Bildung und Beschäftigung
Gemäß Artikel 42 des Grundgesetzes ist Bildung in der Türkei kostenlos und laut Gesetz für Schul- und Ausbildung besteht für die Grundschule Schulpflicht.
Für Kinder im Alter zwischen 10 bis 14 Jahren, die nie oder nur selten zur Schule gegangen sind, wurde das „Programm für Unterricht in Förderklassen“ gestartet, das diesen Kindern ermöglichen soll, ihre Schulbildung mit Gleichaltrigen fortzusetzen.
Neben Fördermaßnahmen im Bildungsbereich leistet das Generaldirektorat für Soziale Dienste (SYGM Sosyal Yardimlar Genel Müdürlüğü) im Rahmen der „bedingten Bildungshilfe“ auch kostenlos Unterstützung für Kinder aus bedürftigen Familien, damit alle uneingeschränkten Zugang zu primären Bildungsmaßnahmen haben. In diesem Zusammenhang erhalten bedürftige Familien eine monatliche Bildungsbeihilfe unter der Bedingung, dass sie ihre Kinder regelmäßig zur Schule schicken. Um den Anteil von Mädchen bei der Einschulung und in weiterführenden Schulen zu erhöhen, wurde die Beihilfe höher angesetzt.
Weitere Informationen zum Bildungssystem in der Türkei unter www.bildung-weltweit.de und in der Europäischen Enzyklopädie zu nationalen Bildungssystemen EURYPEDIA und in den jährlichen Analysen des Bildungssystems von Education Reform Initiative.
Die Türkei verfügt im Vergleich zu den europäischen Ländern über den höchsten Anteil von Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung. Die Jugendarbeitslosigkeit ist mit 21,31 % (2019) deutlich höher als die gesamtgesellschaftliche Arbeitslosenquote in der Türkei.
Der größte Mangel im Erziehungssystem der Türkei liegt darin, nicht genügend Arbeitskräfte entsprechend den wirtschaftlichen Bedingungen ausbilden zu können. Vom Lehrkräftemangel bis zum Fehlen von Geräten und Ausrüstung ist das Bildungssystem mit vielen Problemen konfrontiert. In diesem Zusammenhang besteht ein wesentliches Manko darin, dass Praktika - die wichtigste Maßnahme, um junge Menschen mit der Arbeitswelt in Berührung zu bringen - nicht in effektiver Weise durchgeführt werden können. Ausbildungsprogramme für Fachkräfte sind häufig nicht an den Bedürfnissen der Arbeitswelt orientiert. Die Diplome und Dokumente, die den Absolvent(inn)en solcher Programme ausgehändigt werden, belegen deren Kenntnisse und Fähigkeiten nur ungenügend.
Das Institut für Professionelle Kompetenzen (Mesleki Yeterlilik Kurumu, MYK) hat damit begonnen, ein nationales Qualifikationssystem (UYS) zu etablieren, das sicherstellen soll, dass zwischen Ausbildung und Beschäftigung eine direkte Verbindung geschaffen wird, dass die beruflichen und technischen Ausbildungsprogramme entsprechend dem Bedarf des Arbeitsmarkts strukturiert und dass das Wissen und die Fertigkeiten der Personen auf einem international zu vergleichenden Niveau anerkannt werden.
Um die Beschäftigungsquote von Frauen und Jugendlichen zu erhöhen, wurden seit 2008 eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen verabschiedet. Im Rahmen des Arbeitsgesetzes Nummer 5763 und des Gesetzes Nummer 6111 entstanden Anreize bei den Versicherungsprämien für Arbeitgeber/-innen, die Frauen und Jugendliche einstellen. Dies konnte jedoch nicht zu der erwarteten Erhöhung des Beschäftigungsanteils von Frauen und Jugendlichen und zu gesicherten Arbeitsverhältnissen dieser Gruppen beigetragen.
(Quelle: www.uis.gov.tr/Media/Books/UIS-tr.pdf, PDF 1,61 MB)
Gemeinsam unterzeichnete Protokolle zwischen beruflichen Gymnasien und Arbeitgeber(inne)n sollen Jugendliche beim Übergang von der Schule ins Berufsleben unterstützen. So können sie in einem echten Betriebsklima ausgebildet werden, in dem Materialien und Werkzeuge zur Verfügung stehen, die die Schule nicht bieten kann. Weiterhin ist mit diesen Protokollen beabsichtigt, den Jugendlichen eine praktische berufliche Ausbildung am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Damit wird auch die Möglichkeit geschaffen, dass die Jugendlichen nach Abschluss ihrer Ausbildung von dem Betrieb übernommen werden.