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Fördertipps

Bund

Kinder- und Jugendplan des Bundes

Das Hauptinstrument der Jugendförderung, und somit auch der internationalen Jugendarbeit, auf Bundesebene ist der Kinder- und Jugendplan des Bundes. Die Bundesmittel kommen fast ausschließlich freien Trägern in Form von Zuwendungen zugute. Die Projekte müssen allerdings auch tatsächlich für das Bundesgebiet als Ganzes von Bedeutung sein, sonst sind das Bundesland oder die Kommune zuständig.

Es gibt verschiedene Wege, die Bundesmittel zu beantragen:

Die Richtlinien des Kinder- und Jugendplans (KJP) des Bundes (Stand: 1. Januar 2017) stehen auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zum Download bereit. Auszug aus den Richtlinien des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) zur internationalen Jugendarbeit:

"Die europäische und internationale Jugendarbeit ist integraler Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe und gleichzeitig Teil der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Internationale  Jugendarbeit  ermöglicht  die  Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern, den Erfahrungsaustausch von Fachkräften sowie die Zusammenarbeit von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe über nationale Grenzen hinaus. Sie trägt bei zur Erweiterung der persönlichen und beruflichen Erfahrungen, zum Erwerb von Wissen und Kompetenzen, zur Entwicklung und Festigung von tolerantem und solidarischem Handeln, zur Prävention gegenüber Extremismus und  Fremdenfeindlichkeit und eröffnet Wege, mit den Anforderungen der Globalisierung umzugehen."

Teilnehmen an internationalen Begegnungsmaßnahmen können:

Weiterhin gehören haupt-, neben- und ehrenamtliche Fachkräfte der Jugendhilfe, die fachlich, inhaltlich oder pädagogisch mit der Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz befasst sind, zur förderfähigen Zielgruppe.

Bei der Antragsstellung sind Fristen zu wahren. Mehr Informationen dazu erhalten Sie bei den für Sie zuständigen Stellen.

Weitere Informationen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Rochusstr. 8–10, 53123 Bonn
Fon: 0228 930-0, Fax: 0228 930-2221
Internet: www.bmfsfj.de

UK-German Connection

UK-German Connection ist eine bilaterale Initiative der deutschen und britischen Regierung. Mit ihr fördern das Deutsche Auswärtige Amt (AA) und das Foreign, Commonwealth and Development Office (FCDO) des Vereinigten Königreichs Schul-, Jugend- und Fachkräfteaustausche zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich.

Förderinformationen

Deutsche Träger der Kinder- und Jugendarbeit

Für Begegnungen ab 2024 kann UK-German Connection keine Fördermittel für Gruppen aus Deutschland zur Verfügung stellen, jedoch besteht für deutsche Träger die Möglichkeit, Mittel für den Austausch mit UK aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) zu beantragen. Es gelten die entsprechenden Richtlinien und Verfahren. Anträge regionaler und lokaler Träger sind über die zuständigen Obersten Landesjugendbehörden bzw. über die bundeszentralen Träger (Zentralstellen) einzureichen. Die Termine der Antragstellung für die dem Länderverfahren unterliegenden Einrichtungen und Vereine können bei den zuständigen Obersten Landesjugendbehörden erfragt werden. 

Deutsche Schulen

Die Betreuung und Bearbeitung von deutschen Anträgen aus dem Schulbereich läuft seit Januar 2024 über das Büro des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) in Deutschland.

Britische Schulen und Träger der außerschulischen Jugendarbeit

Informationen für britische Schulen und Jugendgruppen stehen auf der englischen Website der UK-German Connection London zur Verfügung: Funding - Grants for joint activities between schools and youth groups

Weitere Informationen: Büros und Zuständigkeiten

Förderung internationaler Begegnungen im Musikbereich

Eine Förderung für musikalische Begegnungen, wie z. B. Chor- und Orchester-Begegnungen, kann bei den jeweils zuständigen Organisationen im Musikbereich beantragt werden. 

Zuständig für die Förderung internationaler Chor-Begegnungen:
Arbeitskreis Musik in der Jugend (AMJ) & Deutsche Chorjugend (DCJ)

Zuständig für die Förderung internationaler Bläser-Begegnungen:
Deutsche Bläserjugend (DBJ)

Zuständig für die Förderung internationaler Orchester- / Ensemble- und Big Band-Begegnungen:
Jeunesses Musicales Deutschland (JMD)

Zuständig für die Förderung internationaler Begegnungen in den Bereichen Rock, Pop, Hip-Hop, Beat Boxing, Folk, Musiktheater usw.:
Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)

Zuständig für die Förderung internationaler Begegnungen von VdM-Mitglieds-Musikschulen:
Verband deutscher Musikschulen (VdM)

Chöre, die Mitglied der European Choral Association - Europa Cantat sind, können dort Reisekosten für die Teilnahme an den multilateralen Begegnungen des Verbands beantragen, unabhängig davon, ob sie auch Mitglied bei AMJ und DCJ sind
European Choral Association – Europa Cantat

Konzert- und Gastspielreisen mit Schwerpunkt auf dem künstlerischen Austausch von Chören oder Instrumentalensembles aus Deutschland ins Ausland sowie von ausländischen Chören oder Instrumentalensembles nach Deutschland können mit Mitteln des Auswärtigen Amtes gefördert werden. Zuständig für die Förderung ist das Goethe-Institut (GI).

Weitere Informationen finden Sie in diesem Infoblatt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Bei Austauschprogrammen mit Partnern aus Frankreich, Polen, Tschechien, Israel, Griechenland und der Russischen Föderation gibt es spezielle Fördertöpfe.

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Hier finden Sie unter anderem Informationen zum EU-Programm Erasmus+ Jugend sowie Sport, dem Kinder- und Jugendplan des Bundes und der Förderung des Jugend- und Fachkräfteaustauschs in den Bundesländern.

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Private Förderung

Fördergelder müssen nicht zwingend aus öffentlichen Mitteln stammen. Auch Stiftungen engagieren sich für Jugend- beziehungsweise interkulturelle Projekte.

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Eigeninitiative

Auch mit Fundraising, Sponsoring und Crowdfunding können erfolgreich Gelder akquiriert werden. Der Fantasie für attraktive Angebote, die zu Verkaufbarem oder zur Spendentätigkeit führen, sind keine Grenzen gesetzt.

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