Die für das sogenannte Sonderprogramm bereitzustellenden „Zuschüsse für die gemeinnützige Trägerlandschaft der Kinder- und Jugendhilfe“ in Höhe von 100 Millionen Euro hat der Deutsche Bundestag im Rahmen des 2. Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2020 im Juli 2020 beschlossen. Für Teil B – Zuschüsse für den langfristigen internationalen Jugendaustausch – ist eine zentrale Vergabe durch die Freie und Hansestadt Hamburg vorgesehen.
Antragsberechtigt für diese Mittel sind gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen, die als freie Träger der Kinder– und Jugendhilfe anerkannt sind – unabhängig von ihrer Rechtsform –, die mit langfristigen (länger als 6-monatigen) internationalen Jugendaustausch- oder Workcamp-Angeboten (In- und Out-Maßnahmen) dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind. Öffentliche Träger sind nicht antragsberechtigt.
Informationen auf einen Blick
- Die Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen in Höhe von bis zu 90% des dargelegten Liquiditätsengpasses zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. August 2021 gewährt.
- Die Antragstellung erfolgt bei sogenannten Zentralstellen oder - sofern keine Zentralstellenzugehörigkeit besteht - direkt bei der Sozialbehörde Hamburg.
- Anträge sind für das jeweilige Förderjahr zu stellen. Die Antragsformulare sind auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums und unten auf dieser Seite abrufbar.
- Förderrichtlinie zum "Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit"
Antragstellung
- Antragszeitraum I: 01.12.2020 bis 15.01.2021 für den Förderzeitraum 01.04.2020 bis 31.08.2020
- Antragszeitraum II: Geplant 1. Quartal 2021 für den Förderzeitraum 01.09.2020 bis 31.08.2021
- Es ist je Förderzeitraum ein eigener Antrag in den Antragszeiträumen zu stellen.
- Die Antragsstellung erfolgt bei Ihrer zuständigen Zentralstelle, die Sie in der Förderrichtlinie finden oder – sofern keine Zentralstellenzugehörigkeit vorliegt – direkt bei der Sozialbehörde Hamburg.
Alle Informationen zur Antragsstellung und zur Förderrichtlinie zum "Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit" sowie die dazugehörigen Antragsformulare gibt es auf der Webseite der Sozialbehörde Hamburg unter https://www.hamburg.de/sonderprogramm-jugendaustausch/.
Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg