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Wie ist es um das freiwillige Engagement in Europa bestellt?

Interaktive Karten

Gibt es in den europäischen Ländern landesweite Programme für Freiwilligendienste? Wie werden dadurch erworbene Kompetenzen dokumentiert und Fähigkeiten validiert? Gibt es eine finanzielle Unterstützung? Werden bestimmte Zielgruppen besonders gefördert? Wie wird die Qualität von Freiwilligendiensten sichergestellt? Fragen, auf die interaktive Karten im Youth Wiki Antworten geben. Youth Wiki ist ein Projekt der Europäischen Kommission, das in Deutschland von IJAB umgesetzt wird.

14.03.2023 / Leonie Kaiser

Mithilfe von interaktiven Karten veranschaulicht das Youth Wiki die wichtigsten politischen Maßnahmen und Programme für junge Menschen in ganz Europa – auch zum Thema „Freiwilliges Engagement in Europa“. Nachfolgend werden die neuesten interaktiven Karten und Erkenntnisse zum Thema vorgestellt. Die interaktiven Karten können auch direkt im Youth Wiki auf Englisch angeschaut werden.

Landesweite Programme für Freiwilligendienste

Die Einbeziehung und Chancengleichheit aller jungen Menschen hat große Priorität für die EU-Mitgliedstaaten. Daher sind die Identifizierung potenzieller Hindernisse und die Einführung von Maßnahmen zu deren Beseitigung von entscheidender Bedeutung.

Etwa ein Drittel der europäischen Länder hat konkrete Maßnahmen ergriffen, um die Teilnahme bestimmter Gruppen junger Menschen an Freiwilligendiensten zu fördern. In einigen Ländern gehören zu den Zielgruppen junge Menschen, die aufgrund physischer, geografischer oder wirtschaftlicher Hindernisse auf besondere Barrieren stoßen. Maßnahmen richten sich beispielsweise an junge Menschen mit Behinderungen, an Jugendliche in abgelegenen Gebieten oder an junge Menschen mit begrenzten Mitteln.

In anderen Ländern richtet sich die Maßnahmen an junge Menschen, die besonders von einer freiwilligen Erfahrung profitieren können, um ihre soziale Integration zu stärken, ihre Bildung zu unterstützten oder ihre Beschäftigungsfähigkeit zu fördern. So werden beispielsweise besondere Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung von Jugendlichen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, und von Schulabbrecher:innen (wie in Luxemburg) oder von jungen Geflüchteten und Migrant:innen (wie in Österreich 2019) durchgeführt.

Dokumentation der Kompetenzen für Freiwillige

EU-Mitgliedstaaten sind seit 2012 durch eine Empfehlung des EU-Rates aufgefordert, Verfahren zur Dokumentation von Kompetenzen im Bereich der Validierung von nichtformalem und informellen Lernen zu entwickeln. Die Dokumentation kann sowohl durch europäische Instrumente (z.B. Youthpass-Zertifikate) als auch durch nationale Instrumente erfolgen.

In einigen Ländern ist die Möglichkeit der Dokumentation für alle Freiwilligen gegeben – unabhängig von der Art der Organisation oder des Programms. So bieten in Finnland zum Beispiel viele Organisationen Dokumente an, in denen die von den Freiwilligen durchgeführten Aktivitäten und die von ihnen erworbenen Kompetenzen detailliert beschrieben werden. Auch in der Slowakei stehen allen Freiwilligen Instrumente zur Dokumentation zur Verfügung. In anderen Ländern besteht diese Möglichkeit nur für bestimmte Freiwillige, z. B. in Belgien für freiwillige Jugendleiter:innen, in Italien für Teilnehmende an nationalen Programmen oder in Schweden für internationale Freiwillige.

Validierung von Fähigkeiten

In der Empfehlung des Rates von 2017 zum Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen werden die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, Validierungsrahmen mit vordefinierten Verfahren zu entwickeln. In einigen Ländern tragen die erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen zur Erlangung einer formalen Qualifikation bei.

In Estland beispielsweise können Jugendbetreuer:innen eine Qualifikation durch ein Verfahren zur Validierung früherer Lern- und Arbeitserfahrungen (einschließlich Freiwilligenarbeit) erwerben. In Frankreich können Studierende, die im Rahmen ihres Studiums eine gemeinnützige Tätigkeit ausgeübt haben, Leistungspunkte (ECTS) erhalten. In Polen können durch Freiwilligenarbeit erworbene Kompetenzen in offizielle Schulzeugnisse aufgenommen werden.

Die Validierung der Freiwilligenarbeit kann auch bei fehlender Dokumentation erfolgen: In Dänemark bewerten Bildungseinrichtungen selbst die Fähigkeiten der Bewerber:innen und stellen Kompetenzzertifikate aus, die die Zulassung zu bestimmen Bildungsprogrammen ermöglichen.

Finanzielle Unterstützung

In der Mehrzahl der europäischen Länder gibt es Regelungen zur finanziellen Unterstützung junger Freiwilliger. Die Unterstützung kann verschiedene Formen annehmen: In einigen Ländern (z. B. in Österreich, Malta oder Luxemburg) erhalten die Freiwilligen ein festes „Taschengeld" oder eine Aufwandsentschädigung. In anderen Ländern haben die Familien junger Freiwilliger Anspruch auf Familienzuschläge (z. B. in Deutschland). In einigen Fällen geht die finanzielle Unterstützung Hand in Hand mit Sozialversicherungsleistungen.

In den meisten Ländern haben alle Freiwilligen Anspruch auf eine Form der finanziellen Unterstützung. Malta hat Verfahren zur Unterstützung von Personen eingeführt, die mindestens drei Jahre lang einen Freiwilligendienst geleistet haben.

In anderen Ländern gelten die Vorschriften nur für junge Menschen, die sich im Rahmen nationaler Freiwilligenprogramme engagieren, während die Erstattung von Ausgaben für diejenigen, die sich außerhalb eines solchen Rahmens engagieren, nicht speziell geregelt ist.

In dem verbleibenden Drittel der Länder gibt es keine vordefinierten Unterstützungssysteme oder Regelungen für die Erstattung von Ausgaben. In einigen dieser (typischerweise nordischen) Länder erhalten Nichtregierungs- und Jugendorganisationen eine öffentliche Unterstützung, die sie wiederum für die Unterstützung junger Freiwilliger nutzen können.

Zielgruppen

Die Einbeziehung und Chancengleichheit aller jungen Menschen hat große Priorität für die EU-Mitgliedstaaten. Daher sind die Identifizierung potenzieller Hindernisse und die Einführung von Maßnahmen zu deren Beseitigung von entscheidender Bedeutung.

Etwa ein Drittel der europäischen Länder hat konkrete Maßnahmen ergriffen, um die Teilnahme bestimmter Gruppen junger Menschen an Freiwilligendiensten zu fördern. In einigen Ländern gehören zu den Zielgruppen junge Menschen, die aufgrund physischer, geografischer oder wirtschaftlicher Hindernisse auf besondere Barrieren stoßen. Maßnahmen richten sich beispielsweise an junge Menschen mit Behinderungen, an Jugendliche in abgelegenen Gebieten oder an junge Menschen mit begrenzten Mitteln.

In anderen Ländern richtet sich die Maßnahmen an junge Menschen, die besonders von einer freiwilligen Erfahrung profitieren können, um ihre soziale Integration zu stärken, ihre Bildung zu unterstützten oder ihre Beschäftigungsfähigkeit zu fördern. So werden beispielsweise besondere Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung von Jugendlichen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, und von Schulabbrecher:innen (wie in Luxemburg) oder von jungen Geflüchteten und Migrant:innen (wie in Österreich 2019) durchgeführt.

Qualitätssicherung

Alle Länder haben allgemeine Qualitätskriterien für die von den Organisationen der Zivilgesellschaft angebotenen Freiwilligentätigkeiten festgelegt. Die Kriterien betreffen in der Regel die Rechte und Pflichten der Freiwilligen und der Freiwilligenorganisationen, die Bedingungen, unter denen die Freiwilligenarbeit geleistet werden kann, sowie die anzuwendenden Sicherheitsvorschriften.

Formelle Mechanismen zur Überwachung der Anwendung dieser Qualitätsstandards gibt es in etwa der Hälfte der europäischen Länder. In der Regel werden Organisationen überwacht, die öffentliche Mittel für ihre Projekte erhalten – sei es im Rahmen eines nationalen Freiwilligenprogramms oder unabhängig davon. Im ersten Fall ist die Überwachung ein wesentliches Element der offiziellen Akkreditierung der Organisationen als Anbieter von Freiwilligeneinsätzen (z. B. in Malta und Deutschland).

Um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen, können Inspektionen durchgeführt werden (z. B. in Luxemburg), von den Organisationen die Vorlage regelmäßiger Berichte über ihre Tätigkeiten verlangt werden (wie in Österreich und Kroatien) oder Audits durchgeführt werden (wie in Deutschland). Die Nichteinhaltung der Vorschriften bedeutet in der Regel den Entzug öffentlicher Mittel (z. B. in Slowenien und Finnland) und/oder die Einstellung der von den Organisationen durchgeführten Projekte.

Neugierig geworden?

Noch mehr interaktive Karten zu verschiedenen Themen und Vergleiche zwischen den EU-Ländern gibt es auf der Webseite youthwiki.eu.

Eine Gruppe von Menschen winkt mit Flaggen der Europäischen Union
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