Finanzierung von Jugend- und Fachkräfteaustausch mit den USA

Öffentliche Förderung

Wie können Bund, Länder und Kommunen unterstützen?
Bund

Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)   

Das Hauptinstrument der Jugendförderung, und somit auch der internationalen Jugendarbeit, auf Bundesebene ist der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP). Dieser ist seit dem 01.01.2024 wieder der zentrale Fördertopf für die Beantragung von Fördergeldern für einen Jugendaustausch mit den USA. Das bis Ende 2023 bestehende Sonderprogramm USA ist ausgelaufen.  

Beantragung von KJP-Mitteln 

Die Bundesmittel kommen fast ausschließlich freien Trägern in Form von Zuwendungen zugute. Die Projekte müssen allerdings auch tatsächlich für das Bundesgebiet als Ganzes von Bedeutung sein, sonst ist das eigene Bundesland oder die Kommune zuständig. 

Es gibt verschiedene Wege, diese Bundesmittel zu beantragen: 

Wie finde ich meine Zentralstelle?  

Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) bietet einen Zentralstellenfinder an, mit dem die richtige und zuständige Zentralstelle auf Bundes- und Landesebene gefunden werden kann.  

Kombination von Fördermitteln 

Für den Austausch mit den USA reicht es meist nicht, nur eine Finanzierungsquelle anzuzapfen. Zum Glück können Fördermittel miteinander kombiniert werden, um die Finanzierung auf sicherere Beine zu stellen. Folgende Fördermittel dürfen mit der Förderung durch den Kinder- und Jugendplan kombiniert werden: 

Nicht kombinierbar ist die Förderung durch den KJP z.B. mit anderen Bundesmitteln, wie z.B. vom Auswärtigen Amt oder Goethe Institut.  

Für Chorbegegnungen bietet es sich an, die Deutsche Chorjugend direkt zu kontaktieren. Die Deutsche Chorjugend möchte Interessierte, die einen Choraustausch mit den USA umsetzen möchten, ermutigen, sich direkt mit ihnen in Verbindung zu setzen. Eine eigens dafür eingerichtete Stelle berät und kann bei der Antragstellung für den internationalen Austausch u. a. mit den USA helfen. Als Zentralstelle des Bundes leitet die Deutsche Chorjugend Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) an Chöre weiter.

Mehr: https://foerderdatenbank.d-s-e-e.de/foerderprogramme/chorbegegnungen    

Bundesländer

Träger der außerschulischen Jugendbildung/Jugendarbeit, die einen internationalen Jugendaustausch mit den USA organisieren möchten, können unter Umständen Zuschüsse aus Landesmitteln nach Maßgabe der Richtlinien zum Kinder- und Jugendplan des Bundes (festgelegte Tagessätze, Teilnehmer*innenzahlen, andere Kriterien) erhalten. Auch Maßnahmen für Mitarbeiter*innen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe (Fachkräfteaustausch) sind förderfähig. 

Für die USA kann über den Landesjugendplan ein Zuschuss beantragt werden, sofern das Bundesland einen solchen Plan verabschiedet hat. Meistens ist die Voraussetzung, dass es sich bei den Beantragenden um anerkannte Träger der Kinder- und Jugendhilfe handelt. Für Antragstellende, die nicht in diese Kategorie fallen, kann es sich trotzdem lohnen, sich mit der zuständigen Stelle im Land in Verbindung zu setzen. In Ausnahmefällen können aus Landesmitteln auch Maßnahmen anderer Antragsteller gefördert werden, sofern am Zustandekommen der internationalen Jugendbegegnung besonderes Landesinteresse besteht und sofern noch Mittel zur Verfügung stehen. 

Die Förderhöhen (unter anderem Tagessätze) kann das jeweilige, auf Landesebene für die internationale Jugendarbeit zuständige, Ministerium nach eigenem Ermessen festlegen. Eine Zuwendung aus dem jeweiligen Landesjugend(förder)plan kann jedoch nicht für Maßnahmen solcher öffentlicher und freier Träger bewilligt werden, die 

Es ist also in jedem Fall bei Planung eines internationalen Jugendaustauschs ratsam, Kontakt mit der zuständigen Stelle im eigenen Bundesland aufzunehmen und zu erfragen, welche Fördermöglichkeiten es seitens des Bundeslands gibt. Adressen und Besonderheiten der auf Landesebene für die internationale Jugendarbeit zuständigen Ministerien und Landesjugendämter sowie die Ansprechpartner*innen für die jeweiligen Landeszentralstellen finden sich in einer Übersicht auf Öffentliche Förderung Bundesländer (ijab.de).  

Besonders hilfreich für eine Bewilligung ist es, wenn das Bundesland bereits die USA als Partnerregion hat, wie z.B. im Bundesland Hessen (mit Wisconsin). Dies kann für jedes Bundesland über die Links zu den Bundesländern überprüft werden.

Kommune

In der Kommune gibt es ebenfalls die Möglichkeit, zuständige Personen z.B. nach einer gezielten Vereinsförderung der Stadt bzw. des Landkreises zu fragen.  

Gut ist, wenn auf kommunaler Ebene Jugendaustausche in Städtepartnerschaften und Städtefreundschaften eingebettet werden können. Es besteht die Möglichkeit, bei der Kommune eine finanzielle Unterstützung anzufragen, wenn ein Jugendaustausch im Rahmen der Städtepartnerschaft geplant werden soll. Städtefreundschaften beziehen sich im Gegensatz zu Städtepartnerschaften dabei nur auf bestimmte Bereiche oder Projekte.  

Informationen über bereits bestehende Partnerschaften und Freundschaften zwischen Städten in den USA und in Deutschland sind in Form von Links auf der Webseite der US-Botschaft und der Konsulate in Deutschland zusammengefasst: Städte-Partnerschaften - US-Botschaft und Konsulate in Deutschland (usembassy.gov).  

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Finanzierung

Förderinformationen für den transatlantischen Jugend- und Fachkräfteaustausch

Ansprechpersonen
Elena Neu
Referentin für internationale jugendpolitische Zusammenarbeit
Tel.: 0228 9506-105
Julia Weber
Referentin für internationale jugendpolitische Zusammenarbeit / Sachbearbeitung
Tel.: 0228 9506-165
Nahaufnahme der US-amerikanischen Flagge
Über die Zusammenarbeit mit den USA

Mit dem neuen Länderbereich USA arbeitet IJAB im Auftrag des Bundesfamilienministeriums daran, den Weg für eine Intensivierung des transatlantischen Jugend- und Fachkräfteaustauschs zu bereiten.