Ausschreibungen

Jugendkultur- und Fachkräfteaustausch im Jahr 2022

Antragsfristen

Alle, die im Jahr 2022 internationale Begegnungen rund um Kunst und Kultur organisieren möchten, können ab sofort Planungsmeldungen und Anträge zur Förderung von internationalen Jugend- oder Fachkräftebegegnungen im Bereich der Kulturellen Bildung bei der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) einreichen.

20.09.2021 / Kerstin Wondratschek

Neben dem „klassischen“ grenzüberschreitenden Jugendaustausch können auch digitale Formate, gemischte Formate mit digitalen und analogen Anteilen, Kleinprojekte, Hospitationen, kürzere Mobilitätsprogramme, Vorbereitungstreffen und vieles mehr gefördert werden. Der Kreativität sind (fast) keine Grenzen gesetzt, um den internationalen Austausch mit Partnerorganisationen und jungen Menschen auch während der Pandemie aufrechtzuerhalten und voranzutreiben. Die BKJ unterstützt die Organisator(inn)en gerne bei der Planung, Antragstellung und Umsetzung.

Antragsfristen für den internationalen jugend.kultur.austausch im Jahr 2022

jugend.kultur.austausch mit afrikanischen Ländern: 30.09.2021
Deutsch-chinesischer jugend.kultur.austausch: 15.10.2021
Deutsch-französischer jugend.kultur.austausch: drei Monate vor Projektbeginn
jugend.kultur.austausch mit anderen Ländern: 31.01.2022
Deutsch-polnischer jugend.kultur.austausch: 01.03.2022

Alle Informationen zu den detaillierten Fristen und Förderverfahren sowie Antragsformulare für jeden Bereich können auf der Webseite der BKJ eingesehen werden. 

Die BKJ setzt auf individuelle Absprachen mit den Antragsteller(inne)n. Alle, die einen Antrag stellen wollen, werden deshalb gebeten vor jeder Antragstellung Kontakt aufzunehmen. Die jeweiligen Ansprechpartner/-innen sind ebenfalls auf der Webseite der BKJ zu finden. 

Quelle: Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)