Bund
Das Hauptinstrument der Jugendförderung, und somit auch der internationalen Jugendarbeit, auf Bundesebene ist der Kinder- und Jugendplan des Bundes. Die Bundesmittel kommen fast ausschließlich freien Trägern in Form von Zuwendungen zugute. Die Projekte müssen allerdings auch tatsächlich für das Bundesgebiet als Ganzes von Bedeutung sein, sonst sind das Bundesland oder die Kommune zuständig.
Es gibt verschiedene Wege, die Bundesmittel zu beantragen:
- das Direktverfahren, insbesondere von bundeszentralen Organisationen für ihre eigenen Projekte,
- das Zentralstellenverfahren von Trägern, die einem bundeszentralen Dachverband angeschlossen sind und
- das Länderverfahren, durch das in einigen Fällen Bundesmittel über die Obersten Jugendbehörden der Länder bis zur lokalen Ebene vergeben werden, wenn diese nicht einem bundeszentralen Dachverband angehören.
Die Richtlinien des Kinder- und Jugendplans (KJP) des Bundes (Stand: 1. Januar 2017) stehen auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zum Download bereit. Auszug aus den Richtlinien des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) zur internationalen Jugendarbeit:
"Die europäische und internationale Jugendarbeit ist integraler Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe und gleichzeitig Teil der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Internationale Jugendarbeit ermöglicht die Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern, den Erfahrungsaustausch von Fachkräften sowie die Zusammenarbeit von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe über nationale Grenzen hinaus. Sie trägt bei zur Erweiterung der persönlichen und beruflichen Erfahrungen, zum Erwerb von Wissen und Kompetenzen, zur Entwicklung und Festigung von tolerantem und solidarischem Handeln, zur Prävention gegenüber Extremismus und Fremdenfeindlichkeit und eröffnet Wege, mit den Anforderungen der Globalisierung umzugehen."
Teilnehmen an internationalen Begegnungsmaßnahmen können:
- Jugendliche und junge Menschen im Alter von 12 bis 26 Jahren sowie
- Multiplikator*innen, die in der außerschulischen Jugendhilfe tätig sind.
Weiterhin gehören haupt-, neben- und ehrenamtliche Fachkräfte der Jugendhilfe, die fachlich, inhaltlich oder pädagogisch mit der Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz befasst sind, zur förderfähigen Zielgruppe.
Bei der Antragsstellung sind Fristen zu wahren. Mehr Informationen dazu erhalten Sie bei den für Sie zuständigen Stellen.
Weitere Informationen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Rochusstr. 8–10, 53123 Bonn
Fon: 0228 930-0, Fax: 0228 930-2221
Internet: www.bmfsfj.de
UK-German Connection – eine bilaterale Initiative getragen von der deutschen und der britischen Regierung, dem British Council und dem Pädagogischen Austauschdienst – fördert Angebote bzw. Programme für deutsche und britische Fachkräfte und Jugendgruppen:
- Fördermittel für bilaterale Aktivitäten und Projektbesuche, die junge Menschen dazu anregen, Ideen, Produkte, Veranstaltungen oder praxisorienierte Projekte gemeinsam zu entwickeln,
- Förderung für einen erstmaligen oder zur Wiederbelebung geeigneten Begegnungsbesuch zwischen deutschen und britischen Schüler*innen und Jugendlichen im Rahmen von bestehenden Partnerschaften im schulischen und außerschulischen Bereich,
- Fördermittel für Planungsbesuche von Lehrkräften, Schulleiter*innen bzw. Institutsleitungen, oder Jugendleiter*innen zum Aufbau oder zur Erneuerung von deutsch-britischen Schul- und Jugendpartnerschaften,
- Zuschüsse für Schulpartnerschaften,
- Zuschüsse für Jugendpartnerschaften
Informationen zur aktuellen Förderungen gibt die UK-German Connection auf ihrer Webseite bekannt.
Weitere Informationen
UK-German Connection
Deutsch-Britische Schul- und Jugendbegegnungen
34 Belgrave Square, London SW1X 8QB
UNITED KINGDOM
Hotline: +44 (0)20 7824 1570
E-Mail: info(at)ukgermanconnection.org, Internet: www.ukgermanconnection.org
Eine Förderung für musikalische Begegnungen, wie z. B. Chor- und Orchester-Begegnungen, kann bei den jeweils zuständigen Organisationen im Musikbereich beantragt werden.
Zuständig für die Förderung internationaler Chor-Begegnungen:
Arbeitskreis Musik in der Jugend (AMJ) & Deutsche Chorjugend (DCJ)
Zuständig für die Förderung internationaler Bläser-Begegnungen:
Deutsche Bläserjugend (DBJ)
Zuständig für die Förderung internationaler Orchester- / Ensemble- und Big Band-Begegnungen:
Jeunesses Musicales Deutschland (JMD)
Zuständig für die Förderung internationaler Begegnungen in den Bereichen Rock, Pop, Hip-Hop, Beat Boxing, Folk, Musiktheater usw.:
Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)
Zuständig für die Förderung internationaler Begegnungen von VdM-Mitglieds-Musikschulen:
Verband deutscher Musikschulen (VdM)
Chöre, die Mitglied der European Choral Association - Europa Cantat sind, können dort Reisekosten für die Teilnahme an den multilateralen Begegnungen des Verbands beantragen, unabhängig davon, ob sie auch Mitglied bei AMJ und DCJ sind
European Choral Association – Europa Cantat
Konzert- und Gastspielreisen mit Schwerpunkt auf dem künstlerischen Austausch von Chören oder Instrumentalensembles aus Deutschland ins Ausland sowie von ausländischen Chören oder Instrumentalensembles nach Deutschland können mit Mitteln des Auswärtigen Amtes gefördert werden. Zuständig für die Förderung ist das Goethe-Institut (GI).
Weitere Informationen finden Sie in diesem Infoblatt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.