Für die Errichtung eines Deutsch-US-Amerikanischen Jugendwerks stehen seit 2021 Mittel im Bundeshaushalt zur Verfügung. Die Vertiefung der deutsch-amerikanischen Freundschaft sowie die Schaffung einer gemeinsamen jugendpolitischen Struktur ist damit ein wichtiges politisches Anliegen. Zur Initiierung von Begegnungen zum Aufbau des Jugendaustauschs mit den USA, werden im Vorfeld der Errichtung des Jugendwerks, zunächst befristet bis zum 31.12.2023, Mittel im Rahmen eines Sonderprogramms zur Verfügung gestellt.
Die Förderung erfolgt derzeit analog der Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) vom 29.09.2016 (GMBl. 41/2016) nebst ergänzenden Regelungen.
Förderbare Programme
Schwerpunkt der Sonderförderung sind Begegnungen zwischen deutschen und US-amerikanischen Jugendgruppen.
Bei Maßnahmen mit Fachkräften der Jugendarbeit gemäß Nr. III 5 RL-KJP werden grundsätzlich solche gefördert, die der Anbahnung von Kontakten und dem Aufbau eines gegenseitigen Jugendaustausches dienen.
Projektvorschläge sollten sich insbesondere auf folgende Programmbereiche mit gemeinsamen Aktivitäten der deutschen und amerikanischen Teilnehmenden beziehen:
- Programme der politischen Jugendbildung,
- Programme der kulturellen Jugendbildung,
- Programme der sportlichen Jugendbildung unter Einbeziehung landeskundlicher Elemente,
- Programme von Jugendgemeinschaftsdiensten,
- Programme im Rahmen der Gedenkstättenarbeit
Nicht gefördert werden:
- Maßnahmen, die vorwiegend schulischen Zwecken dienen,
- einseitige Studienreisen,
- Rundreisen oder Kurzprogramme mit touristischem Einschlag,
- Chor-, Orchester- und Konzertreisen ohne Begegnung oder gemeinsame Aktivitäten mit einer Partnergruppe,
- sportliche Wettbewerbe
- weitere nicht-förderfähige Maßnahmen gemäß Nr. I 7 RL-KJP
Programmanforderungen
Die inhaltlichen Vorgaben der RL-KJP sind zu beachten. Dies bedeutet insbesondere:
- Art und Inhalt der Programme müssen sich an den Zielen der internationalen Jugendarbeit (i. S. Nr. C.I. 5 Anlage 1 RL-KJP) orientieren.
- Das Programm muss gemeinsame Aktivitäten mit einem amerikanischen Partner, mit dem ein längerfristiger Austausch gepflegt bzw. angestrebt wird, beinhalten.
- Das Gegenseitigkeitsprinzip – bezogen auf die Programmart, die Zahl der Begegnungen im In- und Ausland und die Zahl der Teilnehmenden – muss beachtet werden.
- Die Teilnehmenden müssen in geeigneter Form auf die Begegnung vorbereitet werden. Nach Abschluss der Maßnahme sollte eine Auswertung mit der Gruppe vorgenommen werden.
- Zwischen der deutschen und der amerikanischen Partnergruppe muss rechtzeitig ein gemeinsames Programm vorbereitet und abgestimmt werden; hierzu sollte vor allem eine konkrete Abstimmung über Teilnehmerkreis, Programminhalte, Lernziele, Arbeitsmethoden und Themen erfolgen.
Dauer von Jugendbegegnungen
Im Interesse einer intensiven Begegnung werden Jugendbegegnungen aus dem deutsch-amerikanischen Sonderprogramm grundsätzlich nur gefördert, wenn sie gemäß Nr. VI. 2.2.2 RL-KJP mindestens 5 Tage betragen.
Zahl und Alter der Teilnehmenden an Jugendbegegnungen
Die Zahl der deutschen und amerikanischen Teilnehmenden soll ausgeglichen sein.
Die Zahl der mitwirkenden Leiterinnen und Leiter muss in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtteilnehmendenzahl stehen. Generell werden bei überwiegend minderjährigen Teilnehmenden für 10 Jugendliche 2 Begleitpersonen anerkannt.
Für die Förderung von Teilnehmenden gilt in der Regel ein Mindestalter von 8 und ein Höchstal-ter von 26 Jahren.
Ausnahmen
Maßnahmen, bei denen sich Abweichungen zu den o. g. Förderbedingungen ergeben (bspw. Dauer, Teilnehmendenzahl, Alter), können in begründeten Einzelfällen ausnahmsweise durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als förderfähig anerkannt werden.
Höhe der Förderung
Maßnahmen in Deutschland: Für die Förderung der deutschen und amerikanischen Teilnehmenden an Programmen in Deutschland gelten die in den RL-KJP festgelegten Sätze (bis zu 24 € je Tag und Teilnehmen-den für Jugendbegegnungen bzw. 40 € für Fachprogramme). Zudem können Honorare für Sprachmittler/Dolmetschende mit bis zu 305 € je Tag gefördert werden.
Maßnahmen in den USA: Für die Vor- und Nachbereitung können Zuschläge für Jugendbegegnungen in den USA in Höhe von 30 € pro Teilnehmenden (höchstens 300 € je Maßnahme) und für Fachkräfteprogramme in den USA in Höhe von 50 € pro Teilnehmenden (höchstens 500 € je Maßnahme) be-antragt werden. Der Fahr-/Flugkostenzuschuss für deutsche Teilnehmende an Programmen in den USA beträgt 0,08 € je Entfernungskilometer.
Förderungs- und Antragsverfahren
Anträge können für 2023 jederzeit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Referat 504, z. Hd. Frau Schuster, vorgelegt werden. Örtliche und regionale Träger der Jugendarbeit, die keiner Zentralstelle angeschlossen sind, können die Anträge direkt beim BMFSFJ einreichen.
Die erforderlichen Antragsformulare finden sich unter:
Für die Beantragung von Maßnahmen im Sonderprogramm sind folgende Formblätter erforderlich:
- Formblatt S: Stammblatt
- Formblatt AV: Gesamtantrag
- Formblatt AV2: Internationale Begegnungen (IntB)
- Formblatt AV2-Z: Zusammenstellung Internationale Begegnungen (IntB)
- Formblatt A2-AMB: Internationale Jugendarbeit - Antrag für Vorhaben in Sonderprogrammen
Ansprechpartnerin
Lara Schuster
Referat 504 - Europäische und internationale Jugendpolitik Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Rochusstraße 8-10
53123 Bonn
E-Mail: lara.schuster(at)bmfsfj.bund.de
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Anmerkung zu 2024
Im Jahr 2023 hat das BMFSFJ zur Initiierung von Begegnungen zum Aufbau des Jugendaustauschs mit den USA Bundesmittel im Rahmen eines Sonderprogramms zur Verfügung gestellt. Aufgrund der aktuellen Haushaltsituation kann das Sonderprogramm USA in 2024 leider nicht fortgesetzt werden.