Kinderrechte
Die in der EU-Grundrechte-Charta garantierten Rechte des Kindes sind fester Bestandteil der EU-Grundrechtepolitik und werden durch EU-Gesetzgebung in die Praxis umgesetzt. Eine knappe Mehrheit der britischen Abgeordneten stimmte gegen eine Beibehaltung der EU-Grundrechte-Charta nach dem Brexit.
Kinderschutz
Nach Angaben des Kinderrechtsorganisation Coram gibt es über 900 000 Kinder in Großbritannien, die nachweisen müssen, dass sie nach dem Brexit in Großbritannien bleiben dürfen. Nach Schätzungen leben 5 000 bis 10 000 Kinder mit Staatsangehörige eines EU-Landes in Großbritannien in staatlicher Obhut. Viele dieser Kinder haben den größten Teil ihres Lebens in Großbritannien verbracht. Sie laufen Gefahr, dass sie nach der Brexit-Übergangszeit keine Papiere haben. Obdachlosigkeit ist einer der größten Risikofaktoren für diese Kinder.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Eine Gesetzesänderung mit dem Ziel, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit ihren Familien im Vereinigten Königreich zusammengeführt werden, wurde im britischen Unterhaus abgelehnt.
Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit
Nach Angaben des Office for National Statistics sind 22 Prozent der Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe EU-Bürger/-innen. Es ist zu befürchten, dass Personalengpässe in diesem Bereich durch den Brexit verschärft werden.
Erasmus+
Das Austrittsabkommen sieht vor, dass das Vereinigte Königreich am laufenden Erasmus-Programm bis Ende 2020 beteiligt ist. Das britische Parlament hat Anfang Januar einen Antrag abgelehnt, nach welchem die britische Regierung hätte versuchen müssen, eine weitere Vollmitgliedschaft im EU-Programm Erasmus+ für Bildung und Jugend auszuhandeln. Somit ist die Zukunft für Erasmus+ ab 2021 unsicher.
Weitere Informationen finden Sie bei Children & Young People Now