enthalten. Die Antragstellung selbst kann dann bis drei Monate vor Maßnahmebeginn erfolgen.

Wer berät mich?

Ansprechpartner beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sind
Birgit Buschke (Referatsleitung)
Fon: 0391 567-4553
E-Mail: birgit.buschke(at)ms.sachsen-anhalt.de und
Anne-Katrin Blancke
Fon: 0391 567-4031
E-Mail: annekatrin.blancke(at)ms.sachsen-anhalt.de

Beim Landesjugendamt Halle wird unter folgender Nummer zu Internationaler Jugendarbeit beraten: 
Frau C. Müller
Fon: 0345 514-1722 oder 0345 514-1723
Fax: 0345 514-1612
Übersicht der Ansprechpartner/-innen für Förderbereiche

Was ist sonst noch gut zu wissen?

Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen-Anhalt e.V.
Brandenburger Str. 9
39104 Magdeburg
Fon: 0391 244 5162
E-Mail: info(at)lkj-sachsen-anhalt.de
Internet: www.lkj-sachsen-anhalt.de

Auf der Homepage findet sich eine Vielzahl von Informationen, Angeboten und Links zur internationalen Jugendarbeit.

Schleswig-Holstein

Wer ist offiziell für die Förderung und die Förderrichtlinien des internationalen Jugendaustauschs zuständig?

In Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung für die Festlegung der Förderrichtlinien in der internationalen Jugendarbeit verantwortlich.

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel
Abteilung VIII 3: Kinder, Jugend und Familie - Landesjugendamt
Referat VIII 32: Jugendpolitik, Jugendarbeit und -förderung, Kinder- und Jugendschutz
Dr. Susann Burchardt, Telefon: 0431-988-7470
E-Mail: Susann.Burchardt(at)sozmi.landsh.de
Internet: www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kinderJugendhilfe/Jugendarbeitsozialarbeit_InternationaleJugendarbeit.html

Was wird [besonders] gefördert?

Besonderer Schwerpunkt der internationalen Jugendarbeit ist die Zusammenarbeit mit den Staaten der Europäischen Union und mit den Ostsee-Anrainer-Staaten. Aus Mitteln des Landes Schleswig-Holstein können gefördert werden:

Eine Landeszuwendung kann nicht für Maßnahmen solcher öffentlicher und freier Träger bewilligt werden,

Fördermittel der Europäischen Union sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Wie viel Geld kann ich bekommen?

Das Land Schleswig-Holstein fördert nach den Richtlinien zur Förderung des Internationalen Jugendaustausches des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 29. Oktober 2018. Die Richtlinien orientieren sich an den Förderkriterien des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP).

Für Sprachmittlung, Vorbereitung und Auswertung kann bei Maßnahmen in Schleswig-Holstein eine einmalige Zuwendung bis zur Höhe von 20 € pro Teilnehmer/-in, höchstens jedoch 280 € pro Maßnahme gewährt werden. Bei Maßnahmen im Ausland beträgt die Zuwendung 26€ pro Tag pro Teilnehmenden, jedoch nur für Teilnehmende aus Schleswig-Holstein. Der Höchstsatz beträgt hier 383€ pro Maßnahme.

Für internationale Jugendbegegnungen und internationale Maßnahmen mit Fachkräften der Jugendhilfe im Ausland, in Schleswig-Holstein sowie Sondermaßnahmen der internationalen Jugendarbeit und Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung im Ostseeraum können die Höhe der Zuwendungen der Anlage 1 der Richtlinie zur Förderung des Internationalen Jugendaustausches des Landes Schleswig-Holstein "Höhe der Festbeträge in der Internationalen Jugendarbeit" entnommen werden.

Wo bekomme ich die Antragsformulare?

Antragsvordrucke können bei den Jugendämtern angefordert oder direkt auf der Webseite des Ministeriums heruntergeladen werden.

Wo und bis wann muss ich die Anträge einreichen?

Anträge für die vom Land Schleswig-Holstein geförderten Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit sind bei der Bewilligungsbehörde (über das zuständige Jugendamt) und grundsätzlich bis zum 1. März eines jeden Jahres einzureichen.

Wer berät mich?

Es beraten die Mitarbeiter der jeweiligen Jugendämter

Ansprechpartnerin im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familien und Senioren für den Bereich Internationale Jugendarbeit ist: 
Referat VIII 32: Jugendpolitik, Jugendarbeit und -förderung, Kinder- und Jugendschutz
Dr. Susann Burchardt, Telefon: 0431-988-7470
E-Mail: Susann.Burchardt(at)sozmi.landsh.de
Internet: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/Ministerium/OrganisationAnsprechpartner/OrganisationAnsprechpartner_node.html

Was ist sonst noch gut zu wissen?

Dachorganisation der Jugendverbände ist der Landesjugendring (LJR) Schleswig-Holstein. Auf der Webseite des LJR finden sich unter der Rubrik Materialien auch Informationen zur internationalen Jugendarbeit.

Landesjugendring Schleswig-Holstein e.V.
Holtenauer Straße 99, 24105 Kiel 
Fon: 0431 8009840, Fax: 0431 8009841
E-Mail: info(at)ljrsh.de, Internet: www.ljrsh.de

Der Landesjugendring betreibt einen Landesjugendserver.

Thüringen

Wer ist offiziell für die Förderung und die Richtlinien des internationalen Jugendaustauschs zuständig?

In Thüringen ist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS),  Abteilung 4, Referat 42 für die Förderung der internationalen Jugendarbeit im außerschulischen Bereich zuständig. Basis ist die seit 01.01.2018 geltende Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen des Landesjugendförderplanes (RL-LJFP) (2023-2027), wonach unter anderem auch Mittel der internationalen Jugendarbeit an freie Träger der Jugendhilfe gewährt werden können.

Das TMBJS ist unter anderem auch als so genannte „Länderzentralstelle“ für alle Belange der Antragstellung, Bewilligung und Verwendungsnachweisprüfung für die Gewährung von Bundesmitteln oder Mittel der Jugendwerke für die Antragsteller verantwortlich, die nicht dem Bundeszentralstellenverfahren unterliegen. Die Länderzentralstelle verwaltet dabei die zugewiesenen Mittel des Kinder- und Jugendplans (KJP), der Jugendwerke (Deutsch-Polnisch und Deutsch-Französisch), der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustauch und der Koordinierungsbüros für den deutsch-tschechischen und deutsch-israelischen Jugendaustausch. Weiterführende Links zum Thema „Jugendarbeit“ beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. 

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 
Referat 42
Werner-Seelenbinder-Str. 7, 99096 Erfurt
Angela Lorenz (Referatsleiterin)
Fon: 0361 57-341 1442, Telefax: 0361 573411830
E-Mail: Angela. Lorenz@tmbjs.thueringen.de
Internet: www.thueringen.de/th2/tmbjs

Was wird [besonders] gefördert?

Grundlage der Mittelvergabe ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen des Landesjugendförderplans (RL-LJFP) (2023-2027).

Diese regelt auch die Förderung der internationalen Jugendarbeit (Punkt 5.2.6 der Förderrichtlinie).

Bezuschusst werden internationale Maßnahmen im Bereich der außerschulischen Jugendbegegnung mit ausländischen Partnergruppen bei einer Dauer von mindestens fünf Tagen und maximal 30 Tagen. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Projekttag. Zuwendungsfähig ist die Maßnahme für höchstens 40 Teilnehmende ab dem 12. Lebensjahr bis zum 27. Lebensjahr.

Wie viel Geld kann ich bekommen?

Die Zuwendung wird für höchstens 40 Teilnehmende pro Maßnahme in der Regel ab dem 12. Lebensjahr bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Für Maßnahmen im Inland wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 24 Euro pro Tag und Teilnehmende gewährt.

Für Maßnahmen im Ausland wird für deutsche Teilnehmende ein Fahrt-/Flugkostenzuschuss bis zu 75 Euro von der Höhe der Kosten für Hin- und Rückreise bis zum Zielort, maximal jedoch 500 Euro pro Person gewährt.

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage eines vorläufigen Programms, welches zwischen den Partnern rechtzeitig und gemeinsam vorbereitet und abgestimmt wurde. Die Teilnehmenden aus den beteiligten Ländern gestalten während des Projektes ein gemeinsames Programm und arbeiten an einem thematischen Ziel.

Gefördert werden im begründeten Einzelfall Fachkräfteaustausche für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende sowie Multiplikatoren und Multiplikator innen der Jugendhilfe. Dabei entfällt die Altersgrenze von 27 Jahren.

Fachkräfteaustausche mit ausländischen Partnergruppen/ Partnerorganisationen sind nur dann zuwendungsfähig, wenn deren Teilnehmende sowie Inhalt und Zielstellung einen unmittelbaren Bezug zur Kinder- und Jugendhilfe haben.

Für Honorare von externen Referentinnen und Referenten inklusive Sprachmittlern können pro Tag in Höhe von max. 300 Euro zusätzlich gewährt werden.

Wo bekomme ich die Antragsformulare?

Die Formulare für die Landesförderung sind direkt beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport - Abteilung 4, Referat 42 anzufordern.

Förderanträge auf Gewährung von Zuwendungen aus dem KJP bzw. der Jugendwerke sind auf der jeweiligen Homepage herunterzuladen.

Wo und bis wann muss ich die Anträge einreichen?

Anträge lokaler, regionaler und kommunaler Träger sind beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport/Abteilung 4/Referat 42 als Länderzentralstelle einzureichen oder direkt im offiziellen Schreiben des Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Die Antragsfristen für 2024 und alle förderfährigen Länder entnehmen Sie bitte ebenso dem offiziellen Schreiben des Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Die Antragsfristen liegen jedes Jahr ungefähr im gleichen Zeitraum und werden meist in den Monaten Juni oder Juli veröffentlicht. Dieses wird jährlich aktualisiert und bereitgestellt.

Wer berät mich?

Ansprechpartnerin im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Freistaats Thüringen für den Bereich Internationale Jugendarbeit ist:
Frau Sabine Walke
Referat 42 (Jugendpolitik)
Fon: 0361 57341-1365, Fax: 0361 57341-1830
E-Mail: Sabine.Walke(at)tmbjs.thueringen.de

Was ist sonst noch gut zu wissen?

In Thüringen gibt es  auf der Internetseite des Landesjugendringes Thüringen e.V., der sich vorwiegend an Jugendliche wendet, viele Informationen zu jugendrelevanten Wettbewerben, Projekten, Freiwilligendiensten, Schule, Studium, Ausland und weiteren Themen.

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