Zwei junge Menschen sitzen auf Holzstufen, eine trägt eine orangefarbene Jacke, Jeans und rot-weiße Schuhe, die andere bunte Jogginghosen und gelbe Schuhe. Beide halten Smartphones in der Hand. Zwei junge Menschen sitzen auf Holzstufen, eine trägt eine orangefarbene Jacke, Jeans und rot-weiße Schuhe, die andere bunte Jogginghosen und gelbe Schuhe. Beide halten Smartphones in der Hand.
Digital geprägte Lebenswelten
Jugendpolitik weltweit

Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt

Ein internationaler Vergleich

Für Kinder und Jugendliche sind digitale Räume internationale Lernorte – Orte der Begegnung, Beziehungsgestaltung, Information und Teilhabe. Sie überschreiten geografische Grenzen, an denen nationale Regulierungen enden. Ein internationaler Vergleich zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt zeigt das Transferpotenzial guter Praxis und macht deutlich: Global verschiebt sich die Diskussion von reaktiven Inhaltssperren hin zu proaktiven Designverpflichtungen. Der Beitrag gibt Einblick in zentrale Ergebnisse des Vergleichs, der der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" im März 2026 präsentiert wurde.

28.05.2026 / Natali Petala-Weber

Politiken und Strategien zum Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum wirken sich unmittelbar auf die Lebenswelt junger Menschen sowie auf die Möglichkeiten jugendpolitischer Gestaltung aus. Sie können Schutz, Befähigung, Beteiligung und Teilhabe mit gleichberechtigtem Zugang zu digitalen Räumen fördern, aber auch erschweren. Dies wurde besonders deutlich während der Covid-19-Pandemie, in der jugend- und bildungspolitische Gestaltungsräume nur mithilfe digitaler Zugänge aufrechterhalten werden konnten. 

Lebenswelten gestalten: Schutz, Befähigung, Beteiligung und Teilhabe

Der UN-Kinderrechtsausschuss hat in der 25. Allgemeinen Bemerkung „Über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld“ (2021) deutlich gemacht: Das Recht von Kindern im digitalen Umfeld kann nur dann vollständig realisiert werden, wenn neben Schutzpflichten auch Zugang, Befähigung und Beteiligung als gleichrangige und zusammenhängende Verpflichtungen verstanden werden. Damit wurde die UN-Kinderrechtskonvention erstmals systematisch im Hinblick auf das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in einem digital geprägten Umfeld ausgelegt. Die 25. Allgemeine Bemerkung bietet somit einen Orientierungsrahmen für Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum, an den sich auch europäische und internationale Strategien orientieren. 

Croll/Dreyer (2022) haben diesen Rahmen als Vier-Dimensionen-Modell ausgearbeitet, in dem Schutz, Befähigung, Beteiligung und Teilhabe als gleichrangige und voneinander abhängige Verpflichtungen zusammengedacht werden.1 Denn: Schutzmaßnahmen, die Zugänge einschränken, können Teilhabe und Beteiligung unterlaufen und Befähigung bleibt wirkungslos, wenn das digitale Umfeld strukturell schadenstreibend gestaltet ist. Und nicht zuletzt setzt Beteiligung voraus, dass junge Menschen überhaupt ohne Diskriminierung und barrierearm an digitalen Räumen teilhaben können.

Jenseits medial dominanter Debatten 

Das Vier-Dimensionen-Modell ermöglicht eine differenziertere Bewertung internationaler Strategien jenseits der medial dominanten Debatten um pauschale Altersgrenzen für Social-Media-Plattformen oder Handyverboten an Schulen. Solche Einzelmaßnahmen entsprechen einem reaktiven Muster mit politischem Symbolcharakter und werden in der medialen Darstellung häufig auch aus dem Kontext umfassenderer und komplexerer nationaler Strategien herausgerissen.

In einer schriftlichen Stellungnahme an die Experten-Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ legte IJAB einen internationalen Vergleich von nationalen Strategien vor (Stand März 2026), um Beispiele guter Praxis aus der ganzen Welt in die nationale Debatte einzubringen. Zu diesem Zweck wurden Gesetzgebungen und Referenzrahmen, Umsetzungsmechanismen und – wo vorhanden – Wirkungsmessungen aus 42 Staaten und Regionen auf allen Kontinenten ermittelt und nach einem zweistufigen Modell eingeordnet: Auf der einen Seite liefert die Stellungnahme einen Überblick über Rechtslage, Umsetzung und Wirkung der jeweiligen nationalen Strategien. Andererseits untersucht sie, wie sich die Leitkategorien Schutz, Befähigung, Beteiligung und Teilhabe in diesen Dimensionen wiederfinden lassen. 

Das Recht von Kindern im digitalen Umfeld kann nur dann vollständig realisiert werden, wenn neben Schutzpflichten auch Zugang, Befähigung und Beteiligung als gleichrangige und zusammenhängende Verpflichtungen verstanden werden.

 Europäische Referenzrahmen zu Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum 

Aus jugendpolitischer Sicht kommt gemeinsam entwickelten internationalen und europäischen Standards und Strategien ein besonderer Stellenwert zu, weil sie sich in ihrer Grundausrichtung als schrittweise Operationalisierung der Leitprinzipien der 25. Allgemeinen Bemerkung lesen lassen: Sie greifen die wechselseitige Abhängigkeit von Schutz, Befähigung, Beteiligung und Teilhabe auf, übersetzen sie in verbindliche Rechtsinstrumente, regulatorische Anforderungen und politische Handlungsempfehlungen und schaffen damit eine gemeinsame Grundlage, die nationale Alleingänge zunehmend einbettet.

Dies gilt für die EU-Kinderrechtsstrategie und die Europäische Kindergarantie (2021), die Europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder (BIK+, 2022), den Digital Services Act (DSA, 2022), den AI Act (2024), die Recommendation CM/Rec(2018)7 des Europarats und die Recommendation of the Council on Children in the Digital Environment (2021) der OECD gleichermaßen. Diese Referenzrahmen bieten Jugendpolitiken eine belastbare Grundlage für abgestimmtes Handeln, fachliche Anschlussfähigkeit und einen nachhaltigen Transfer von Wissen und guter Praxis. Das zeigt auch einer der zentralen Befunde des BIK Policy Monitor-Berichts 2025: Nahezu alle teilnehmenden Länder (28 von 29) behandeln Schutz, Befähigung und Beteiligung im digitalen Raum in nationalen Strategien und Gesetzgebung als prioritär.

Von der Theorie zur Praxis: die Umsetzung 

Der internationale Vergleich zeigt: Im europäischen Raum fehlt es nicht an einem kinderrechteorientierten Referenzrahmen für Kinder- und Jugendschutz in digitalen Räumen, wohl aber an einer kohärenten Umsetzungsarchitektur. Es zeigt sich ein fragmentiertes Bild in der Durchsetzungskapazität von nationalen Regulierungen. Dies führt dazu, dass globale Plattformen nicht effizient adressiert werden können.  

Gute Praxis – Vereinigtes Königreich: Dass die konsequente nationale Umsetzung solcher und ähnlicher Referenzrahmen Wirkung zeigt, lässt sich gut am Beispiel des Vereinigten Königreichs dokumentieren. Das Land kombiniert mit Ofcom (Online Safety Act) und dem Information Commissioner's Office (Age Appropriate Design Code, AADC) ein Zwei-Säulen- Aufsichtsmodell, das System- und Produktebene gleichermaßen adressiert. Eine Analyse des Children and Screens Institute (2024) dokumentiert 91 konkrete Designänderungen auf großen Plattformen, die seit Verabschiedung des AADC angestoßen wurden – darunter auf YouTube, TikTok, Snapchat und Instagram.

Auch in der Leitkategorie Befähigung ist die entscheidende Herausforderung nicht das Fehlen von Strategien, sondern ihre institutionelle Verankerung: Projekte entstehen, werden gefördert und enden, ohne in ein dauerhaftes Umsetzungssystem übersetzt zu werden. Dagegen behaupten sich institutionell verankerte Lösungen wie in Finnland oder die Safer Internet Centers (SIC) in Luxemburg und Irland, die Kompetenzentwicklung in den Bereichen Digitalität und Medialität koordinieren. In vielen Ländern (darunter auch Deutschland) gibt es zahlreiche parallel laufende Einzelmaßnahmen ohne koordinierende Governance-Struktur. Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) konstatiert auch für Deutschland, dass das vorrangige Problem nicht der Mangel an Curricula sei, sondern das Scheitern an der Umsetzung aufgrund fehlenden Fachpersonals, mangelnder Lehrkräftefortbildung und fehlender fachübergreifender Behandlung als Querschnittskompetenz.3 Die OECD (2025) bestätigt diesen Befund staatenübergreifend.

Spotlights: Innovative Impulse nicht nur aus Europa

Innovative Impulse sind nicht nur im europäischen Raum zu finden. Ein internationaler Leuchtturm steht zum Beispiel in Lateinamerika: Mit dem Digital Statute of the Child and Adolescent (ECA Digital) von 2025 (in Kraft seit 17.03.2026) ist Brasilien das erste Land in Lateinamerika mit einer verbindlichen Safety-by-Design-Pflicht. Plattformanbieter müssen altersgerechte Nutzungserfahrungen bereits im Produktdesign verankern, Kinderrechte und Kindeswohl werden über kommerzielle Interessen gestellt. Konkret heißt es: „Anbieter von IT-Produkten oder -Dienstleistungen, die sich an Kinder und Jugendliche richten oder von diesen wahrscheinlich genutzt werden, müssen Mechanismen einführen, um altersgerechte Erfahrungen zu ermöglichen […] unter Berücksichtigung der fortschreitenden Autonomie und der Vielfalt der sozioökonomischen Kontexte in Brasilien“ (Art. 10) [Übers. IJAB].

Besonders wertvoll am brasilianischen ECA Digital ist, dass die Regelung nicht nur die „großen“ Social-Media-Plattformen betrifft, sondern alle digitalen Tools und Plattformen, die sich explizit an Kinder und Jugendliche richten oder von ihnen genutzt werden könnten. Wirklich beachtenswert ist: Über den Schutzaspekt hinaus adressiert ECA Digital die sich entwickelnden Kompetenzen von Kindern und jungen Menschen und die sozioökonomischen Unterschiede innerhalb des Landes. Das macht Brasilien zu einem der wenigen Staaten weltweit, der Teilhabe als Leitprinzip in seiner nationalen Legislation berücksichtigt. 

In der Dimension Beteiligung weist auch Argentinien entsprechende Ansätze bzw. Erfahrungen auf: Die Red Nacional de Adolescentes Promotoras y Promotores de Derechos (ReNaPDe, dt. Nationales Jugendnetzwerk zur Förderung der Rechte von Kindern und Jugendlichen) der nationalen Defensoría de Niñas, Niños y Adolescentes – einer unabhängigen nationalen Kinderrechtsinstanz –  ist ein strukturell verankertes bundesweites Format für Jugendbeteiligung in Regulierungsprozessen. Im September 2024 erarbeiteten 210 Jugendliche die inhaltlichen Grundlagen für die Empfehlung Nr. 12 der Defensoría zum Schutz in digitalen Räumen – ein Dokument, das direkt als Grundlage für parlamentarische Anhörungen und in den Gesetzentwurf 5379-D-2024 zu sicheren digitalen Umgebungen eingeflossen ist. Das Besondere hierbei ist, dass Jugendliche nicht nachgelagert zu bereits getroffenen Entscheidungen konsultiert wurden (wie dies etwa bei den Jugendkonsultationen in Australien der Fall war), sondern am Beginn des Regulierungsprozesses. 

Was wirkt – und was nicht? 

Die Evidenzlage  im Bereich Wirkung ist insgesamt noch sehr begrenzt, dafür ist es zu früh: Viele Regulierungen sind relativ neu – insbesondere im Bereich Social-Media-Plattformen. Belastbare Evaluationen fehlen häufig und Nebenfolgen sind schwer messbar. Der aktuelle Bericht des Europäischen Ausschusses der Regionen nennt dies als eine von sechs zentralen Herausforderungen für Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum: Es gibt kein systematisches EU-weites Bild davon, was lokale und regionale Behörden unternehmen, um digitalen Schäden zu begegnen, und auch nicht davon, welche Bedarfe und Kapazitäten sie dafür haben.5 Für die Bewertung internationaler guter Praxis ist es wichtig, zwischen erster Compliance-Wirkung, sichtbaren Systemänderungen und tatsächlich nachgewiesenen Verbesserungen für Kinder und Jugendliche zu unterscheiden. 

Und das Experiment Australien? 

Wie weit erste Befolgungswerte und tatsächliche Schutzwirkung auseinanderfallen können, zeigt das australische Beispiel: Das Online Safety Amendment (Social Media Minimum Age) Bill 2024, das am 10. Dezember 2025 in Australien in Kraft trat, verpflichtete zehn große Plattformen, unter 16-Jährige am Halten von Konten zu hindern. Die australische eSafety-Kommissarin zog Mitte Januar 2026 eine erste Bilanz. Mehr als 4,7 Millionen Konten, die mutmaßlich unter 16-Jährigen gehörten, waren entfernt, deaktiviert oder eingeschränkt worden. Eine unabhängige Befragung der britischen Molly Rose Foundation von 1.050 Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 15 Jahren ergab jedoch wenige Monate später, dass drei von fünf zuvor angemeldeten Kindern und Jugendlichen weiterhin Zugang zu mindestens einem Konto hatten und gut die Hälfte keine Veränderung ihrer Sicherheit im digitalen Raum wahrnahm, während sich jedes siebte Kind sogar weniger sicher fühlte. Der Befund verweist auf die Grenzen rein zugangsbeschränkender Maßnahmen, deren mittel- und langfristige Wirkung auf Wohlbefinden und Mediennutzung derzeit erst in längsschnittlich angelegten Studien systematisch untersucht wird (Murdoch Children’s Research Institute). 

Teilhabe: Der blinde Fleck 

Der internationale Vergleich zeigt, dass Teilhabe häufig der blinde Fleck ist. Die Frage, ob Kinder und Jugendliche gleichberechtigt und diskriminierungsfrei an digitalen Räumen teilhaben können, wird selten explizit gestellt und noch seltener systematisch beantwortet. Beispiele aus Japan, Brasilien und Portugal präsentieren im internationalen Vergleich drei unterschiedliche nationale Ansätze mit einer expliziten Teilhabedimension. Der BIK Policy Monitor 2025 identifiziert dies innerhalb der EU als systemische Lücke: Während Schutz in fast allen EU-Ländern regulativ stark verankert ist, fehlen kohärente Ansätze für digitale Inklusion und Teilhabe oder sind fragmentiert und nicht koordiniert (O'Neill/Dopona 2025:10). 

Auch der BIK-Monitor selbst führt Teilhabe nicht als eigenständigen Indikator auf. Nationale Strategien, die Schutzmaßnahmen stärken, ohne gleichzeitig die Teilhabedimension zu adressieren, laufen jedoch Gefahr, Ungleichheiten im digitalen Raum zu verfestigen, Diskriminierung zu verankern und marginalisierte Gruppen zu benachteiligen. Dies zeigte sich zuletzt sehr deutlich am Beispiel von Ungarn: Act LXXIX von 2021 verbot unter dem Verweis auf Kinderschutz die Darstellung von LGBTQIA+-Themen gegenüber Minderjährigen und verknüpfte diese Einschränkungen formal mit Pädophilie-Strafmaßnahmen. 

Auf Kinderrechte prüfen: Child Rights Impact Assessments 

Der internationale Vergleich bestätigt die Verschiebung von reaktiven Inhaltssperren hin zu proaktiven Gestaltungspflichten, doch diese Bewegung ist noch „in der Mache“: Sie bleibt unvollständig, wo sie auf Schutz verengt wird, fragmentiert und inkohärent. Die vier Dimensionen sind kein Katalog zur Auswahl, sondern ein voneinander abhängendes Gefüge; erst ihr Zusammenspiel macht Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum wirksam. 

Für die Internationale Jugendarbeit liegt der Transferwert der betrachteten Beispiele weniger in der einzelnen Maßnahme als in der Fähigkeit, Schutz, Befähigung, Beteiligung und Teilhabe zusammenzudenken. Daher empfiehlt die 5Rights Foundation sogenannte Child Rights Impact Assessments (CRIAs; dt. Kinderrechtsverträglichkeitsprüfungen) als Standard: eine systematische Risikobewertung, mit der die potenziellen Auswirkungen von Gestaltungsentscheidungen antizipiert und an den Kinderrechten und dem Kindeswohl gemessen werden.6

 

1 Croll, Jutta / Dreyer, Stephan (2022): Schutz, Befähigung, Teilhabe im digitalen Raum. Kinder- und Jugendmedienschutz im Lichte der Kinderrechte. Nummer 25 lebt! Die Bedeutung der 25. Allgemeinen Bemerkung des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz. In: BPJMAktuell 2/2022. www.bzkj.de/resource/blob/198070/e36a02777408ed4a3bbd4c3980559716/20222-nummer-25-lebt-data.pdf (letzter Zugriff: 29.05.2026). 

2 O’Neill, Brian / Dopona, Valentina (2025): The Better Internet for Kids Policy Monitor Report 2025. European Schoolnet, prepared for the European Commission. https://better-internet-for-kids.europa.eu/en/knowledge-hub/policy-monitor (letzter Zugriff: 29.05.2026).

3 Deutsches Jugendinstitut (2025): Stellungnahme des Deutschen Jugendinstituts e. V. zum Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD zu „Initiativen des Freistaates Thüringen zur Schaffung digitaler Schutzräume für Kinder und Jugendliche – Social-Media-Nutzung erst ab 16 Jahren?“ www.dji.de/fileadmin/user_upload/dasdji/stellungnahmen/2025/DJI-Stellungnahme_TH_Antrag_Social-Media-ab-16_12-2025.pdf (letzter Zugriff: 29.05.2026). 

4 OECD (2025): How's Life for Children in the Digital Age? www.oecd.org/en/publications/how-s-life-for-children-in-the-digital-age_0854b900-en.html (letzter Zugriff: 29.05.2026). 

5 Europäischer Ausschuss der Regionen, Fachkommission Sozialpolitik, Bildung, Beschäftigung, Forschung und Kultur; Fontana, Susanna; Errico, Beatrice; Salonia, Anna; Costola, Matteo (2026): Youth protection in the digital sphere. https://data.europa.eu/doi/10.2863/6913359 (letzter Zugriff: 29.05.2026).

6 5 Rights Foundation (2026): Building a digital environment designed with children in mind. An international best practices blueprint. https://5rightsfoundation.com/resource/building-a-digital-environment-designed-with-children-in-mind-an-international-best-practices-blueprint/ (letzter Zugriff: 29.05.2026). 

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