Jugendbeteiligung
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Beteiligung. Das ist z. B. durch die Unterzeichnung Deutschlands der UN-Kinderrechtskonvention und in verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene verankert. Die EU-Jugendstrategie 2019-2027 will unter der Überschrift BETEILIGUNG „eine sinnvolle gesellschaftliche, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und politische Partizipation junger Menschen“ befördern.
Jugendliche sollen ihre Meinung äußern und bei politischen oder gesellschaftlichen Entscheidungen, die ihr Lebensumfeld betreffen, mitbestimmen dürfen. Die Jugendstrategie der Bundesregierung hält dies sogar als Ziel fest: „Eine Gesellschaft, die die junge Generation an allen Entscheidungen beteiligt, die sie betreffen. Zudem sollen Jugendliche und junge Erwachsene gute Bedingungen haben, um die Herausforderungen ihrer Lebensphase zu meistern.“ (Quelle: BMFSFJ ). Als eines der vier zentralen Handlungsfelder wird Politik für, mit und von Jugendlichen: wirkungsvolle Jugendbeteiligung genannt.
Die Jugendarbeit ist gefordert, in Angebote und in qualifizierte Begleitung zu investieren, damit die junge Generation ihre Interessen wahrnehmen kann. Politik und Verwaltung sind zudem gefordert, mehr junge Menschen einzubeziehen, um den Fortbestand demokratischer Strukturen und das Engagement in Parteien, Gremien und Initiativen zu sichern. Dabei müssen die Chancen für gesellschaftliche und politische Partizipation junger Menschen unter Einbeziehung des Internets genutzt und Modelle der Beteiligung im Sinne einer demokratischen Weiterentwicklung der Gesellschaft konzipiert werden.