Bildung
Bildung wird häufig fälschlicherweise als ein von der Bundesregierung verwaltetes Ressort angesehen. Tatsächlich fällt das Bildungswesen aber fast vollständig in den Hoheitsbereich der Einzelstaaten und darin vor allem in den Zuständigkeitsbereich von Schulbezirken und -landkreisen.
Einzelne Befugnisse und Einflussmöglichkeiten von Bund und Einzelstaaten sowie die Frage, wer letztendlich Rechtssprechungskontrolle hat, wurden im Laufe der Jahrhunderte immer wieder gesetzlich verhandelt.
In der Regel entscheidet die sog. power of the purse (Macht des Geldbeutels) – die Bundesregierung entscheidet, welche finanziellen Ressourcen sie den Einzelstaaten zur Verfügung stellt. Wenn die Regierung eine Vorschrift erlässt, die Bundesstaaten aber beschließen, diese nicht zu befolgen, kann die Regierung nach eigenem Ermessen Haushaltsmittel verweigern. Die Verwicklungen und Beziehungen sind in diesem Fall komplex, lassen sich aber in den USA auf Folgendes herunterbrechen: Die Bundesregierung mischt sich üblicherweise tatsächlich nur dann in das Bildungswesen ein, wenn verfassungsmäßige Rechte in Gefahr sind. Das heißt, dass die Bundesregierung in der Regel eingreift, wenn es Maßnahmen gibt, die den verfassungsmäßigen Schutz von Schüler*innen oder Lehrer*innen beeinträchtigen. Die Bundesregierung will vor allem sicherstellen, dass es einen gleichberechtigten Zugang zur Bildung gibt. Bildung ist zwar kein verfassungsmäßiges Recht, wird aber von der Bundesregierung als wichtig genug erachtet, um einen verfassungsmäßigen Schutz zu rechtfertigen.