Digitale Amerikanische Flagge am Times Square in New York City Digitale Amerikanische Flagge am Times Square in New York City
USA

Förderung von deutsch-US-amerikanischem Jugendaustausch

Jetzt noch Mittel aus dem Sonderprogramm 2022 beantragen!

Im Bundeshaushalt stehen – zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2022 – im Rahmen eines Sonderprogramms Mittel für deutsch-US-amerikanische Jugendaustauschmaßnahmen zur Verfügung. Interessierte können Anträge für diese Mittel direkt beim Bundesjugendministerium (BMFSFJ), Referat 504, stellen.

16.08.2022 / Cathrin Piesche

Für die Errichtung eines Deutsch-US-Amerikanischen Jugendwerks (DAJW) stehen bereits seit 2021 Mittel im Bundeshaushalt zur Verfügung. Der Aufbau eines gemeinsamen Jugendwerks und die Vertiefung der deutsch-amerikanischen Freundschaft zählt daher zu einem wichtigen politischen Anliegen. Zur Initiierung von Begegnungen zum Aufbau des Jugendaustauschs mit den USA, werden im Vorfeld der Errichtung des DAJW, zunächst befristet bis zum 31.12.2022, Mittel im Rahmen eines Sonderprogramms zur Verfügung gestellt. Die Förderung erfolgt analog der Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) vom 29.09.2016 (GMBl. 41/2016) nebst ergänzenden Regelungen.

Förderbare Programme

Schwerpunkt der Sonderförderung sind Begegnungen zwischen deutschen und US-amerikanischen Jugendgruppen. Bei Maßnahmen mit Fachkräften der Jugendarbeit gemäß Nr. III 5 RL-KJP werden grundsätzlich solche gefördert, die der Anbahnung von Kontakten und dem Aufbau eines gegenseitigen Jugendaustausches dienen. Projektvorschläge sollten sich insbesondere auf folgende Programmbereiche mit gemeinsamen Aktivitäten der deutschen und amerikanischen Teilnehmenden beziehen:

Nicht gefördert werden:

Programmanforderungen

Die inhaltlichen Vorgaben der RL-KJP sind zu beachten. Dies bedeutet insbesondere:

Dauer von Jugendbegegnungen

Im Interesse einer intensiven Begegnung werden Jugendbegegnungen aus dem deutsch-amerikanischen Sonderprogramm nur gefördert, wenn sie gemäß Nr. VI. 2.2.2 RL-KJP mindestens 5 Tage betragen.

Zahl und Alter der Teilnehmenden an Jugendbegegnungen

Die Zahl der deutschen und amerikanischen Teilnehmenden soll ausgeglichen sein. Die Zahl der mitwirkenden Leiterinnen und Leiter muss in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtteilnehmendenzahl stehen. Generell werden bei überwiegend minderjährigen Teilnehmenden für 10 Jugendliche 2 Begleitpersonen anerkannt. Für die Förderung von Teilnehmenden gilt in der Regel ein Mindestalter von 8 und ein Höchstalter von 26 Jahren.

Höhe der Förderung

Maßnahmen in Deutschland: Für die Förderung der deutschen und amerikanischen Teilnehmenden an Programmen in Deutschland gelten die in den RL-KJP festgelegten Sätze (bis zu 24 € je Tag und Teilnehmenden für Jugendbegegnungen bzw. 40 € für Fachprogramme). Zudem können Honorare für Sprachmittler/Dolmetschende mit bis zu 305€ je Tag gefördert werden.

Maßnahmen in den USA: Für die Vor- und Nachbereitung können Zuschläge für Jugendbegegnungen in den USA in Höhe von 35 € pro Teilnehmenden (höchstens 350 € je Maßnahme) und für Fachkräfteprogramme in den USA in Höhe von 50 € pro Teilnehmenden (höchstens 500 € je Maßnahme) beantragt werden. Der Fahr-/Flugkostenzuschuss für deutsche Teilnehmende an Programmen in den USA beträgt 0,08 € je Entfernungskilometer.

Förderungs- und Antragsverfahren

Anträge können für 2022 jederzeit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Referat 504, z. Hd. Frau Schuster, vorgelegt werden. Örtliche und regionale Träger der Jugendarbeit, die keiner Zentralstelle angeschlossen sind, können die Anträge in diesem Jahr ausnahmsweise direkt beim BMFSFJ einreichen. Bei Rückfragen zu Sonderprogramm und Antrag wenden Sie sich gerne per E-Mail an Frau Schuster. Kontakt: lara.schuster(at)bmfsfj.bund.de.

Die erforderlichen Antragsformulare finden sich unter:

Download:

[Quelle: BMFSFJ, August 2022]

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Im Länderbereich USA nimmt IJAB eines der beliebtesten Austauschländer unter jungen Menschen in den Blick.

Zum Thema Förderinformationen

In dieser Rubrik veröffentlichen wir aktuelle Förderinformationen von IJAB und Fördergebern aus dem Arbeitsfeld der Internationalen Jugendarbeit. Bitte informieren Sie uns auch gerne über Neuigkeiten!

Ansprechpersonen
Elena Neu
Referentin für internationale jugendpolitische Zusammenarbeit
Tel.: 0228 9506-105
Julia Weber
Referentin für internationale jugendpolitische Zusammenarbeit / Sachbearbeitung
Tel.: 0228 9506-165