Jugendpolitik

Vereinigtes Königreich: Brexit und Erasmus+

Was besagt der neue Partnerschaftsvertrag?

Der neue Partnerschaftsvertrag zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, der am 01.01.2021 vorläufig in Kraft getreten ist, legt fest, dass das Vereinigte Königreich nur noch an der auslaufenden Erasmus+- Programmgeneration (2014-2020) teilnimmt. An der neuen Programmgeneration (2021-2027) nimmt es nicht mehr teil. Was heißt das?

15.01.2021 / Cathrin Piesche
Die Skyline von London mit ihren Wolkenkratzern, Gebäuden, Brücken und der Themse. Die Skyline von London mit ihren Wolkenkratzern, Gebäuden, Brücken und der Themse.
Die Skyline von London mit ihren Wolkenkratzern, Gebäuden, Brücken und der Themse.

Hierzu stellt die Nationalagentur für das Vereinigte Königreich auf ihrer Webseite die aktuelle Stellungnahme des britischen Bildungsministeriums zur Verfügung (Stand 07.01.2021): Demnach plant die britische Regierung nun mit dem „Turing-Scheme“ die Erschaffung eines eigenen Förderprogramms, das die britische Beteiligung an Erasmus+ ersetzen soll und ab September 2021 Mittel für Praktika und Austausche bereitstellen wird. Das neue Programm soll von der gleichen Partnerschaft aus British Council und Ecorys verwaltet werden, die bereits seit einigen Jahren Erasmus+ in Großbritannien durchführt.

Die britische Nationalagentur geht davon aus, dass in Kürze weitere Informationen über das Programm zur Verfügung stehen werden, und sobald dies der Fall ist, wird sie auf ihrer Webseite darauf verweisen.

Die Teilnahme des Vereinigten Königreichs an den aktuellen (2014-2020) Programmen ist davon nicht betroffen.

Gemäß dem mit der EU ausgehandelten Austrittsabkommen wird das Vereinigte Königreich weiterhin in vollem Umfang an den aktuellen (2014-2020) Programmen Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps (ESK) teilnehmen. Das bedeutet, dass die Projekte, für die während der laufenden Programme erfolgreich ein Antrag gestellt wurde, weiterhin EU-Mittel für die gesamte Laufzeit des Projekts erhalten, einschließlich derjenigen, bei denen die Finanzierung über 2020 und das Ende der Übergangszeit hinausläuft.

Teilnehmer/-innen, die im Rahmen von Erasmus+- und ESK-Austauschprogrammen, für die während der laufenden Erasmus+- und ESK-Programme (2014-2020) erfolgreich Angebote eingereicht wurden, im Ausland studieren, eine Ausbildung absolvieren, Freiwilligenarbeit leisten oder Zeit im Ausland verbringen, können für die gesamte Dauer ihres Austauschs uneingeschränkt teilnehmen. Dies gilt sowohl für britische Teilnehmende, die ins Ausland gehen, als auch für internationale Teilnehmende, die nach Großbritannien kommen.

Einreise und Visa

Wer ab dem 1. Januar 2021 in das Vereinigte Königreich einreisen möchte, sollte beachten, dass er/sie möglicherweise besondere Anforderungen für den Aufenthalt erfüllen muss.

Für Erasmus+-Aufenthalte bis zu sechs Monaten ist kein Visum nötig, sofern es nicht schon bisher erforderlich war. Dabei ist der Aufenthaltszweck auf die Teilnahme an der Aktivität beschränkt, einer bezahlten Tätigkeit darf nicht nachgegangen werden.

Freiwilligendienste jeglicher Dauer setzen den Erwerb eines entsprechenden Visums voraus, das mindestens drei Monate vor Antritt des Freiwilligendienstes beantragt werden muss; neben den Visakosten selbst fällt ein Gesundheitszuschlag an. Auf https://www.gov.uk/check-uk-visa finden sich die entsprechenden Informationen, wobei Freiwilligendienste unter die Kategorie von Arbeitsvisa für "Temporary Worker – Charity" fallen (https://www.gov.uk/temporary-worker-charity-worker-visa).

Auch für Einreisende aus dem Vereinigten Königreich könnte es zukünftig zu Änderungen kommen: Teilnehmende aus Großbritannien sollten sich bei einer Einreise in die EU nach dem 31. Dezember 2020 vorab zu möglichen neuen Einreisebestimmungen bei der zuständigen Behörde erkundigen.

Ansonsten gilt: Ab dem 01.10.2021 ist die Einreise für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger dann nur noch mit einem gültigen Reisepass zulässig.

Achtung! Die Nationale Agentur des Vereinigten Königreichs kann zurzeit keine Informationen bereitstellen oder Fragen beantworten, die sich auf die neuen Einreisebestimmungen beziehen und verweist auf die die Richtlinien der britischen Regierung:  https://www.gov.uk/guidance/new-immigration-system-what-you-need-to-know   

Weitere Informationen:

Aktuelles zum Brexit auf IJAB.de:

[Quelle: UK National Agency, JUGEND für Europa]