Glaubenspraxis
Im Christentum
Der voreheliche Geschlechtsverkehr ist nach wie vor umstritten. Konservative Christinnen und Christen lehnen sexuelle Kontakte vor der Ehe ab. Andere billigen den vorehelichen Geschlechtsverkehr. Für sie ist die damit verbundene Liebe das entscheidende Kriterium.
Verhütungsmittel sind in der katholischen und orthodoxen Kirche verboten. In der protestantischen Kirche ist ihr Gebrauch erlaubt.
In Anlehnung an Aussagen der Bibel ist Homosexualität bei konservativen Christen und Christinnen aller Konfessionen verpönt. Homosexualität ist für die offizielle katholische Kirche nach wie vor ein Tabu und entspricht nicht einem gottgefälligen Leben. Innerhalb der katholischen Kirche wird diese Haltung jedoch nicht mehr von allen Ländern getragen (zum Beispiel Niederlande, Brasilien).
Die orthodoxe Kirche hält sich in ethischen Fragen an die traditionelle Auffassung des Christentums der ersten Jahrhunderte. Bloße homosexuelle Neigungen gelten nicht als Sünde, da jeder Mensch böse Neigungen habe, die Ausübung gilt jedoch als Sünde.
Die evangelische Kirche vertritt grundsätzlich eine liberalere Haltung zur Homosexualität. In einigen Landeskirchen können homosexuelle Pastorinnen und Pastoren mit ihren standesamtlich liierten Partnern offiziell im Pfarrhaus leben und werden wie Ehepaare behandelt. In anderen Landeskirchen wird dies zumindest geduldet.
Allerdings gibt es auch evangelische Freikirchen, die Homosexualität ablehnen.
Im Islam
Sexualität gilt im Islam als positive Energie, die, wenn sie im geordneten Rahmen verantwortungsvoll eingesetzt wird, keine negativen Aspekte hat. Dabei geht die Mehrzahl der Musliminnen und Muslime von der Ehe als Ort eines solch verantwortbaren Rahmens aus. Diese Vorstellung schließt außerehelichen beziehungsweise vorehelichen Geschlechtsverkehr aus. Die meisten muslimischen Eltern befürworten eine frühe Heirat, um auch den normalen Sexualtrieb zu seinem Recht kommen zu lassen. Einige Gelehrte betrachten dies sogar als spirituelle Bereicherung des Lebens.
In der islamischen Tradition ist die Sexualität etwas, was beiden Ehepartnern nicht nur zusteht, sondern wovon auch beide eine Befriedigung haben sollen. So gilt zum Beispiel Impotenz oder ein für die Ehefrau nicht befriedigender Geschlechtsverkehr als Scheidungsgrund.
Viele muslimische Gruppierungen lehnen einen Kontakt - zumal Körperkontakt - zwischen Personen verschiedenen Geschlechts ab, die nicht verheiratet oder Verwandte ersten Grades sind. Dies schließt die Vorstellung ein, dass Männer und Frauen, die nicht Verwandte ersten Grades sind, sich nicht mit Handschlag begrüßen sollten.
Eine homosexuelle Neigung als solche verstößt der allgemeinen Auffassung nach nicht gegen islamische Regeln. Hier wird allerdings in den meisten Gruppen unterschieden, ob es sich um eine Neigung oder eine ausgelebte Sexualität handelt. Einig sind die meisten sich heute darüber, dass Homosexuellen aus ihrer Veranlagung keine strafrechtliche Verfolgung erwächst. Von einer Anerkennung oder rechtlichen Gleichstellung kann jedoch bisher keine Rede sein.
In vielen orientalischen Ländern ist es ein Ausdruck von Freundschaft unter Männern, wenn diese Hand in Hand durch die Stadt gehen. Es wäre ein Trugschluss, daraus sofort eine homophile Neigung abzuleiten.
Im Judentum
Das Judentum geht davon aus, dass jeder erwachsene Mensch ein natürliches Bedürfnis nach Sexualität verspürt. Sie gilt demgemäß als positive und notwendige Kraft. Das Ausleben dieser Bedürfnisse innerhalb einer Ehe gilt aus jüdischer Sicht als wichtiger Bestandteil dieses "geheiligten Bundes“. Das jüdische Gesetz sieht daher neben der materiellen Fürsorge die Sexualität als grundlegende Pflicht des Ehemannes gegenüber seiner Frau. Das biblische Gebot „Pru u Rewu“ („Seid fruchtbar und mehret Euch“) verpflichtet den Mann zur Zeugung von mindestens zwei Kindern, möglichst einem Jungen und einem Mädchen.
Das Ausleben der Sexualität und auch der allgemeine Körperkontakt zwischen Ehemann und Frau sind auf bestimmte Tage beschränkt. Die Gesetze von Taharat HaMischpacha, der Familienreinheit, verbietet während der Menstruationszeit (hinzugerechnet werden weitere sieben Tage) den körperlichen Kontakt: die Frau befindet sich im Zustand der Nidda (Trennung). Diese Zeit wird durch einen Besuch der Frau in der Mikwa, des rituellen Tauchbads, beendet.
Die Bestimmungen von Taharat HaMischpacha werden von orthodoxen und vielen konservativen Familien beachtet. In der liberalen Gemeinschaft kommt ihnen nicht dieser Stellenwert zu. In orthodoxen Kreisen ist es aufgrund der Reinheitsgesetze unüblich, Frauen als Gruß die Hand zu reichen oder sie zu berühren.
Seitens der jüdischen Religion werden sexuelle Kontakte außerhalb der Ehegemeinschaft abgelehnt. Dazu zählen die voreheliche Sexualität, Ehebruch, der Besuch von Prostituierten und auch Varianten der Sexualität zwischen zwei Männern (genau genommen nicht unter Frauen).
Die Haltung gegenüber offen homosexuell lebenden Frauen und Männern hat sich in den letzten Jahrzehnten vor allem im nicht-orthodoxen Judentum stark gewandelt. In allen diesen Bewegungen, seit neuestem auch bei den Konservativen, sind Homosexuelle unterschiedslos akzeptiert und integriert, was sogar die Übernahme des Rabbinats einschließen kann.