Erklärung zur Barrierefreiheit
Präambel
IJAB - Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. möchte allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich über seine Arbeit zu informieren. Daher gestaltet die Fachstelle ihren Webauftritt unter den gegebenen Randbedingungen weitgehend barrierefrei und nutzt alle Möglichkeiten dazu aus, die das verwendete Redaktionsprogramm (hier: TYPO3) bietet. Trotz allem kann IJAB die Anforderungen einer Barrierefreiheit nicht vollständig erfüllen. Daher bitten wir alle, die auf solche Barrieren stoßen, um Verständnis.
Eigenschaften des Webauftritts im Hinblick auf Barrierefreiheit
Der Webauftritt von IJAB weist folgende "barrierefreie Eigenschaften" auf:
Die Webseiten sind so programmiert, dass entsprechende Softwaretools (Screen-Reader) die schriftlichen Inhalte in gesprochene Sprache übersetzen können, d. h. die Webseiten sind maschinenlesbar.
- Alle Redakteure, die Inhalte auf der IJAB einstellen, sind angehalten, die speziellen Regelungen zur Barrierefreiheit, soweit es geht, umzusetzen.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Webauftritt von IJAB ist im Wesentlichen barrierefrei. Grundsätzlich befindet sich die Webseite damit im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, einen barrierefreien Webzugang zu ermöglichen.
Grundlage für diese Erklärung zur Barrierefreiheit ist eine von IJAB durchgeführte Selbstbewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen des "Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)" in Verbindung mit der "Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)". Nicht eingeschlossen ist die Prüfung von PDF-Dokumenten. Es wurden ausgewählte Seiten geprüft. Die repräsentative Seitenauswahl lässt auf die Zugänglichkeit des gesamten Webauftritts schließen.
Die Webseite von IJAB beinhaltet jedoch auch Elemente, die nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich sind. Eine Verbesserung ist an allen Stellen geplant bzw. in Arbeit, wo dies inhaltlich und technisch möglich ist. Beispielsweise sind folgende Eigenschaften auf der Webseite nicht bzw. noch nicht barrierefrei:
- Nicht alle Video-Inhalte sind untertitelt und zusätzlich in Gebärdensprache übersetzt.
- Die Videos besitzen keine Volltext-Alternative und keine synchrone Audiodeskription.
- Links können unverständlich sein.
- Nicht alle Bereiche sind ausschliesslich mit der Tastatur zu benutzen.
- Es sind keine Sprunglinks integriert, die es ermöglichen Bereiche zu überspringen.
- Einige Bedienelemente enthalten nicht den Namen des sichtbaren Textes.
Begründung
- Redaktionelle Lösungen wie Alternativtexte, Audiodeskriptionen oder auch Versionen in leichter Sprache sind aktuell nicht leistbar. An einer Lösung wird gearbeitet.
- Technische und grafische Anpassungen sowie Optimierungen der Tastaturnavigation waren noch nicht umsetzbar. Sie werden sukzessive durchgeführt.
Barrieren melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Wenn Sie auf Barrieren in unserem Webauftritt stoßen und Ihnen dadurch wichtige Inhalte nicht zugänglich sind, melden Sie sich bitte bei uns:
IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn
Tel.: 0228 9506-0
Fax: 0228 9506-199
E-Mail: komm(at)ijab.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz). Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle (https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/SchlichtungsstelleBGG/SchlichtungsstelleBGG_node.html) finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache (https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/SchlichtungsstelleBGG/LS/LS_node.html) oder Deutscher Gebärdensprache (https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/SchlichtungsstelleBGG/GBS/GBS_node.html) stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de