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Gesetzliche und finanzielle Grundlagen

Die gesetzliche Gestaltung der Kinder- und Jugendpolitik Japans wird im Einklang mit der japanischen Verfassung von 1947 inzwischen ressortübergreifend reguliert.

Die umfassende, gesetzlich verankerte Jugendpolitik ist in Japan ein junges Phänomen. Anfang des Jahrtausends zeichnete sich eine Verschlechterung des Lebensumfeldes von Kindern und jungen Menschen ab – mit zunehmenden Fällen von Kindesmissbrauch, Mobbing und anderen herausfordernden Phänomenen, für die es keine klassische Zuständigkeit gab. Hierbei stieß die Problemlösung durch die separate Maßnahmenergreifung der einzelnen Ressorts entsprechend der vorhandenen Gesetze an ihre Grenzen. Daher wurde 2003 erstmalig eine nationale Jugendentwicklungspolitik (National Youth Development Policy) formuliert, die im weiterführenden Prozess 2009 in der Verabschiedung des Gesetzes Act on Promotion for Development and Support of Children and Young People mündete.

Richtungsweisende Impulse werden durch das Cabinet Office, das Kabinettsbüro des japanischen Premierministers, gesetzt und koordiniert. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung übernehmen neben dem Cabinet Office selbst vor allem das Ministerium für Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaften und Technologie (MEXT) und das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt (MHLW). Weitere relevante Ministerien werden bei Bedarf bei der Umsetzung von Maßnahmen hinzugezogen.

Cabinet Office

Durch das 2009 erlassene Gesetz Act on Promotion of Development and Support of Children and Young People wurde die Regierung zur Errichtung einer Leitstelle und zur Verfassung eines Grundsatzpapieres aufgefordert. Beide hatten die Etablierung von Rahmenbedingungen zur umfassenden Förderung von Kindern und Jugendlichen, wie auch die Unterstützung benachteiligter Kinder und Jugendlicher zum Ziel.

Bereits am 01.04.2010 wurde die – dem Kabinettsbüro angegliederte – neue Leitstelle für Jugendentwicklung, die Headquarters for Promotion of Development and Support for Children and Young People, errichtet. Diese formulierten im Juli desselben Jahres die Jugendstrategie Vision for Children and Young People. Schwerpunkte dieser Jugendstrategie sind vor allem die Förderung eines glücklichen und gesunden Lebens für alle Kinder und Jugendlichen, die Unterstützung von allen hilfsbedürftigen Kindern, jungen Menschen und Familien, sowie die Entwicklung von lokalen Unterstützungsnetzwerken.

Alle fünf Jahre wird die Umsetzung der Grundsätze überprüft werden, die nächste Revision steht im Jahr 2021 an.

Die Umsetzung fokussiert sich dabei vor allem auf ein von der Gesellschaft geschaffenes Umfeld zur

Diese Empfehlungen und Handlungsstrategien sollen von allen Ministerien in ihren Maßnahmen berücksichtigt werden. Die Vision strebt weiterhin eine Umsetzung bis auf die Lokalebene (d. h. Präfekturen und Kommunen) an. Präfekturen, Städte und Gemeinden sind weiterhin dazu aufgefordert, Kinder- und Jugendpläne aufzustellen und verstärkt koordinierende Strukturen aufzubauen. Neben Regierungsstellen sollen auch Non-Profit-Organisationen (NPOs) stärker eingebunden und gestaltende Aufgaben übernehmen.

Das im April 2023 verabschiedete Kindergrundgesetz legt ein besonderes Augenmerk u.a. auf die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Unterstützung von Alleinerziehenden, die Prävention von Kindesmissbrauch und Maßnahmen gegen Kinderarmut. Zeitgleich mit dem in Kraft treten des Gesetzes wurde das Amt für Kinder und Familien gegründet, das zukünftig die verschiedenen Maßnahmen zur Umsetzung der o.g. Ziele koordiniert (s. "Relevante Ministerien und ihre Zuständigkeiten" unten).

Ministerium für Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie (MEXT)

In den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie (MEXT) fällt unter anderem die Bildung in Schule und Kindergarten bzw. Vorschule, sowie die soziale Bildung einschließlich Jugendbildungsstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen und Nachmittagsbetreuung an Schulen. MEXT ist in diesen Bereichen auch für die gesetzliche Gestaltung verantwortlich. Auch der internationale Austausch im Bildungsbereich und der Jugendbildung fallen in den Aufgabenbereich von MEXT. Zusätzlich ergänzt es die Formate des Cabinet Office und des japanischen Außenministeriums MOFA.

Das Grundrecht auf Bildung wurde 1947 in Artikel 26 der japanischen Verfassung verankert. Allen Kindern und Jugendlichen steht das Recht auf eine gleiche und freie, grundlegende Bildung für alle Jungen und Mädchen zu. 1947 wurde zudem das Grundgesetz für Bildung verabschiedet, das die Bereiche der sozialen Bildung und des lebenslangen Lernens mitaufnahm.

Ende 2006 wurde mit dem Basic Act on Education eine erste Überarbeitung des Grundgesetzes für Bildung vorgenommen, welches 2008 durch den Maßnahmenplan Basic Plan for the Promotion of Education konkretisiert und unter anderem um außerschulische Elemente erweitert wurde.

Die Dreifachkatastrophe im März 2011, bei der aufgrund eines starken Erdbebens und des dadurch entstandenen Tsunamis eine Nuklearkatastrophe im Kernkraftwerk Fukushima ausgelöst wurde, wirkte sich auch auf die Kinder- und Jugendpolitik Japans aus. Bereits bestehende Probleme in der japanischen Gesellschaft wurden durch die Katastrophen überdeutlich und leiteten teilweise einen Umdenkungsprozess und somit eine erneute Überarbeitung der Kinder- und Jugendbildung ein. Die Erfahrungen hatten somit großen Einfluss auf die turnusmäßige Revision im Juni 2013, die im Second Basic Plan for the Promotion of Education resultierte. Mit dem Leitgedanken einer kreativen, unabhängigen und kooperierenden Gesellschaft standen für Kinder und Jugendliche die Entwicklung sozialer Kompetenzen, die Sicherung eines umfassenden Lern- und Weiterbildungsangebotes sowie die Schaffung von sozialen Netzwerken im Fokus.  Der aktuelle Bildungsaktionsplan (The Forth Basic Education Plan for the Promotion of Education), der im Juni 2023 veröffentlicht wurde, reagiert auf die jüngsten gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen und Trends, wie den Geburten- und Bevölkerungsrückgang, die fortschreitende Globalisierung, Probleme globalen Ausmaßes (darunter auch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, des Überfalls Russlands auf die Ukraine und des Klimawandels) sowie die Verfestigung und Reproduktion von Ungleichheiten.

Für den Bereich der sozialen Bildung wurde 1949 das Gesetz Social Education Law (Zusammenfassung EN) verabschiedet, das turnusmäßig u.a. auch 2008 überarbeitet wurde.

Eine Übersicht über die Zuständigkeits- und Aufgabenbereiche (Stand 2019; PDF 16 MB) finden Sie auf der MEXT-Webseite.

Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt (MHLW)

Eine kinder- und jugendpolitische Relevanz hat das MHLW vor allem durch seine Zuständigkeitsbereiche in Bezug auf Kinderbetreuung und –pflege für berufstätige Eltern, Elternzeit, Kindergeld, Präventionsmaßnahmen von Kindesmissbrauch, Kinderschutz, Inklusion von Menschen mit physischen oder psychischen Einschränkungen, Verselbstständigung junger Volljähriger und die berufliche Integration junger Menschen.

2003 wurden die Gesetze Act on Advancement of Measures to Support raising Next-Generation Children sowie Basic Act for Measures to cope with a society with a declining birthrate verabschiedet, um der sinkenden Geburtenrate und der schrumpfenden Gesellschaft entgegenzuwirken. Die Überarbeitung von März 2015 (Revision of the Act on Advancement of Measures to Support Raising Next-Generation Children, PDF 559 KB) zielt darauf ab, einerseits Frauen eine Teilzeit- oder durchgängige Beschäftigung neben der Kindererziehung zu ermöglichen, und andererseits auch den Vätern die Möglichkeit für Elternzeit zu geben. Weiterhin werden Unternehmen, die mit ihren Arbeitnehmer(inne)n einen Plan für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit ausarbeiten oder bspw. vor Ort eine Kinderkrippe oder Kinderbetreuung errichten, finanziell unterstützt. Diese Maßnahmen zielen insgesamt auf ein flexibleres Arbeitszeitmodell beider Elternteile zur Erziehung ihrer Kinder ab. 2014 wurde mit der Revision des Single Parent Family Welfare Act die Unterstützung von Alleinerziehenden gestärkt.

Aufgrund der in Japan relativ hohen Betreuungs- und Bildungskosten für Kinder hat das MHLW weiterhin mit einer Reihe von Maßnahmen sukzessiv das Kindergeld erhöht, das vor allem Familien unter der Einkommensgrenze (von ca. 83.000€ pro Familie im Jahr) monatlich mit 86-130€ unterstützen soll. Durch den finanziellen Anreiz erhofft sich das Ministerium weiterhin, der kontinuierlich sinkenden Geburtenrate in Japan entgegenzuwirken. Eine zusätzliche Entlastung wird mit dem 2014 erlassenen General After-School Child Plan (PDF 1,12 MB) verfolgt, der allen Kindern aus Familien mit Doppeleinkommen eine Betreuung nach der Schule ermöglichen soll.

Zuletzt ist das MHLW für die Wahrung der Kinderrechte in Bezug auf den Schutz vor Kindesmissbrauch verantwortlich. 2016 überarbeitete es erneut das bereits 1947 in Kraft getretene Kinderwohlfahrtsgesetz. Im Fokus standen dabei der Ausbau von umfassenden Beratungsstellen zur Förderung der Gesundheit von Müttern und Kindern, die gesunde Entwicklung aller Kinder und Jugendlichen sowie die Verankerung des Prinzips der Unterbringung in Pflegefamilien im Falle von Kindeswohlgefährdung. Die neueste Gesetzesänderung von 2019 nimmt außerdem die Präfekturregierungen bei der Wahrung des Kinderschutzes stärker in die Pflicht und verpflichtet sie zur Unterstützung der eigenen Kinderberatungsstellen. Die japanische Regierung hat sich weiterhin dazu verpflichtet, in den kommenden fünf Jahren die Anzahl dieser Beratungsstellen zu erhöhen.

Internationale Abkommen

Japan ist in fast allen internationalen Organisationen, so unter anderem in den Vereinten Nationen und deren Unterstrukturen, dem Internationalen Strafgerichtshof und der Weltgesundheitsorganisation vertreten. Mit Blick auf das Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendarbeit hat sich Japan auf internationaler Ebene zur Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention und der Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über das Verbot von Kinderarbeit verpflichtet. Die Ausbeutung von Kindern ist außerdem durch das japanische Grundgesetz (Artikel 27) verboten.

Finanzielles

Die Förderung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe muss in Japan zwischen institutionell geförderten Einrichtungen auf kommunaler und Präfekturebene (bspw. Kinderberatungstellen und Bildungsstätten), sowie einzelnen Maßnahmenförderungen unterschieden werden. Geförderte Maßnahmen stellen dabei eher Ermessensleistungen statt „echter“ Pflichtleistungen dar.

Die MEXT im Fiskaljahr 2020 zugeteilten Mittel i.H.v. umgerechnet ca. 44,7 Milliarden Euro erscheinen zunächst hoch, wenn man sie mit dem Einzeletat des BMFSFJ i.H.v. 12 Milliarden Euro vergleicht. Die Aufgabenbereiche von MEXT erstrecken sich jedoch – wie in allen japanischen Ministerien – auf ein weitaus größeres Themen- und Aufgabenspektrum, weshalb die Ausgaben für die Jugend wesentlich geringer ausfallen. Diese sichern jedoch den größten Teil der Jugend(bildungs)arbeit von MEXT ab und schließen auch den (außer)schulischen und sonderpädagogischen Bereich mit ein. MEXT ist dabei im Jugendbereich sowohl für die Förderung der öffentlichen Organisationen, als auch für Projektzuschüsse für NPOs (vor allem in den Bereichen Leseförderung und Erlebnispädagogik) zuständig. Ergänzt wird die Förderlandschaft durch die Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen des oben beschriebenen Aufgabenspektrums des MHLW, das u.a. seine Programme der Kinder- und Jugendhilfe fördert: So übernimmt es u.a. die Finanzierung von Maßnahmen im Bereich Kinderbetreuung und –pflege für berufstätige Eltern und Präventionsmaßnahmen von Kindesmissbrauch sowie für die Verselbstständigung junger Volljähriger und die berufliche Integration junger Menschen. Eine genaue Aufstellung des gesamten japanischen Budgets für 2020 (PDF, 522 KB) finden Sie auf der Webseite des Ministry of Finance, JAPAN (MOF).

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