Für die Errichtung eines Deutsch-US-Amerikanischen Jugendwerks (DAJW) stehen bereits seit 2021 Mittel im Bundeshaushalt zur Verfügung. Der Aufbau eines gemeinsamen Jugendwerks und die Vertiefung der deutsch-amerikanischen Freundschaft zählt daher zu einem wichtigen politischen Anliegen. Zur Initiierung von Begegnungen zum Aufbau des Jugendaustauschs mit den USA, werden im Vorfeld der Errichtung des DAJW, zunächst befristet bis zum 31.12.2022, Mittel im Rahmen eines Sonderprogramms zur Verfügung gestellt. Die Förderung erfolgt analog der Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) vom 29.09.2016 (GMBl. 41/2016) nebst ergänzenden Regelungen.
Förderbare Programme
Schwerpunkt der Sonderförderung sind Begegnungen zwischen deutschen und US-amerikanischen Jugendgruppen. Bei Maßnahmen mit Fachkräften der Jugendarbeit gemäß Nr. III 5 RL-KJP werden grundsätzlich solche gefördert, die der Anbahnung von Kontakten und dem Aufbau eines gegenseitigen Jugendaustausches dienen. Projektvorschläge sollten sich insbesondere auf folgende Programmbereiche mit gemeinsamen Aktivitäten der deutschen und amerikanischen Teilnehmenden beziehen:
- Programme der politischen Jugendbildung,
- Programme der kulturellen Jugendbildung,
- Programme der sportlichen Jugendbildung unter Einbeziehung landeskundlicher Elemente,
- Programme von Jugendgemeinschaftsdiensten,
- Programme im Rahmen der Gedenkstättenarbeit
Nicht gefördert werden:
- Maßnahmen, die vorwiegend schulischen Zwecken dienen,
- einseitige Studienreisen,
- Rundreisen oder Kurzprogramme mit touristischem Einschlag,
- Chor-, Orchester- und Konzertreisen ohne Begegnung oder gemeinsame Aktivitäten mit einer Partnergruppe,
- sportliche Wettbewerbe
- weitere nicht-förderfähige Maßnahmen gemäß Nr. I 7 RL-KJP
Programmanforderungen
Die inhaltlichen Vorgaben der RL-KJP sind zu beachten. Dies bedeutet insbesondere:
- Art und Inhalt der Programme müssen sich an den Zielen der internationalen Jugendarbeit (i. S. Nr. C.I. 5 Anlage 1 RL-KJP) orientieren.
- Das Programm muss gemeinsame Aktivitäten mit einem amerikanischen Partner, mit dem ein längerfristiger Austausch gepflegt bzw. angestrebt wird, beinhalten.
- Das Gegenseitigkeitsprinzip – bezogen auf die Programmart, die Zahl der Begegnungen im In- und Ausland und die Zahl der Teilnehmenden – muss beachtet werden.
- Die Teilnehmenden müssen in geeigneter Form auf die Begegnung vorbereitet werden. Nach Abschluss der Maßnahme sollte eine Auswertung mit der Gruppe vorgenommen werden.
- Zwischen der deutschen und der amerikanischen Partnergruppe muss rechtzeitig ein gemeinsames Programm vorbereitet und abgestimmt werden; hierzu sollte vor allem eine konkrete Abstimmung über Teilnehmerkreis, Programminhalte, Lernziele, Arbeitsmethoden und Themen erfolgen.
Dauer von Jugendbegegnungen
Im Interesse einer intensiven Begegnung werden Jugendbegegnungen aus dem deutsch-amerikanischen Sonderprogramm nur gefördert, wenn sie gemäß Nr. VI. 2.2.2 RL-KJP mindestens 5 Tage betragen.
Zahl und Alter der Teilnehmenden an Jugendbegegnungen
Die Zahl der deutschen und amerikanischen Teilnehmenden soll ausgeglichen sein. Die Zahl der mitwirkenden Leiterinnen und Leiter muss in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtteilnehmendenzahl stehen. Generell werden bei überwiegend minderjährigen Teilnehmenden für 10 Jugendliche 2 Begleitpersonen anerkannt. Für die Förderung von Teilnehmenden gilt in der Regel ein Mindestalter von 8 und ein Höchstalter von 26 Jahren.
Höhe der Förderung
Maßnahmen in Deutschland: Für die Förderung der deutschen und amerikanischen Teilnehmenden an Programmen in Deutschland gelten die in den RL-KJP festgelegten Sätze (bis zu 24 € je Tag und Teilnehmenden für Jugendbegegnungen bzw. 40 € für Fachprogramme). Zudem können Honorare für Sprachmittler/Dolmetschende mit bis zu 305€ je Tag gefördert werden.
Maßnahmen in den USA: Für die Vor- und Nachbereitung können Zuschläge für Jugendbegegnungen in den USA in Höhe von 35 € pro Teilnehmenden (höchstens 350 € je Maßnahme) und für Fachkräfteprogramme in den USA in Höhe von 50 € pro Teilnehmenden (höchstens 500 € je Maßnahme) beantragt werden. Der Fahr-/Flugkostenzuschuss für deutsche Teilnehmende an Programmen in den USA beträgt 0,08 € je Entfernungskilometer.
Förderungs- und Antragsverfahren
Anträge können für 2022 jederzeit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Referat 504, z. Hd. Frau Schuster, vorgelegt werden. Örtliche und regionale Träger der Jugendarbeit, die keiner Zentralstelle angeschlossen sind, können die Anträge in diesem Jahr ausnahmsweise direkt beim BMFSFJ einreichen. Bei Rückfragen zu Sonderprogramm und Antrag wenden Sie sich gerne per E-Mail an Frau Schuster. Kontakt: lara.schuster(at)bmfsfj.bund.de.
Die erforderlichen Antragsformulare finden sich unter:
Download:
- Förderinformationen Sonderprogramm USA 2022 (pdf)
[Quelle: BMFSFJ, August 2022]