Förderinformationen

Konkretisierung für gemeinnützige Organisationen

Konjunkturpaket der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfen für gemeinnützige Unternehmen konkretisiert. Jugendbildungsstätten und Familienferienstätten sind explizit erwähnt und können eine Förderung der fortlaufenden Fixkosten beantragen.

19.06.2020 / Cathrin Piesche

Im Konjunkturpaket der Bundesregierung gab es bei den Überbrückungshilfen zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen noch Klärungsbedarf. Gemeinsam haben der Deutsche Bundesjugendring (DBJR), die Bundesvereinigung Kulturelle Bildung (BKJ), die Deutsche Sportjugend (dsj) und der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten (AdB) auf die Lücken des Papiers hingewiesen und die Bundesjugendministerin um Unterstützung bei der Anpassung des Programms gebeten. Durch einen Kabinettsbeschluss wurde die Lücke bei jugendverbandspezifischen (Übernachtungs-)Einrichtungen geschlossen und bei den Überbrückungshilfen konkretisiert, welche Einrichtungen und Träger das Programm beantragen können.

Die Bundesregierung reagiert dabei auch auf Hinweise zur geringen Wirkung von Krediten bei gemeinnützigen Unternehmen und gewährt stattdessen erweiterte Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten für kleine und mittelständische Unternehmen mit hohem coronabedingten Umsatzausfall.

Der Kabinettsbeschluss konkretisiert die Punkte 13 und 15 des Konjunkturpakets:

Die explizite Nennung von Jugendbildungsstätten sowie die Berücksichtigung der Besonderheiten gemeinnütziger Unternehmen wertet der DBJR als Erfolg. Leider bieten die Überbrückungshilfen aber weiterhin nur eine Perspektive für drei Monate. Die Unterstützung müsste jedoch längerfristig erfolgen, um Insolvenzen abzuwenden. Deshalb werden die vier IJAB-Mitglieder DBJR, dsj, AdB und BKJ weiter intensive Lobbyarbeit betreiben, um hinreichende Liquiditätshilfen für alle Betroffenen sicherzustellen. Der DBJR-Vorstand und die Kinder-und-Jugendplan-Kommission werden zudem rasch über Art und Umfang der Unterstützung von Mitgliedsverbänden beim Antragsverfahren beraten.

Weitere Eckpunkte durch BMFSFJ vorgestellt

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat im Bundeskabinett zudem weitere Eckpunkte (PDF) zum Ausbau der Förderung gemeinnütziger Organisationen im Zuge der Corona-Virus-Pandemie vorgestellt.

[Quelle: Deutscher Bundesjugendring, 16.06.2020]

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