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Jugendpolitik

BMFSFJ nennt Fristen für Antragsverfahren

Internationale Begegnungen im Jahr 2022 durchführen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat mit Schreiben vom 17. August 2021 Hinweise zum Antragsverfahren für Maßnahmen der Internationalen Jugendarbeit in den Handlungsfeldern I und V für das Jahr 2022 veröffentlicht.

19.08.2021 / Susanne Klinzing

Das BMFSFJ geht in seinem Schreiben an die bundeszentralen Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich Internationale Jugendarbeit des Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes sowie die Obersten Landesjugendbehörden davon aus, dass die Durchführung von physischen Veranstaltungen im Haushaltsjahr 2022 zum Teil wieder möglich sein wird. Für die Förderung von Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit nach den Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) und den Sonderprogrammen mit Israel und den USA, welche aus eigenen Titel gefördert werden, gilt daher Folgendes:

Handlungsfeld I

Für die längerfristige Förderung der internationalen Jugendarbeit bundeszentraler Träger ohne Rahmenvereinbarungen sind die Anträge bis 30. November 2021 dem Bundesverwaltungsamt (BVA) (in Kopie dem Referat 504, BMFSFJ) vorzulegen.

Träger mit Rahmenvereinbarungen stellen sicher, dass ihre Mittelbedarfe im Protokoll zum Jahresplanungsgespräch dargestellt sind.

Anträge regionaler und lokaler Träger sind über die zuständigen Obersten Landesjugendbehörden bzw. über die bundeszentralen Träger (Zentralstellen) einzureichen. Die Termine der Antragstellung für die dem Länderverfahren unterliegenden Einrichtungen und Vereine sind bei den zuständigen obersten Jugendbehörden zu erfragen.

Die Antragstellungen der Bundesländer sind bis 31. Dezember 2021 an das BMFSFJ, Referat 504 zu richten. Grundlage ist die Vereinbarung über das „Verfahren zwischen Bund und Ländern über die Förderung von Projekten der Internationalen Jugendarbeit aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) über die Länderzentralstellen (Länderverfahren).“

Für Vorhaben mit den USA werden Mittel im Rahmen eines Sonderprogramms zur Verfügung gestellt, sodass die Maßnahmen nicht mehr über die längerfristige Förderung abgerechnet werden können. Anträge im Rahmen dieses Sonderprogramms können ab sofort direkt beim BMFSFJ Referat 504 (Frau Schuster) ohne Antragsfristen gestellt werden. Die Förderung aus dem Sonderprogramm erfolgt analog der RL-KJP.

Handlungsfeld V

Für Vorhaben mit China ist Antragsschluss beim Bundesverwaltungsamt, Referat ZM I 7, 50728 Köln, der 1. November 2021. Aufgrund der hohen Visakosten werden ab 01.01.2022 bis auf weiteres nach VIII.3 RL-KJP diese Kosten im Sonderprogramm China bis zu einer Höhe von 150 € bezuschusst und können über den pauschalen Fahr-/Flugkostenzuschuss hinaus beantragt werden.

Antragsschluss für Vorhaben mit Israel, Tschechien und Russland: 1. Oktober 2021.

Antragstellung für Israel bei:
ConAct - Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch Altes Rathaus - Markt 26, 06886 Lutherstadt Wittenberg
Tel: 03491/ 4202-60, Fax: 03491/ 4202-70
info(at)ConAct-org.de, www.ConAct-org.de

Antragstellung für Tschechien bei:
Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch TANDEM Maximilianstr. 7, 93047 Regensburg
Tel: 0941/ 58 557-0; Fax 0941/ 58 557-22
tandem(at)tandem-org.de, www.tandem-org.de

Antragstellung für Russland bei:
Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gGmbH Mittelweg 117 b, 20149 Hamburg
Tel: 040/8788679-0; Fax: 040/8788679-20
info(at)stiftung-drja.de, www.stiftung-drja.de

Es ist zu berücksichtigen, dass die Förderregularien zur Sicherung und Weiterentwicklung der internationalen Jugendarbeit mit Stand Januar 2021 auch noch im Jahr 2022 für die Durchführung internationaler Begegnungen junger Menschen und von Fachkräften herangezogen werden können, um auch bei weiteren behördlichen Beschränkungen vorausschauend zu planen, andererseits aber auch Ansätze des „Virtual Exchange“ zu erproben, auszuwerten und als Methode weiterzuentwickeln.

Das Schreiben steht auf der Webseite des BMFSFJ zum Nachlesen (PDF: 200 KB) zur Verfügung,

Quelle: BMFSFJ

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