Für die Beantragung eines Schengen-Visums müssen die Antragsteller/-innen derzeit ein Antragsformular ausfüllen, die erforderlichen Belege zusammenstellen und anschließend einen Termin bei einem Konsulat oder - in den meisten Fällen - in einem von einem externen Dienstleister betriebenen Visumantragszentrum vereinbaren. Dort müssen sie den Antrag einreichen, ihre Fingerabdrücke abgeben, sich fotografieren lassen und die Visumgebühr (bar, per Kreditkarte oder Banküberweisung) entrichten.
Die Initiative würde eine Reihe von Neuerungen für die Visumantragsteller/-innen und die Mitgliedstaaten mit sich bringen. Dank des Online-Antragsverfahrens könnte eine große Anzahl von Antragsteller(inne)n ihre Anträge online einreichen, ohne im Konsulat oder Visumantragszentrum persönlich vorstellig werden zu müssen. Im Falle einer positiven Entscheidung würde das Visum in digitaler Form erteilt und stünde den Visuminhaber(inne)n und den zugangsberechtigten Behörden zur Verfügung.
Die Befragung läuft bis 3. Juni 2021. Die Ergebnisse werden in die Vorbereitung eines Kommissionsvorschlags einfließen, der bis Ende 2021 vorgelegt werden soll.
Weitere Informationen sowie den Link zur Konsultation zum Online-Visumantragsverfahren und digitalem Visum finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Quelle: Pressemitteilung der Europäische Kommission vom 11.3.2021