Nordafrika

Austausch mit den Transformationsländern

Förderinformationen überarbeitet

Das Auswärtige Amt hat die Liste von Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern zur Antragstellung für Projekte des Jugend- und Fachkräfteaustauschs mit den Transformationsländern überarbeitet. Diese sind ein praktischer Leitfaden für die Antragstellung.

17.10.2016 / Marie-Luise Dreber

Das Auswärtige Amt stellt für den Jugend- und Fachkräfteaustausch mit den Transformationsländern Fördermittel zur Verfügung. Das Auswärtige Amt legt nun eine überarbeitete neue FAQ-Liste vor. 17 der am häufigsten gestellten Fragen und ihre Antworten für antragstellende Träger (der Kinder- und Jugendhilfe) wurden zusammengestellt und überarbeitet. Wir geben die dort gestellten Fragen und Antworten im Folgenden wider. Darüber hinaus gehende Fragen können per E-Mail direkt mit dem Auswärtigen Amt abgeklärt werden:

Referat 601-15
Dr. Jens Waibel
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
 
Tel.: 030/1817-7928
Fax: 030/1817-5-7928
E-Mail: 601-15(at)diplo.de

FAQs zur Förderung internationaler Jugend- und Fachkräftebegegnungen mit den Transformationsländern

Auswärtiges Amt, Stand: 14.01.2015

1. Welche Projekte sind förderfähig?

Förderfähige Projekte lassen sich i.d.R. in zwei Kategorien aufteilen:

1. Bi- und multilaterale Fachkräftebegegnungen:

Deutsche und nordafrikanische Fachkräfte der Jugendarbeit treffen zusammen, um Partnerstrukturen aufzubauen, relevante Institutionen und Strukturen der Jugendarbeit im jeweiligen Partnerland kennenzulernen, zum gemeinsamen Erfahrungs- und Wissensaustausch oder zu Fortbildungszwecken im Bereich interkultureller Jugendaustausch. Ziel dabei ist es, Strukturen und Akteure der Jugendarbeit im Partnerland zu fördern und zu stärken.
Fachkräfteprojekte können auch nur in Deutschland oder einem der Transformationsländer stattfinden - ein Gegenbesuch ist dabei nicht Voraussetzung für eine Förderung durch das Auswärtige Amt. Auch Konferenzen, Workshops oder Seminare mit Fachkräften können gefördert werden.

2. Bi- und multilaterale Jugendbegegnungen:

Deutsche und nordafrikanische Jugendliche treffen vor einem außenpolitisch relevanten Hintergrund zusammen mit dem Ziel der Stärkung demokratischer und zivilgesellschaftlicher Strukturen im Partnerland (Themenschwerpunkte z.B. Demokratieförderung, nachhaltiger Umgang mit der Umwelt, Gewaltprävention, interreligiöser Dialog, Kommunikationsworkshops, Stärkung der zivilgesellschaftlichen Strukturen/ NGOs, etc.).
Bei bilateralen Jugendbegegnungen sind Hin- und Rückbesuch obligatorisch. Multilaterale Begegnungen (z.B. auch Jugendkonferenzen oder –parlamente) sind auch dann förderfähig, wenn sie nur in Deutschland oder einem der Transformationsländer stattfinden.
In der Regel können bei multilateralen Jugend- und Fachkräftebegegnungen nur Kosten für deutsche und nordafrikanische Teilnehmer übernommen werden. Anfallende Kosten für Teilnehmer aus Drittländern können aus den beim Auswärtigen Amt bereitstehenden Mitteln für den Austausch mit den Transformationsländern leider nicht getragen werden.

Welche Projekte werden NICHT gefördert?

Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend. Sie enthält lediglich die
Projektformen der am häufigsten eingereichten, abgelehnten Projektanträge.

2. Welche Länder fallen hier unter den Begriff „Transformationsländer“?

Die von der Bundesregierung seit 2012 zur Verfügung gestellten Sondermittel zur
Unterstützung des demokratischen Wandels in Nordafrika und Nahost sind eine
unmittelbare Reaktion auf den sogenannten „Arabischen Frühling“. Es können Jugend- und Fachkräftebegegnungen mit Ägypten, Tunesien, Marokko und Jordanien gefördert werden. Libyen und Jemen zählen ebenfalls zu den Ländern, für die Sondermittel zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage können dort aber zur Zeit keine Maßnahmen durchgeführt werden.

3. Gibt es eine maximale Personenanzahl bei Jugendlichen und
Fachkräftegruppen und eine maximale Zeitdauer?

Nein. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Projektformen (multilaterale Konferenz –
bilateraler Austausch – Fachkräfte) gibt es keine Vorgaben für die Teilnehmerzahl
oder Zeitdauer.

4. Sind Begegnungen, die ausschließlich in Deutschland stattfinden,
förderfähig?

Ja, wenn es sich dabei um Fachkräfteprojekte oder multilaterale Jugendtreffen
handelt. Bei bilateralem Jugendaustausch ist ein Gegenbesuch im Partnerland
Fördervoraussetzung.

5. Sind Begegnungen mit rein deutschen Teilnehmern förderfähig?

Nein, außer im Fall von deutschen Fachkräften, die in das Partnerland reisen, um
dort Kontakte für zukünftigen Jugendaustausch zu knüpfen. Vor Ort ist die
Begegnung mit nordafrikanischen Fachkräften dann allerdings Voraussetzung für eine
Förderung.

6. Muss ein formaler Antrag gestellt werden?

Ja. Es muss ein Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung gemäß §44 BHO im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts mit Projektbeschreibung und separatem, aufgeschlüsselten Finanzierungsplan eingereicht werden.

7. Wo erhalte ich das Antragsformular?

Auf Nachfrage per Mail an 601-15(at)diplo.de.

8. Wo soll der Antrag gestellt werden?

Per Mail an 601-15(at)diplo.de und postalisch an Auswärtiges Amt, Referat 601-R, 11013 Berlin.

9. Gibt es eine Antragsfrist?

Ja. Ab dem Haushaltsjahr 2015 gilt: Projekte mit Projektbeginn Januar/Februar müssen bis zum 31. Oktober des Vorjahres (31. Oktober 2014 für Projekte im Januar/Februar 2015) eingereicht werden. Für Projekte ab März des kommenden Haushaltsjahres ist Antragsfrist der 31. Dezember des laufenden Haushaltsjahres. Projektanträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, werden nachrangig behandelt und je nach Verfügbarkeit der Mittel berücksichtigt.

10. Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Anträge, die bis 31. Oktober eingehen, werden schnellstmöglich zu Jahresbeginn beschieden. Für Anträge, die bis 31. Dezember eingehen, dauert die Bearbeitungszeit ca. 8 - 10 Wochen.

11. Wie ausführlich soll die Projektbeschreibung für den Antrag sein?

Die ausführliche Projektbeschreibung unter Punkt 14 des Antragsformulars gemäß §44 BHO bildet die Grundlage für die inhaltliche Bewertung des geplanten Projekts. Hier sollten der Ist-Zustand, die Ziele des Projekts, die vorgesehenen Maßnahmen zur Zielerreichung, Zielgruppe, Erfolgsindikatoren, Wirkung, etc. für den Antragsprüfer deutlich hervorgehen. Die Übermittlung eines detaillierten Programmablaufs ist ebenfalls erforderlich (insofern bei Antragstellung bereits vorhanden, ansonsten zu einem späteren Zeitpunkt). Zusätzliche Anlagen (nähere Beschreibungen der Partnerorganisation, weitere projektrelevante Informationen, etc.) sind grundsätzlich willkommen, ersetzen aber nicht die Informationen unter Punkt 14 im Antragsformular.

12. Wie lange im Voraus müssen Visa für die nordafrikanischen Teilnehmer beantragt werden?

Für die Beantragung der Visa für die nordafrikanischen Teilnehmer müssen Termine bei den deutschen Auslandsvertretungen angefragt werden. Die Wartezeiten für die Termine sind an einigen Auslandsvertretungen der hohen Nachfrage wegen bis zu 12 Wochen lang. Die Bearbeitungszeit der Visaanträge beträgt weitere 7-9 Werktage. Es ist möglich, bei den Visastellen der Auslandsvertretungen bereits Termine zu vereinbaren, noch bevor die Namen der Teilnehmer feststehen. Visagebühren für ausländische Teilnehmer für den Aufenthalt in Deutschland werden in der Regel nicht erhoben, wenn die deutschen Auslandsvertretungen bei der Visabeantragung darauf hingewiesen werden, dass es sich um ein vom Auswärtigen Amt gefördertes Jugendprojekt handelt.

13. Was muss ich bzgl. der Sicherheitslage in den jeweiligen Partnerländern beachten?

Die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (www.diplo.de) für einzelne Länder und bestimmte Regionen sollten regelmäßig eingesehen und unbedingt beachtet werden. Zudem wird empfohlen, sich für die Zeit des Auslandsaufenthaltes vorab in der Deutschenliste der jeweils für das Aufenthaltsgebiet zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu registrieren. Dabei handelt es sich um ein elektronisches Erfassungssystem von Deutschen im Ausland (abgekürzt: ELEFAND), das auch im Rahmen kurzfristiger Aufenthalte (wie Jugend- und Fachkräftebegegnungen) eine Einbeziehung der entsprechend registrierten Deutschen in Maßnahmen zur Krisenvorsorge und –reaktion der jeweiligen Auslandsvertretungen ermöglicht. Anbei der Link zu ELEFAND: https://elefand.diplo.de/elefandextern/home/login!form.action

14. Was muss bei der Einnahmen-Ausgaben-Kalkulation beachtet werden?

Die Gliederung der Ausgaben nach Durchführungsort und –zeitraum des Projekts (Hin- und Rückbegegnungen getrennt voneinander) im separaten, aufgeschlüsselten Finanzierungsplan beschleunigt die Bearbeitung im Auswärtigen Amt und im Bundesverwaltungsamt erheblich. Alle Posten (bspw. Verpflegung, Übernachtung, Honorare) sollten so detailliert wie möglich aufgeschlüsselt werden, um Rückfragen zu vermeiden (Bsp. Übernachtung 1.500,-€: 10 Personen x 5 Nächte x 30,-€/Nacht). Die Kalkulation muss in der Höhe der Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein. Drittmittelgeber sind genau zu benennen (Angabe „Drittmittel xx,-€“ nicht ausreichend).

15. Gibt es eine Förderhöchstgrenze?

Ja. Projekte mit einer beantragten Fördersumme über 100.000,- € werden nicht berücksichtigt.

16. Muss ein finanzieller Eigenbeitrag geleistet werden?

Ja. Das Einbringen eines substanziellen finanziellen Eigenbeitrags (ca. 20% der Gesamtausgaben über Teilnehmerbeiträge, Sponsormittel, sonstige Eigenleistungen) ist Voraussetzung für eine Förderung durch das Auswärtige Amt. Die Vollfinanzierung von Projekten ist nicht möglich.

17. Können Personalkosten abgerechnet werden?

Ja, wenn die geltend gemachten Arbeitsstunden für das Projekt nicht zum Kernbereich des Projektträgers gehören. Alternativ können die Kosten auch als Verwaltungskostenpauschale in Höhe von bis zu 8 % der Gesamtkosten geltend gemacht werden.

Eine Frau spricht in ein Mikrofon auf einer Bühne, fünf weitere Menschen hören ihr zu.
Über die Zusammenarbeit mit Nordafrika

IJAB vernetzt die Träger im Austausch mit Tunesien, Ägypten und Marokko. Wir bieten Interessierten Information und Beratung zum Jugend- und Fachkräfteaustausch mit Nordafrika an.

Ansprechpartnerinnen
Christiane Reinholz-Asolli
Referentin für internationale jugendpolitische Zusammenarbeit
Tel.: 0228 9506-112