Jugendpolitik

Das Europäische Solidaritätskorps (ESK) startet

Antragsformulare und Leitfaden veröffentlicht

Die EU-Kommission hat Antragsformulare und einen Leitfaden zum Europäischen Solidaritätskorps veröffentlicht. Ab sofort können Fördermittel aus dem neuen EU-Programm beantragt werden. Die erste Antragsfrist endet am 16. Oktober 2018. JUGEND für Europa ist Nationale Agentur in Deutschland.

13.08.2018 / Stephanie Bindzus

Tibor Navracsics, EU-Kommissar für Bildung, Kultur, Jugend und Sport, sagte: „Solidarität zählt zu den Grundwerten der Europäischen Union. Immer wieder zeigen sich in der gesamten EU viele junge Menschen bereit, sich für hilfsbedürftige Gemeinschaften einzusetzen. Indem wir einen geeigneten Rahmen schaffen und die notwendigen Mittel für den Zeitraum 2018-2020 zur Verfügung stellen, geben wir jungen Menschen mehr Möglichkeiten für solidarisches Engagement. So können sie sich auch selbst zu Freiwilligengruppen zusammenschließen und eigene Ideen für Solidaritätsprojekte entwickeln.“

Welche Projekte können gefördert werden?

Das Spektrum der förderfähigen Projekte ist breit. Neben längeren individuellen Freiwilligentätigkeiten, Praktika und beruflichen Tätigkeiten im Solidaritätsbereich können Träger auch Kurzzeitprojekte für Freiwilligenteams mit einer Laufzeit von 2 Wochen bis 2 Monaten anbieten. Zuvor müssen die Organisationen bei der nationalen Agentur für Erasmus+ ein Qualitätssiegel beantragen. Zudem können nicht nur öffentliche und private Organisationen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat Mittel beantragen, sondern auch junge Menschen in einer Gruppe von mindestens 5 Personen.

Ausführliche Informationen hierzu finden sich bei  JUGEND für Europa, der Nationalen Agentur für das ESK in Deutschland  und auf https://www.solidaritaetskorps.de/
 

Nächste Schritte

Die Auswahl von Projekten kann erst anlaufen, nachdem das Europäische Parlament und der Rat den Vorschlag der Kommission förmlich angenommen haben. Die Frist zur Einreichung von Anträgen endet am 16. Oktober 2018 – außer für Projekte von Freiwilligenteams, die bis zum 18. Februar 2019 vorliegen müssen.

> Zum Leitfaden der EU-Kommission

Quelle: Presseinformation der Europäischen Kommission vom 10. August 2018
 

Eine junge Frau hebt die Hand.
Über Jugendpolitik

IJAB beobachtet u.a. die jugendpolitischen Entwicklungen in Europa und der Welt und informiert über Interessantes.