Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke möchten den Austausch zwischen Jugendlichen aus Deutschland und der Türkei stärken. Dazu fördert sie Partnerorganisationen, die gemeinsam Projekte in beiden Ländern umsetzen. Die folgenden Prinzipien sollten in die Projektgestaltung einfließen:
- Inklusion und Vielfalt: die Jugendbrücke möchte Chancengleichheit und den Zugang zu internationalen Begegnungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen fördern. Eine diverse Teilnehmendengruppe sorgt für vielfältige Perspektiven auf ein Thema.
- Ökologische Nachhaltigkeit: Ökologisch bewusstes und nachhaltiges Verhalten ist für die Jugendbrücke ein wichtiges Ziel. Daher legen sie Wert darauf, dass in den Projekten ökologische Aspekte berücksichtigt werden, zum Beispiel durch die Nutzung von nachhaltigen Materialien.
- Digitaler Wandel: Digitale Instrumente und Lernmethoden fließen in die Projektgestaltung ein, um Kompetenzen und Fertigkeiten zu fördern. Hierbei sollten auch Chancen und Risiken der digitalen Möglichkeiten problematisiert werden.
- Teilhabe und zivilgesellschaftliches Engagement: Junge Menschen beteiligen sich an der Konzeption und Durchführung des Projekts. So entdecken sie, wie sie sich einbringen und durch ihr Engagement aktiv teilhaben haben können.
Wichtige Infos auf einen Blick:
- Durchführung: 1. September 2023 bis 30. August 2024. Die erste Begegnung sollte noch in diesem Jahr stattfinden.
- Umfang: Eine Hin- und Rückbegegnung vor Ort, begleitende digitale Begegnungen zur Vor- und Nachbereitung sind erwünscht. Aufgrund der aktuellen Bearbeitungszeiten von Visaanträgen wird empfohlen, die Hinbegegnung in der Türkei durchzuführen.
- Alter der Teilnehmenden: 13-30 Jahre
- Anzahl der Teilnehmenden: mind. 10 Jugendliche und 2 Gruppenleiter*innen aus beiden Ländern, d.h. insgesamt mind. 24 Personen
- Dauer: 5 Programmtage pro Begegnung (ohne Reisetage)
Welche Kosten werden gefördert?
- Reisekosten für Hin- und Rückbegegnung
- Unterbringungs- und Verpflegungskosten
- Programmkosten (z.B. ÖPNV, Eintrittsgelder, Verbrauchsmaterial)
- Honorare
- Nicht gefördert werden Personal-, Verwaltungs- und Investitionskosten (z.B. die Anschaffung von Kameras, Computern und Stellwänden)
Die Förderung versteht sich nicht als Vollfinanzierung. Eigen- und Drittmittel der Partnerorganisationen sind notwendig und werden bei der Auswahl der Projekte positiv berücksichtigt.
Wer kann sich bewerben?
Voraussetzung für die Bewerbung ist eine Partnerschaft zwischen einer deutschen und einer türkischen Organisation, die die Projektidee gemeinsam konzipieren und umsetzen. Der Antrag muss von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen Körperschaften des privaten Rechts mit Sitz in Deutschland eingereicht werden.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist ist der 01.08.2023. Sie erhalten voraussichtlich bis zum 15.08.2023 eine Entscheidung zu Ihrer Bewerbung. Projekte, die bereits begonnen haben, können nicht gefördert werden. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bei der Auswahl berücksichtigt werden können. Durch das Einreichen einer Bewerbung entsteht kein Anspruch auf eine Förderung.
Mehr Informationen finden Sie in der Ausschreibung und auf der Webseite der Deutsch-Türkische Jugendbrücke.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Katrin Yaşar | Projektmanagerin | T +49 211 972676 70 /// M +49 151 57292122 | yasar@jugendbruecke.de
Quelle: Deutsch-Türkische Jugendbrücke gGmbH