Gesetzliche und finanzielle Grundlagen
Relevante Gesetze
Verfassung
Die griechische Verfassung betrifft sowohl indirekt als auch direkt die Belange junger Menschen:
- Artikel 16 (indirekt): Der Artikel betrifft hauptsächlich die Bildung und definiert die Rolle des Staates bei der intellektuellen, professionellen, moralischen und körperlichen Entwicklung junger Menschen. Kernaussage des Artikels ist die Verantwortung des Staates, Kunst, Wissenschaft, Unterricht und Forschung kostenlos für Bürger/-innen zu gewährleisten. Zielsetzung ist die Heranbildung “freier und verantwortungsbewusster Bürger/-innen“.
- Artikel 21 (direkt): Der Artikel bezieht sich auf die Verpflichtung des Staates zur Ergreifung gesundheitsfördernder Maßnahmen, unter anderem für junge Menschen.
Nationale Gesetze
Die nationale Gesetzgebung im Bereich Jugend bezieht sich auf folgende Bereiche:
- Jugendbeschäftigung (Schutz junger Berufstätiger, besondere Maßnahmen für junge Berufstätige),
- Sport (besondere Maßnahmen für junge besonders talentierte Sportler/-innen wie z. B. leichteren Zugang zu staatlichen Universitäten),
- Bildung (Gesetzgebung in Bezug auf die Struktur und die Funktion des Bildungssystems inklusive Einbeziehung der Studierenden in Leitungsgremien der staatlichen Universitäten),
- Familie (Gesetzgebung zum Thema Rechte von Kindern sowie Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch in der Familie),
- Militärdienst (in der Regel 9 Monate, Befreiung vom Militärdienst durch Zivildienst, welcher die doppelte Dauer des Wehrdienstes hat),
- Fehlgeleitetes Verhalten (besondere Behandlung von jungen Straffälligen),
- Medien (Gesetzgebung zum Schutz Minderjähriger, Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Einflüssen wie Pornographie und Gewalt durch das Fernsehen)
- Teilhabe (Maßnahmen, die die Partizipation Jugendlicher auf lokaler Ebene verbessern).
Internationales Recht
Folgende internationale Dokumente gelten in Griechenland:
- UN-Kinderrechtskonvention (1992 ratifiziert)
- Europäische Konvention für Menschenrechte und Fundamentale Freiheiten (1974 ratifiziert)
Zuständig für den Schutz und die Förderung der Kinderrechte sind das National Observatory on the Rights of Children und der Ombudsman für Griechenland.
(Quellen: Griechische Verfassung; Ombudsman Griechenland; Country Sheet on Youth Policy)
Schulpflicht
Beginn der Schulpflicht: 4/5 Jahre
Ende der Schulpflicht: 15 Jahre
Die Mindestschulpflicht beträgt momentan 11 Jahre: 2 Jahre in der vorschulischen Bildung, 6 Jahre in der Grundschule und 3 im Gymnasium. (Quelle: Eurydice)
Volljährigkeit: 18 Jahre
als Kind gilt, wer zwischen 6 und 12 Jahren ist
als Heranwachsende/r gilt, wer 12 bis 17 Jahre ist
als Jugendliche/r gilt, wer zwischen 18 und 30 Jahren ist (Dieser Altersabschnitt ist jedoch nicht gesetzlich fixiert und kann je nach Bedarf geändert werden. Beispielsweise liegt die Altersgrenze bei Jugend in Aktion bei 35 und bei anderen Bemessungen bei 25 Jahren z.B. bei Hochrechnungen der Jugendarbeitslosigkeit des griechischen Statistikamtes ELSTAT.)
Mindestalter für juristische Haftbarkeit
Im Strafgesetzbuch werden Personen zwischen 7 und 17 Jahren als Minderjährige betrachtet. Personen unter 12 fallen unter die Gruppe der Kinder, 12- bis 17-Jährige sind Heranwachsende. Straffällige Minderjährige sind laut Artikel 121 des Strafgesetzbuches Erziehungsmaßregeln oder therapeutischen Maßnahmen zu unterziehen oder können auch in den Strafvollzug eingewiesen werden. Kinder können für ihre Taten nicht haftbar gemacht werden und unterlaufen daher nur Erziehungs- oder therapeutische Maßnahmen. Bei Heranwachsenden besteht auch die Möglichkeit der Einweisung in den Strafvollzug, wenn vorher genannte Maßnahmen nicht greifen. Weitere Informationen unter: Children’s Rights: Greece
Führerscheinerwerb
Moped: 16 Jahre
Motorrad: 18 Jahre
Auto: 18 Jahre
LKW: 21 Jahre
Bus: 24 Jahre
Weitere Informationen unter: Getting a driving licence in the EU – Greece
Mindestalter für …
- die Arbeitsaufnahme: 15 Jahre mit Zustimmung der Sorgeberechtigten. Ohne deren Zustimmung kann das Gericht auf Antrag der/des Minderjährigen (nach Artikel 136 des Zivilgesetzgesetzbuches) entscheiden und die Erlaubnis zusprechen.
Ausnahmen bilden artistische oder ähnliche Tätigkeiten, wenn die Gesundheit beziehungsweise Moral der Minderjährigen nicht gefährdet wird. Das Mindestalter für Aufnahme einer solchen Arbeit ist 15 Jahre. Kulturelle Aktivitäten werden vom griechischen Staat ausdrücklich gefördert, daher wurde diese Ausnahme gesetzlich verankert.
- den Kauf alkoholischer Getränke: 17 Jahre. (Artikel 1 Abs. 1 S. b des Präsidialdekretes 36/1994, das auf der Grundlage des Art. 12 Abs. 1 S. a und c, und des Abs. 2 des Gesetzes 1481/1984 erlassen wurde).
- Heirat: 18 Jahre, ansonsten nur bei Vorlage triftiger Gründe und mit Erlaubnis des Gerichts. Dazu werden die Brautleute und deren Sorgeberechtigte angehört.
- das Einziehen zum Militär für Männer: ab 18 Jahre, ab 17 Jahren mit Zustimmung der Eltern. Aufgrund von Studium oder Ausbildung kann der Einzug aufgeschoben werden, aber es besteht Dienstpflicht für die männliche Bevölkerung. Es gibt Pläne, ab 2021 die Dienstzeit auf 12 Monate zu erhöhen und eine Einzugspflicht (ohne Aufschiebungsmöglichkeit) ab 18 Jahren einzuführen. (Quelle: ΤοΒΗΜΑ)
- Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft: 16 Jahre.
- Kandidieren für das Nationalparlament: 25 Jahre
- Kandidieren für Gemeinde-, Stadt- und Peripherienrat: 18 Jahre
- Kandidieren für das Amt des Bürgermeisters: 21 Jahre
(Quelle: Municipal elections – Greece)
Wahlrecht
Aktives und passives Wahlrecht zur Wahl von Jugendvertreter(inne)n in einer Firma: 16 Jahre.
Aktives und passives Wahlrecht auf allen Ebenen: alle Bürger/-innen ab 18 Jahren, die in den Wahllisten registriert sind und denen die Wahlrechte nicht aberkannt wurden. Im Juli 2016 wurde das Wahlalter von 18 auf 17 Jahre gesenkt. Prinzipiell herrscht in Griechenland Wahlpflicht. Verstöße dagegen werden aber seit 2001 nicht mehr geahndet.
Für die Wahl zur/zum Parlamentsabgeordneten muss man mindestens 25 Jahre alt sein.
(Quellen: Greek National Council for Radio and Television; Ministry of National Defence; Ministry of Public Order & Citizen Protection; Ministry of Interior;Hellenic Parliament; Ministry of Transport and Communication; The Right to Education Project; Ministry for Education, Research and Religions)
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e. V.:
NGOs und Vereine, die Kinder- und Jugendaktivitäten anbieten, finanzieren sich meistens durch Erasmus+ Programme, durch Mitglieds- und Teilnahmebeiträge oder werden projektbezogen von internationalen Organisationen finanziert (z.B. können Projekte für junge Geflüchtete von UNICEF unterstützt werden). Andere Organisationen finanzieren sich durch Spenden von Unternehmen und Stiftungen oder durch Erbschaften.
Erbschaften sind in Griechenland von großer Bedeutung. Erbschaften sind Vermögen, die eine verstorbene Person einer NGO, einer Universität oder einer anderen Organisation hinterlässt. Eine besondere Rolle spielen Erbschaften für Studierende, da die meisten Erbschaften Stipendiencharakter besitzen und explizit für ein Studium hinterlassen wurden. Die Aristoteles Universität von Thessaloniki hat sogar eine eigene Webseite dafür. Erbschaften werden auf Griechisch „Klirodotimata“ genannt und sind für Universitäten, Institute, die Kirche und für deren Finanzierung ausschlaggebend.
Stiftungen
In Griechenland gibt es keine Stiftungen, die exklusiv die Jugend ansprechen oder Jugendarbeit als explizites Ziel verfolgen. Jedoch gibt es mehrere Stiftungen, die unter anderem auch viele Projekte für Jugendliche und Kinder unterstützen und oft zu Kooperationen mit dem Ausland bereit sind. Hier ist eine Auswahl: