Im Sommer übernimmt die Bundesrepublik Deutschland in einer gesellschaftlichen und politischen Ausnahmesituation die EU-Ratspräsidentschaft. Eine besondere Herausforderung wird darin bestehen, zentrale jugendpolitische Vereinbarungen, wie geplant, auf den Weg zu bringen und dabei gleichsam auf die, durch die Corona-Krise entstandenen, neuen oder veränderten Situationen zu reagieren. So ist etwa die transnationale Jugendmobilität nahezu vollständig zum Erliegen gekommen, die Situation junger Menschen auf der Flucht hat sich noch mal verschärft und demokratische Grundrechte junger Menschen werden in einigen Ländern beschnitten. Zudem sind junge Menschen besonders stark von den ökonomischen Folgen der Krise betroffen, da ihnen wichtige Übergänge der Bildung, der Ausbildung oder des Berufs versperrt sind.
Aus Sicht des Bundesjugendkuratoriums ist es gerade jetzt wichtig, dass junge Menschen mehr Gehör finden, sie stärker an den europäischen und bundespolitischen Beratungen zum Weg aus der Krise beteiligt werden und die Möglichkeit erhalten, ihre Zukunft aktiv mitzugestalten.
Der gesamte Zwischenruf (PDF: 140 KB) steht auf der Webseite des Bundesjugendkuratoriums zum Download bereit.
Hintergrund
Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.
Kontakt: Deutsches Jugendinstitut e. V. - Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik, Philipp Zankl, Fon: 089 62306-388, E-Mail: bundesjugendkuratorium@dji.de
Quelle: Deutsches Jugendinstitut