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Länderinformation Griechenland

Integration und Inklusion

Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund

Griechenland war traditionell ein Auswanderungsland – viele Griech(inn)en sind im 20. Jahrhundert als "Gastarbeiter" ausgewandert. Doch seit 1991 wurde Griechenland langsam zu einem Einwanderungsland, welches besonders viele Personen aus der Nachbarschaft nämlich Albanien und Bulgarien anzog. Durch die wirtschaftliche Krise und den Zuwachs an Geflüchteten hat sich beim Thema Migration und Integration vieles im Land verändert.

In Griechenland gibt es 26 interkulturelle Schulen. Diese hatten sich seit ihrer Einführung das Ziel gesetzt, Diskriminierung zu beseitigen und ausländische Schüler/-innen durch den Austausch mit inländischen Schüler(inne)n allmählich in die Schulgemeinde zu integrieren. Mit der Zeit entwickelten sich die interkulturellen Schulen jedoch zu „Ghettos“, da griechische Eltern es vermieden, ihre Kinder dorthin zu schicken. (Siehe: Tsaliki: Presentation of the intercultural schools in Greece. 2016)
Weitere Infos zu den iultikulturellen Schulen finden Sie unter: https://edu.klimaka.gr.

Zwei der beliebtesten Schulen für Griechischunterricht für Migrant(inn)en sind die Migranten-Sonntagsschule im Athener Stadtteil Exarcheia und die Odysseus-Solidaritätsschule in Thessaloniki. In beiden Einrichtungen wird ehrenamtlich unterrichtet.

Im Schuljahr 2010/2011 waren 79 057 ausländische Kinder in Grundschulen eingeschrieben, von denen 43 285 in Griechenland geboren waren.
Auf die Kinder, die in Griechenland geboren waren, folgten jene, die in Albanien (24 130), in der ehemaligen UdSSR (2506, von denen viele Rücksiedlerstatus haben), in Ländern der Europäischen Union (5417, davon 1150 in Deutschland) sowie in asiatischen (1098) und arabischen Ländern (672) geboren waren.
In Attika kommen 14 % der Schüler/-innen aus dem Ausland, in den Schulen Athens sind es jedoch drei von zehn. Der Ausländeranteil pro Schule bewegt sich zwischen 5,4 % und 83,74 %. (Quelle: Griechisches Nationales Statistisches Amt)

Im Schuljahr 2011/2012 waren 128 000 Ausländer/-innen und Rücksiedler/-innen in Kindergärten, Grund- und Sekundarschulen eingeschrieben, was einen rasanten Anstieg von 93 650 im Schuljahr 2001/2002 bzw. 45 717 im Schuljahr 1995/1996 bedeutet. (Quelle: Griechisches Nationales Statistisches Amt)

Seit dem Ausbruch der Krise hat sich jedoch die Zusammensetzung dieser Schülergruppe verändert. Viele Albaner/-innen, Pole(inne)n und Bulgar(inn)en, die sich über Jahre in Griechenland niedergelassen hatten, kehrten aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit in ihre Herkunftsländer zurück. Der Rückmigrationsfluss hat sich seit Ausbruch der Wirtschaftskrise im Jahr 2011 verstärkt. Dazu gibt es momentan keine genauen Zahlen.

Geflüchtete in Griechenland

Durch den Krieg in Syrien und die große Ankunft von Geflüchteten in Griechenland seit 2012 hat sich die Anzahl der Migrant(inn)en aus Syrien, sowie anderen arabischen Ländern, Afghanistan, Pakistan und dem Irak erhöht. Laut Schätzungen sind zwischen 2015-2017 über eine Million Personen durch Griechenland gereist. Ihr Ziel ist die Niederlassung in Zentral- oder Nordeuropa (Quelle: http://migration.iom.int/europe/). Viele von den Geflüchteten, die momentan in Griechenland leben, nehmen an Integrations- und Bildungsprogrammen teil. Zu den NGOs, die dieses Ziel verfolgen, gehören ELIX und Arsis.

Unter den Geflüchteten gibt es auch viele unbegleitete Minderjährige. Die Zahl wird momentan auf ca. 4.500 geschätzt. (Quelle: UNHCR, 2020)

Zu den NGOs, die sich intensiv mit diesem Thema befassen, gehört auch Faros. Einer der wichtigsten Träger zum Schutz von minderjährigen Geflüchteten und von Geflüchteten generell ist das „Griechische Konsortium für die Flüchtlinge“.

Gesetzesnovelle für die Einwanderer zweiter Generation

Die Kinder, die in den 90er Jahren mit ihren Familien nach Griechenland gekommen und im Land geblieben sind, stellen die Einwanderer der zweiten Generation dar. Da sie bis vor Kurzem große juristische Probleme in Bezug auf ihre weitere Aufenthaltsberechtigung im Land hatten, haben sie sich zusammengetan, um dieselben Rechte einzufordern, die in anderen EU-Ländern gewährt werden.

Im Jahr 2015 wurde das Gesetz 4251/2014 für die Einwanderer zweiter Generation bezüglich der Verleihung der griechischen Staatsbürgerschaft verabschiedet. Die Gesetzesnovelle verbessert die Rechte von Einwandererkindern und erleichtert die Einbürgerung. Einwanderer der zweiten Generation erhalten die griechische Staatsbürgerschaft, wenn sie in Griechenland geboren sind und zur Schule gegangen sind. (Quelle: Griechenland Zeitung, Deutschlandfunk)

Einen großen Beitrag zur Änderung des Gesetzes leistete die Jugendorganisation Generation 2.0, die sich intensiv mit der Integration von jungen Migrant(inn)en in Griechenland beschäftigt.

Das Ministerium für Migration und Asyl

Griechenland hat ein Ministerium für Migration und Asyl, welches sich mit der Integration von Nicht-Griech(inn)en und dem Umgang mit Geflüchteten auseinandersetzt. Inzwischen unterhält das Ministerium eine eigene Abteilung, die sich nur dem Thema „Asyl“ widmet. 2013 wurde bereits ein erster Plan zur Intergration von Bürger(inne)n aus Drittländern vorgelegt, der 2019 erneuert wurde.

Zudem hat die Aristoteles Universität Thessaloniki für das Bildungsministerium eine Strategie zur schulischen Integration von Flüchtlingskindern und Jugendlichen erarbeitet, die formale und non-formelle Bildung kombinieren soll, Stakeholder wie Schulen, NGOs und Gemeinden zusammenbringen soll und eine Öffnung der Gesellschaft für erfolgreiche Integration erzielen soll. Jedoch befinden sich die Geflüchteten in einer „Bildungskrise“ und alte Maßnahmen wurden erneuert und weitere vorgeschlagen.

Das Ministerium für Bildung geht davon aus, dass sich ca. 12. 500 Flüchtlingskinder zwischen 6-16 Jahren im Land befinden und diese in ca. 1.000 Schulen verteilt sind oder verteilt werden. Die Tendenz dieser Zahlen ist steigend.

Minderheiten

Roma und Sinti sind in Griechenland eine der Minderheiten, die den Staat weitgehend beschäftigen. Eins der Hauptprobleme besonders für Kinder und Jugendliche dieser Gemeinden ist der Nichtbesuch von Schulen. Das führt dazu, dass Minderjährige dieser Gemeinden weitgehend vom Staat nicht erfasst werden und keinen Ausweis oder keine Krankenversicherung besitzen. Damit ist nicht nur die Erfassung, sondern v.a. auch der Schutz von Jugendlichen schwierig. Ab den späten neunziger Jahren verfolgte Griechenland eine Integrationsstrategie, die sich im Rahmen der „Nationalen Strategie zur Integration von Roma“ gebildet hat. Diese Strategie verfolgt das Ziel, Minderjährige in den Schulen zu integrieren, die Eltern über die Vorteile des Schulbesuchs zu informieren und die Öffentlichkeit über das Zusammenleben zu informieren. Dazu arbeiten Kommunen, Gemeinden, Regionen und der Zentralstaat zusammen.
(Weitere Informationen unter: Lifelong Learning for Roma in European Countries: The Greek Case, 2019 und Tackling discrimination)

Eine weitere Minderheit in Thrakien stellen die Pomaken dar. Diese Minderheit wurde über viele Jahrzehnte diskriminiert und ausgeschlossen, jedoch verfolgt seit kurzem die griechische Regierung eine Integrationsstrategie, um den Pomaken besseren Zugang zur Bildung und zum Arbeitsmarkt zu gewähren. Dazu soll besonders für Schulkinder der bilinguale Unterricht in den Sprachen Pomakisch und Griechisch stattfinden. Diese Politik wird durch weitere schulische und außerschulische Aktivitäten begleitet.

Oft werden Pomaken mit der Integrationspolitik für die muslimische Minderheit von Thrakien in Verbdingung gebracht. Die muslimische Minderheit, die zum größten Teil in Thrakien in den Städten von Komotini und Xanthi lebt, wurde auch weitgehend vernachlässigt. Jedoch zielt auch hier der griechische Staat auf die Integration dieser Minderheit. Dazu finden Informationskampagnen für die Öffentlichkeit sowie Informationen für Eltern von muslimischen Kindern statt. Die schulische Bildung für diese Minderheit wurde zuletzt auch entsprechend angepasst, zielt auf Inklusion statt Abgrenzung und auf Mitmachen statt Stehenlassen. Dabei finden auch hier, ähnlich zu den Programmen für die Pomaken, schulische und außerschulische Aktivitäten statt.
(Quellen:http://www.museduc.gr/el/, https://www.xanthipress.gr, http://pomakohoria.blogspot.com/

Inklusion

Es wird dvon ausgegangen, dass in Griechenland knapp 10 % der Bevölkerung Menschen mit Behinderungen sind. Dabei wird nicht unterschieden, ob es eine geistige oder körperliche Behinderung ist oder, ob es sich um Autismus und Lernstörungen handelt. In Griechenland wird der Begriff „AmeA“ verwendet, der für „Atoma me Anapiria“ also „Personen mit Behinderung“ steht. Für dieses Kapitel wird das Kürzel AmeA verwendet, da die relevante Gesetzgebung sowie relevante Organisationen diesen Begriff verwenden.
(Quelle: http://www.fa3.gr)

Gesetzgebung

In Griechenland wird die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt. Zudem wurde am 07.09.2017 ein neues Gesetz verabschiedet, welches a) die Zugänglichkeit von allen öffentlichen Gebäuden verbessern soll, b) Familien von Personen mit Behinderung stärker unterstützen soll, c) die Inklusion von Personen mit Behinderung in öffentlichen Gremien fördern soll, d) besondere Unterstützung von Eltern von Kindern mit Behinderung und weiteren Maßnahmen, die das Leben der Menschen mit Behinderung verbessern soll.
(Quelle: https://left.gr/news/)
Der Nationale Dachverband von Personen mit Behinderung betonte, dass dieses Gesetz nicht die alltäglichen Probleme der Menschen mit Behinderung angeht, jedoch eine gute Basis darstellt, die weiter ausgebaut werden kann.

Von staatlicher Seite

In der schulischen Bildung hat sich in den letzten Jahren die sogenannte „Spezielle Erziehung“ für AmeA durchgesetzt. Sie gilt als nationale Integrationspolitik für Kinder mit Behinderung in den Schulalltag. Spezielle Erziehung ermöglicht Kindern mit Behinderung die gängigen Schulen zu besuchen, wobei sie den Unterricht mit nicht-behinderten Kindern besuchen und durch spezialisierte Erzieher/-innen dabei unterstütz werden. Dieses Konzept wurde weitgehend von den AmeA NGOs begrüßt und soll weiter ausgebaut werden. So haben sich Integrationsschulen und Integrationsklassen gebildet, die die Integration von Kindern mit Behinderung ermöglichen sollen.
(Informationen, Pressmitteilungen, Gesetzgebungen sowie weiteren Daten zum Thema „Spezielle Schulen“.)

Zudem werden insgesamt 71 regionale Unterstützungszentren für Menschen mit Behinderung betrieben. Diese Zentren unterliegen direkt dem Bildungsministerium und widmen sich der Unterstützung von Kindern mit Behinderung. Besonderer Schwerpunkt ist der Bereich Schulbildung für Kinder mit Behinderung, Information für Eltern von Kindern mit Behinderung, Information und Unterstützung von Lehrer(inne)n von Kindern mit Behinderung sowie die Verbreitung von Information an die Gesellschaft und die Öffnung der Gesellschaft für eine breitere Inklusion der Personen mit Behinderung.
(Quelle: Noesis mit Karte: https://www.noesi.gr/)

Eine weitere Einrichtung ist ELEPAP, welche als Ganztagsschule für Kinder und Jugendliche mit schweren Behinderungen gilt und sechs Branchen in Griechenland unterhält.

Von zivilgesellschaftlicher Seite

Die Interessenvertretung für Personen mit Behinderung ist der Nationale Dachverband von Personen mit Behinderung. Eine der wichtigsten Angelegenheiten des Dachverbands bleibt das Thema Zugänglichkeit, denn die öffentliche Infrastruktur ist weitgehend nicht behindertengerecht.

Neben diesem Dachverband bestehen unterschiedliche Vereine und Verbände für Menschen mit Behinderung wobei Kinder und Jugendliche einen besonderen Stellenwert haben. Eine Auswahl von Vereinen und Trägern finden Sie hier:

Zudem unterhält Noesis eine Google Maps-Karte mit öffentlichen, privaten und non-profit Organisationen für Menschen mit Behinderung.

Jugendsozialarbeit und Hilfen für Kinder

Hilfe und Unterstützung für Kinder und Jugendliche bietet als zentralstaatliche Organisation das Nationale Zentrum für soziale Solidarität an, welches dem Ministerium für Arbeit, sozialer Sicherung und gesellschaftlicher Solidarität unterliegt. Darüber sind zwei nationale Hotlines organisiert, für Kinder und Jugendliche, die 24 Stunden 365 Tage im Jahr kostenlos telefonisch erreichbar sind. Themen über Kindesmissbrauch, sexuelle Gewalt, traumatische Erfahrung bis zu Pubertäts- und Schulproblemen sollen diese Hotlines abdecken. Nach einem Anruf werden Sozialarbeiter/-innen oder/und weitere zuständige Personen und Institutionen eingeschaltet, um der anrufenden Person Unterstützung zu bieten.

Diese Unterstützungsinstitutionen sind regional organisiert und unterliegen dem gleichen Ministerium. Sie heißen „Zentren der sozialen Vorsorge der Regionen“ und bestehen aus mehreren Abteilungen, darunter auch stets die Abteilung „Schutz der Kinder“. Diese Zentren bieten Schutz für Kinder und Jugendliche, kurzfristige Unterbringung, soziale und psychologische Unterstützung sowie Informationskampagnen für Eltern und die breite Öffentlichkeit an. (Auflistung aller Zentren der sozialen Vorsorge.)

Neben den Zentren fungiert auch ein Ombudsmann für Kinder und Jugendliche. Der Ombudsmann setzt Kinderschutz, Information und die Ausbildung von Jugendberater(inne)n in den Mittelpunkt.

Hilfen für Kinder und Jugendliche werden in Griechenland von verschiedenen Trägern bereitgestellt.

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