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Länderinformation Türkei

Gesetzliche und finanzielle Grundlagen

Relevante Gesetze

In der Türkei gibt es kein spezielles Kinder- und Jugendrecht, vielmehr sind die gesetzlichen Bestimmungen für Kinder und Jugendliche mit den allgemeinen Gesetzen verknüpft. Bestimmungen, die dem Schutz der Interessen von Kindern und Jugendlichen gelten, sind vor allem in der Verfassung der Republik Türkei zu finden.

Gleichheit vor dem Gesetz
“Schutzmaßnahmen für Kinder, Alte, Menschen mit Behinderung, Witwen und Waisen von im Kriegs- und Militärdienst Gefallenen sowie Kranke und Veteranen dürfen dem Gleichheitsgrundsatz nicht widersprechen.” (Artikel 10/3)

Schutz der Familie
“Die Familie ist die Basis der türkischen Gesellschaft und beruht auf der Gleichheit zwischen den Ehepartnern. Der Staat trifft die nötigen Vorkehrungen zur Sicherheit und zum Wohlergehen der Familie, indem er dafür die erforderlichen Organisationen gründet. Mütter und Kinder sind unter besonderen Schutz gestellt, auch kümmert sich der Staat um die Wissensvermittlung zum Thema Familienplanung. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz und Fürsorge und darauf, eine persönliche und unmittelbare Beziehung mit seiner Mutter und seinem Vater aufzubauen und fortzuführen, solange es keine offensichtlichen Gründe gibt, die dem entgegenstehen.” (Artikel 41)

Recht auf Bildung und Ausbildung
“Niemand darf vom Recht auf Bildung und Ausbildung ausgeschlossen werden.” (Artikel 42/1)

Arbeitsbedingungen
“Niemand darf Tätigkeiten nachgehen, die Alter, Geschlecht oder körperlicher Kraft nicht angemessen sind. Minderjährige, Frauen sowie Menschen mit körperlicher und geistiger Einschränkung unterstehen im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen besonderem Schutz.” (Artikel 50/1-2)

Jugendschutz
“Der Staat trifft Vorkehrungen dafür, dass die dem Staat, der Unabhängigkeit und der Republik anvertrauten Jugendlichen sich im Sinne eines positiven Wissenschaftsverständnisses nach den Leitprinzipien und dem Revolutionärismus Atatürks entwickeln und erzogen werden und vor Bestrebungen, die die Teilung des Vaterlandes zum Ziel haben, geschützt werden. Der Staat ergreift außerdem Maßnahmen dafür, Jugendliche vor Alkohol- und Drogenabhängigkeit, Kriminalität, Glücksspiel und vergleichbaren schlechten Angewohnheiten sowie vor Unwissenheit zu schützen.” (Artikel 58)

Wahlrecht, das Recht, bei Wahlen zu kandidieren und das Recht auf politische Aktivität
“Jeder türkische Staatsbürger nach Vollendung des 18. Lebensjahrs hat das Recht, an Wahlen und Volksabstimmungen teilzunehmen.” (Artikel 67/3)
“Jeder türkische Staatsbürger, der oder die das 25. Lebensjahr vollendet hat, kann als Volksvertreter gewählt werden.” (Artikel 76/1)

Es ist eine verfassungsrechtliche Verpflichtung, Gesetze und andere Regelungen gemäß der oben aufgeführten Verfassungsbestimmungen zu erstellen und Kinder und Jugendliche entsprechend dieser Bestimmungen zu schützen.

Regelungen außerhalb des Grundgesetzes:

(Quellen und weitere Informationen: UNICEF Türkiye Milli Komitesi: https://www.unicefturk.org; Interview mit Göktan Koçyildirim, Justice for Children and Child Rights Monitoring Specialist (UNICEF Turkey) zum bestehenden Kinderschutzsystem in der Türkei (2014): http://www.oijj.org/en/interviews/goktan-kocyildirim-justice-for-children-and-child-rights-monitoring-specialist-for-unicef)

Altersbezogene gesetzliche Bestimmungen

(Quelle und weitere Informationen: Europäischer Jugendschutzatlas Türkei der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz: http://www.bag-jugendschutz.de/PDF/MDA12-Laender_einzeln/Jugendschutzbestimmungen_Tuerkei.pdf, PDF  68,9 KB)

Finanzierung

Außer den staatlichen Angeboten für Jugendliche gibt es in der Türkei keine regelmäßigen und konsequenten öffentlichen Finanzierungsmechanismen auf nationaler Ebene, die die institutionelle Infrastruktur und die Aktivitäten der Nichtregierungsorganisationen unterstützen. Insbesondere das Ministerium für Jugend und Sport, aber auch andere Einrichtungen und Organisationen, leisten von ihrem Jahresbudget Mittelzuweisungen, mit denen sie die Jugendarbeit unterstützen.

Andere Ministerien und ihre Förderprogramme/-bereiche

Private und sonstige Finanzierungsquellen

In der Türkei bieten insbesondere diverse nichtstaatliche Organisationen Finanzierungsmöglichkeiten an. Darüber hinaus fördern auch ausländische und internationale Organisationen zivilgesellschaftliche Aktivitäten, wie zum Beispiel die deutschen politischen Stiftungen, internationale Organisationen und Entwicklungsagenturen sowie EU-Förderprogramme. Auch Social Responsibility Programme nationaler oder internationaler Firmen bieten Finanzierungsmöglichkeiten.

Sponsoring

Artikel 30 der am 8. Juni 2011 im Handelsblatt mit der laufenden Nummer 27958 veröffentlichten Bestimmung Nummer 638 über die Organisation und Aufgaben des Jugend- und Sportministeriums besagt:

  1. Natürliche und juristische Personen können zur Unterstützung von nationaler oder internationaler Jugendhilfe und damit verbundenen Veranstaltungen als Sponsor der folgenden Einrichtungen und Aktivitäten auftreten:
    - nationale und internationale Jugendorganisationen im Jahresprogramm des Ministeriums,
    - Bau, Wartung und Reparatur öffentlicher Institutionen, lokaler Behörden und Jugendverbände sowie Jugendzentren und anderer Einrichtungen, die zu den übergeordneten Organisationen gehören, werden nach positiver Bewertung durch das Ministerium für Bau, Wartung und Reparatur genehmigt,
    - Fahrzeuge, Geräte und Materialien, die für die Durchführung von Aktivitäten der Jugendarbeit öffentlicher Institutionen, lokaler Behörden und Nichtregierungsorganisationen erforderlich sind, werden zur Verfügung gestellt.
  2. Aufwendungen für Jugendarbeit, Jugendclubs oder anderer für die Jugendarbeit bestimmte Einrichtungen können direkt vom Sponsor selbst gezahlt oder aber auf das Bankkonto des Empfängers überwiesen werden. Den Sponsoren kann das Recht am Namen der Veranstaltung oder der Einrichtung sowie an Werbung, Promotion und Veröffentlichung gegeben werden und sofern dieses nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen des Ministeriums steht.

(Quelle: sponsorluk.gsb.gov.tr)

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