Glaubenspraxis
Im Christentum
Eintritt und Austritt
Grundsätzlich gilt, dass man in jeder christlichen Kirchengemeinde Mitglied der christlichen Kirche werden kann. Mitglied wird man durch die Taufe. Die Taufe gilt ein Leben lang und erlischt auch nicht bei einem Kirchenaustritt. Bereits Getaufte werden bei einem Wiedereintritt in die Kirche nicht noch einmal getauft.
Der Austritt erfolgt durch eine einfache Erklärung.
Ein Wiedereintritt erfolgt nach einem oder mehreren geistlichen Gesprächen mit einem Geistlichen der gewünschten Ortsgemeinde. In dem seelsorgerlichen Gespräch geht es nicht um eine Glaubensprüfung.
Die Verfahren sind jedoch in der katholischen und evangelischen Kirche sowie in den einzelnen Landeskirchen unterschiedlich:
In der katholischen Kirche stellt der Ortsgeistliche die jeweilige Person dem zuständigen Bischof oder bevollmächtigten Geistlichen der jeweiligen Landeskirche vor. Es folgt eine kleine Aufnahmefeier mit Pfarrer oder Pfarrerin und zwei Zeug(inn)en im feierlichen Rahmen, eventuell im Gottesdienst.
In der evangelischen Kirche erfolgt die Aufnahme bei dem/der Geistlichen der betreffenden Ortsgemeinde. Die Wiederaufnahme kann auf Wunsch in einem Gottesdienst begangen werden.
Im Islam
Eintritt und Austritt
Der Eintritt in die muslimische Gemeinschaft erfolgt durch das Aussprechen des Glaubenszeugnisses vor zwei Zeugen: „Aschhadu an la ilaha illallah wa aschhadu ana mohammadan rasullu'llah“ (Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Gott und ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte Gottes ist). Im Islam spricht der Gläubige also kein Bekenntnis, sondern legt ein Zeugnis ab für das, was er glaubt.
Wenn ein Mensch sich nicht mehr in der Lage sieht, ein solches Zeugnis abzulegen, kann er ohne größere Erklärung aus der Gemeinschaft der Musliminnen und Muslime austreten. Wenn der- bzw. diejenige sich zu einer Gemeinde zugehörig bzw. nicht mehr zugehörig fühlt, wird dies dem Gemeindevorstand mitgeteilt und der Ein- bzw. Austritt wird auf diese Weise in der Gemeinde bekannt.
Meist ist für Ein- bzw. Austritt eine Bescheinigung für die staatlichen Behörden notwendig (so zum Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland).
Im Judentum
Eintritt und Austritt
Das Judentum ist keine missionarische Religion. Manche Religionsvertreter stehen Übertrittswilligen skeptisch bis ablehnend gegenüber und können darauf verweisen, dass von Nicht-Juden lediglich die Einhaltung der sieben noachidischen Gebote gefordert wird, nicht aber eine formelle Konversion. Prinzipiell steht Nichtjuden jedoch ein Übertritt zum Judentum (Gijur) offen.
Die Konversion ist in der Regel ein mehrjähriger Prozess, der von intensiven Studien geprägt ist und der von einem Rabbiner oder einer Rabbinerin begleitet wird. Auf ausdrücklichen Wunsch der übertrittswilligen Person und auf Empfehlung des Rabbiners bzw. der Rabbinerin wird dann vor einem aus mindestens drei Gelehrten bestehenden Rabbinatsgericht eine Prüfung abgelegt, an die sich das Untertauchen in der Mikwa (rituelles Tauchbad) anschließt. Bei Männern ist zuvor eine Brit Mila (Beschneidung) erforderlich.
Männer und Frauen erhalten bei ihrem Übertritt einen hebräischen Namen. Während nicht-orthodoxe Bewegungen gegenseitig Übertritte anerkennen, gilt der Orthodoxie nur derjenige als jüdisch, der vor einem anerkannten orthodoxen Rabbinatsgericht konvertiert ist.
Mitglieder einer jüdischen Gemeinde können ihren Austritt aus der Gemeinde in der dafür zuständigen städtischen Behörde erklären. Obschon man formalrechtlich aus einer jüdischen Gemeinde austreten kann, ist ein Austritt aus der jüdischen Gemeinschaft aus inner-jüdischer Sicht nicht möglich.