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Artikelnummer
201

Virtuelle Internationale Jugendbegegnungen organisieren

Arbeitshilfe

Empfehlungen aus der virtuellen internationalen Jugendbegegnung„Dream your future – Zukunftsträume"

Mit den Prinzipien Internationaler Jugendarbeit und mit den besonderen An- und Herausforderungen der Organisation von internationalen Jugendbegegnungen sind erfahrene Fachkräfte der Internationalen Jugendarbeit bereits vertraut. Die Planung von virtuellen Begegnungsformaten hingegen ist vergleichsweise unbekanntes Terrain, in dem neue und zum Teil unerwartete Stolpersteine lauern.

Diese Arbeitshilfe soll all jenen eine Unterstützung sein, die eine virtuelle, internationale Jugendbegegnung planen, vorbereiten, durchführen und nachbereiten möchten. Nicht alles, was aus analogen Formaten bekannt ist, verliert dabei seine Bedeutung und muss neu aufgearbeitet werden. Die hier aufgeführten Empfehlungen verstehen sich daher als Ergänzungen zu bekannten und bewährten Aspekten der Organisation Internationaler Jugendbegegnungen, u. a. nachzulesen in der Toolbox Internationale Begegnungen organisieren, die von IJAB für Jugendbegegnungen entwickelt wurde.

Aus den Erfahrungen der multilateralen virtuellen Jugendbegegnung „Dream your future – Virtuelle internationale Jugendbegegnung“, die IJAB im Herbst 2020 in Kooperation mit 6 Kommunen aus 5 Bundesländern sowie deren ausländischen Partnerorganisationen aus 5 Ländern durchgeführt hat, wurden Aspekte aufgenommen, die bei einer virtuellen bzw. hybriden Jugendbegegnung zusätzlich bzw. alternativ berücksichtigt werden sollten.

Diese Zusammenstellung der Erkenntnisse und Erfahrungen ist aufgrund der vertrauensvollen Zusammenarbeit und gewissenhaften Evaluation aller an dem Vorhaben beteiligten Träger und Menschen möglich. Ihnen gilt unser besonderer Dank. Da diese Arbeitshilfe lediglich auf den Erkenntnissen aus einer Jugendbegegnung basiert, gibt diese Übersicht nur Erfahrungen daraus wieder und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

* Keine MWST: IJAB ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Gemäß § 4 Nr. 12 und Nr. 21 bis 25 UStG handelt es sich um umsatzsteuerfreie Umsätze.
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