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Förderinformationen

Corona-Konjunkturpaket beschlossen

Hilfen für gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen

Die Bundesregierung hat ein weitreichendes Konjunkturprogramm beschlossen, das zum Ziel hat, die Wirtschaft zu beleben, Arbeitsplätze zu sichern und damit den Weg des Landes in eine stabile Zukunft zu bereiten. Auch Träger des internationalen Jugendaustauschs erhalten Unterstützung.

02.06.2020 / Susanne Klinzing

Die Maßnahmen sollen helfen, die Krise gut zu bewältigen und Impulse der Belebung zu setzen. Dabei stehen Familien und die Kindertagesbetreuung mit an vorderster Stelle. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey bezeichnete das Ergebnis des Koalitionsausschusses als einen großen familienpolitischen Erfolg.

Finanzieller Zuschuss für jedes Kind

Unter anderem werden finanzielle Zuschüsse für Familien mit Kindern gewährt. Familien erhalten 300 Euro Kinderbonus für jedes Kind. Der Kinderbonus wird auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet. Der Bund gibt 4,3 Mrd. Euro für den Kinderbonus aus. Alleinerziehende sind wegen des höheren Betreuungsaufwandes und der damit verbundenen Aufwendungen besonders gefordert. Deshalb wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben und damit mehr als verdoppelt.

Weitere Investitionen in den Ausbau der Kindertagesbetreuung in Kita und Schule

Für den Ausbau der Kapazitäten der Kitas, den der Bund bereits seit Jahren finanziell unterstützt, wird zusätzlich eine Milliarde Euro bereitgestellt. Kitas müssen erweitert, um- und neugebaut werden. Das Geld steht für die Ausbaumaßnahmen zur Verfügung, die in 2020 und 2021 stattfinden. Damit ist die Schaffung von bis zu 90 000 weiteren Betreuungsplätzen in Kitas und der Kindertagespflege möglich. Die Mittel können alternativ auch für Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Hygienesituation eingesetzt werden.

Das Investitionsprogramm für den Ausbau der Ganztagsbetreuung wird beschleunigt. Länder, die Mittel für Investitionen in den Jahren 2020 und 2021 abrufen, erhalten die entsprechende Summe in den späteren Jahren der Laufzeit zusätzlich. Daneben gibt es auch einen Investitionsimpuls für das digitale Lernen und den Ganztagsunterricht. Alle Schulen in Deutschland müssen in die Lage versetzt werden, Präsenzunterricht in der Schule und E-Learning zu Hause miteinander zu verbinden. Daher wird im Digitalpakt Schule der Katalog der förderfähigen Investitionen erweitert. Zusätzlich zum Sondervermögen für den Ganztagsausbau (2 Mrd. Euro) werden nun weitere 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Damit verdoppelt sich das Investitionsvolumen.

Hilfen für gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen

Eine große Unterstützung bekommen auch gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen. Das sind zum Beispiel Sozialunternehmen, Jugendherbergen, Einrichtungen der Jugendbildung, Familienferienstätten, Schullandheime und andere gemeinnützige Kinder- und Jugendunterkünfte sowie Träger des internationalen Jugendaustauschs. Auch sie leiden unter den Corona-bedingten Einschränkungen. Bislang blieb den Einrichtungen aufgrund fehlender Rücklagen und Ertragslage oft der Zugang zu Krediten verwehrt. Die Koalitionsbeschlüsse der Bundesregierung vom 3. Juni 2020 sehen nun insbesondere vor, die Liquidität der gemeinnützigen Organisationen und deren Unternehmungen zu sichern. Dazu legt der Bund für die Jahre 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW auf und stellt hierfür eine Milliarde Euro zur Verfügung. Darüber hinaus haben soziale Träger die Möglichkeit, Mittel aus dem Programm für Überbrückungshilfen zu erhalten.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Mit diesen Hilfen erreichen wir, dass die über 100 Jahre gewachsenen Strukturen der Wohlfahrtspflege und der Kinder- und Jugendhilfe als Teil der Bildungslandschaft in Deutschland nicht der Krise zum Opfer fallen. In der Pandemie kommen sie häufig in Bedrängnis, weil Einrichtungen geschlossen sind oder Klassenfahrten bis auf Weiteres abgesagt wurden. Keiner weiß, wann der Normalbetrieb wieder voll anlaufen kann. Das ist existenziell bedrohlich. Mit dem Programm für Überbrückungshilfen und der Möglichkeit für gemeinnützige Organisationen, erstmals überhaupt einen Kredit zu geförderten Konditionen zu bekommen, wird für schnelle Liquidität in der Zeit der Umsatzeinbußen gesorgt ...“

Kredite aus KfW-Sonderprogramm

Der Bund wird die Länder in deren Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen unterstützen. Er wird sofort 1 Milliarde Euro als Globaldarlehen der KfW für entsprechende Programme der landeseigenen Förderinstitute (LFI) vergeben. Ziel ist eine schnelle Kreditvergabe an gemeinnützige Organisationen zu sehr günstigen Konditionen (1-1,5% p.a.). Ermöglicht werden sollen auch tilgungsfreie Anfangsjahre, eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren und Stundungen, Vergleiche und Erlasse im Rahmen rechtlicher Vorgaben. Die Darlehen können bis zum 31.12.2020 vergeben werden. Der Höchstbetrag liegt bei 800.000€. Der Bund übernimmt das Ausfallrisiko durch eine 80-prozentige Haftungsfreistellung. Die Länder können mit überschaubaren eigenen Mitteln eine Haftungsfreistellung bis zu insgesamt 100% sicherstellen.

Zuschüsse aus Überbrückungshilfe-Programm

Ein Programm für Überbrückungshilfen in Form von Zuschüssen wird für die Monate Juni bis August für diejenigen gemeinnützigen Träger aufgelegt, denen auch mit einem Kredit noch nicht ausreichend geholfen werden kann. Dies ist eine weitere wichtige Unterstützung. Diese Zuschüsse sollen helfen, die vielfältige Landschaft aus gemeinnützigen Trägern wie beispielsweise Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und Schullandheimen oder Familienferienstätten in Deutschland zu erhalten. Mit ihrer Kombination aus preiswerter Unterkunft und Verpflegung sowie pädagogischen Programmangeboten sind sie unverzichtbarer Bestandteil der außerschulischen Bildung.

Mit den beschlossenen Maßnahmen sollen Einrichtungen unterstützt werden, damit Kinder und Jugendliche auch in Zukunft Ferienfreizeiten, Klassenfahrten und zusammen mit ihren Familien günstige Urlaube erleben und internationale Erfahrungen machen können. Von dem Programm profitieren nun auch Inklusionsbetriebe, die die bisherigen Förderprogramme nicht in Anspruch nehmen konnten. Das sind Betriebe, in denen bis zu 50 Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind. Ebenfalls können jetzt Sozialkaufhäuser Hilfen bekommen.

Quelle: Pressemeldungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 4. Juni 2020

Zum Thema Förderinformationen

In dieser Rubrik veröffentlichen wir aktuelle Förderinformationen von IJAB und Fördergebern aus dem Arbeitsfeld der Internationalen Jugendarbeit. Bitte informieren Sie uns auch gerne über Neuigkeiten!