Förderinformationen

FAQ zu Covid-19 Regelungen für KJP-Förderung

Internationaler Jugendaustausch in Pandemiezeiten

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat nun die im Januar veröffentlichten „Covid-19-Regelungen 2021 - 2022 zur Sicherung und Weiterentwicklung des internationalen Jugendaustauschs (IJA)“ durch eine Liste mit FAQs ergänzt.

22.02.2021 / Cathrin Piesche

FAQ

Fragen zum Punkt 1: Pandemie-bedingte Stornierung/ Absage von Maßnahmen

Frage: Stehen Flugkosten hier stellvertretend für alle Transportkosten/-arten?
Antwort: Ja, Flugkosten steht hier stellvertretend für alle Transportkosten/-arten, es können auch Gutscheine von Busunternehmen oder der DB etc. sein.

Frage: Die Formulierung „vorrangig“ und „in den nächsten Jahren“ im Rahmen der Anrechnung/ Abrechnung von Gutscheinen ist eher unkonkret, kann dies als Interpretationsspielraum verstanden werden?
Antwort: Nein, in erster Linie sollte der Gutschein in Anspruch genommen werden. Die Zuwendungen sind subsidiär einzusetzen.

Frage: Kommt im Fall der Stornierung die Regelung zum Tragen, dass die Träger sich entsprechend ihres Finanzierungsanteils an den Kosten auch an den Stornogebühren beteiligen müssen?
Antwort: Bei der Schadensregulierung sind Eigenmittel des Trägers analog ihres prozentualen Anteils, der im Kosten- und Finanzierungsplan der Maßnahme ausgewiesen ist, einzubringen.

Frage: Wie steht die hier genannte Schadensminderungspflicht in Zusammenhang mit der Vorgabe zur Schadensregulierung im generellen KJP-Corona-Vermerk?
Antwort: Die Schadensregulierung des generellen KJP-Corona-Vermerk gilt weiterhin, auch für digitale / hybride Formate.

Fragen zum Punkt 2: Förderung alternativer (digitaler / hybrider) Formate im internationalen Jugendaustausch

Frage: Welche Kosten können im Rahmen „technischen Unterstützung“ geltend gemacht werden?
Antwort: Technikausstattungen, Hardware und Kleingeräte sind nicht förderfähig. Lizenzen für die Nutzung von Plattformen sind förderfähig.

Frage: Was ist, wenn ein Abo oder ein Jahresvertrag günstiger ist bzw. der Zeitraum der Nutzung gestreckt ist, da die mindestens vier gemeinsame Programmtage nicht unmittelbar aufeinander folgen müssen?
Antwort: Eine anteilige Bezuschussung bei Stückelung der Maßnahme ist möglich.

Frage: Sind Honorare für die technische Unterstützung förderfähig?
Antwort: Ja

Frage: Können auch die Teilnehmenden des Partnerlandes gefördert werden?
Antwort: Die Förderung nach Tagessatz bezieht sich auf alle Teilnehmenden inkl. Teilnehmende aus dem Partnerland.

Frage: Wie kann eine Sprachmittlung beantragt /gefördert werden, wenn etwa 12 Tage gefördert werden, die Sprachmittlung jedoch nur 90 Minuten pro Tag genutzt wird?
Antwort: Die Sprachmittlung ist entsprechend der Inanspruchnahme (12 Tage x 90 Minuten (ggf. Vor- und Nachbereitungszeit)) zuwendungsfähig.

Frage: Sind Honorarzuschüsse für Dolmetschende zweckgebunden?
Antwort: Honorarzuschüsse für Dolmetschende sind weiterhin zweckgebunden.

Sonstige Fragen

Frage: Gelten die getroffenen Regularien für das Förderjahr 2021 oder können diese auch rückwirkend für das Förderjahr 2020 herangezogen werden?
Antwort: Nein, eine rückwirkende Heranziehung für das Förderjahr 2020 ist nicht möglich.

Frage: Muss der Verwendungsnachweis 2020 basierend auf den Grundlagen der im Jahr 2020 getroffenen Regularien (u.a. KJP-Corona-Vermerk) erstellt werden?
Antwort: Ja, siehe vorherige Antwort.

Frage: Können Anträge quartalsweise eingereicht werden?
Antwort: Ja

Frage: Wird der Zeitraum, in dem die Abrechnung erfolgen soll, analog zur „normalen“ Förderung gehandhabt?
Antwort: Ja

Frage: Gilt die quartalsweise Regelung der nächsten zwei Jahren nur für die digitalen /hybriden Formate oder auch für reguläre Präsenzveranstaltungen?
Antwort: Die quartalsweise Antragstellung gilt nur für die digitalen /hybriden Formate.

Frage: Welche Formulare werden konkret für den Antrag / den Verwendungsnachweis benötigt?
Antwort: Die bereits bestehenden KJP-Formulare können für die Antragstellung/ den Verwendungsnachweis herangezogen und entsprechend ergänzt werden.

Frage: Welche Angaben / Daten muss die Teilnehmenden-Liste beinhalten?
Antwort: Die Teilnehmendenlisten müssen, wie bisher auch, alle vorgeschriebenen Angaben enthalten. Das Formblatt L und ein Screenshot (inkl. Klarnamen der TN) aller Teilnehmenden muss für jeden Tag, welcher im Rahmen des Verwendungsnachweise abgerechnet wird eingereicht werden.

Frage: Wie wird die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen geprüft?
Antwort: Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen werden im Rahmen der vertieften Verwendungsnachweisprüfung kontrolliert; die schriftlichen Einverständniserklärungen sind dennoch weiterhin einzuholen und grundsätzlich in den Akten aufzubewahren.

Frage: Welche formalen Schritte sind bei Änderung von Präsenzveranstaltung in ein digitales / hybrides Format - nach Bewilligung - seitens Letztempfänger / Zentralstelle notwendig?
Antwort: Ein Antrag auf Umwidmung ist ausreichend, welcher mit Einreichung des Mittelabrufs erfolgen kann.

Frage: Können zusätzlich zum bereits bestehenden Gesamtantrag, Anträge für digitalen Projekte gestellt werden?
Antwort: Zusätzlich zum bereits bestehenden Gesamtantrag können Anträge für digitalen Projekte gestellt werden. Sind diese nicht mit der bereits vorhanden Gesamtbewilligung abgedeckt bzw. kann auch keine Finanzierung aus Rücklaufmitteln erfolgen, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Frage: Gibt es eine Begrenzung / Empfehlung bei der Anzahl der Teilnehmenden? Wie verhält es sich beim Verhältnis der Leitungspersonen / Moderation / Referenten / Sprachmittlung – Dolmetschung?
Antwort: Die Regularien der gelten KJP-RL sind anzuwenden; das Prinzip der Ausgewogenheit gilt weiterhin; Referentinnen und Referenten, Moderatorinnen und Moderatoren sowie Sprachmittlung sind hierbei nicht zu berücksichtigen.

Frage: Gibt es eine Vorgabe für die Höchstdauer an Tagen oder orientiert man sich an den generellen Vorgaben im KJP bzw. an den bisherigen Vorgaben für die jeweilige Länderzusammenarbeit?
Antwort: Die generellen Vorgaben der KJP-RL bzw. die bisherigen Vorgaben für die jeweilige Länderzusammenarbeit gelten weiterhin.

Frage: Können die Antragsformate (a) „Kleinaktivität“ mit einem 10% Eigenanteil oder (b) „Sonstige Aktivität“, auf der Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplans weiterhin zur bestehenden neuen Regelung genutzt werden?
Antwort: Die Austauschmaßnahmen können auch weiterhin als „Kleinaktivität“ oder als „Sonstige Aktivität“ abgerechnet werden.

(Stand: Februar 2021)

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