Hinweis: Bei Fragen zum Umgang mit Absagen, Verschiebungen, etwaigen Stornokosten oder bereits getätigten Ausgaben, sollten Träger frühzeitig direkt mit ihrem Fördergeber in Kontakt treten.
Information des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ):
- BMFSFJ veröffentlicht Sonderregeln für KJP-Förderung (Januar 2021) und FAQ (Februar 2021)
- Internationaler Jugendaustausch erhält Zuschüsse: Coronabedingte Einnahmeausfälle überwinden (1.12.2020)
- Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit (27.8.2020)
- Sonderprogramm für soziale Infrastruktur (09.07.2020)
- Konjunkturpaket der Bundesregierung: Konkretisierung für gemeinnützige Organisationen (16.6.2020)
- Corona-Konjunkturpaket enthält überlebenswichtige Kredit- und Überbrückungsprogramme für gemeinnützige Organisationen (4.6.2020, Pressemitteilung BMFSFJ)
- Auswirkungen des Coronavirus auf KJP-geförderte Infrastruktur und Projekte (pdf)
Informationen zu Erasmus+
- Erasmus+ (Information bei JUGEND für Europa): https://www.jugendfuereuropa.de/news/10906-coronavirus-covid-19-auswirkungen-auf-erasmus-jugend-in-aktion-und-das-europaeische-solidaritaetskorps/
- Erasmus+ (Informationen beim BIBB): https://www.na-bibb.de/presse/news/2020/coronavirus-neue-informationen-zu-erasmus/
#DiscoverEU
Bilaterale Jugendwerke / Koordinierungsstellen:
- Deutsch-Polnisches Jugendwerk: Aktuelle Informationen und Entwicklungen im deutsch-polnischen Jugendaustausch
- Deutsch-Französisches Jugendwerk: FAQ zum deutsch-französischen und trilateralen Jugendaustausch
- ConAct: Aktuelle Informationen und Entwicklungen im deutsch-israelischen Jugendaustausch
- Tandem: Informationen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den deutsch-tschechischen Jugendaustausch
- Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustauch: Tagesaktuelle Informationen zu den Auswirkungen von Corona auf den deutsch-russischen Jugendaustausch
- Deutsch-Türkische Jugendbrücke: Tagesaktuelle Informationen zu den Auswirkungen von Corona auf den deutsch-türkischen Jugendaustausch
Information des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS):
Hinweis zur Flexibilisierung für Vereine aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV):
Im Rahmen des Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht wurde unter anderem eine Ausnahmeregelung aufgenommen, mit der Vereine auch dann Beschlüsse fassen können, wenn in ihrer Satzung keine Möglichkeiten für Videokonferenzen oder andere "virtuelle Sitzungen" vorgesehen sind. Damit können Mitgliederversammlungen, Entlastungen und Wahlen auch in Zeiten der Corona-Krise durchgeführt werden. Auch Abstimmungen per E-Mail und Fax werden ermöglicht. Die Neuregelungen sind bis zum 31.12.2021 befristet. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 25.03.2020 verabschiedet.