Förderinformationen

Kulturaustausch zwischen Hamburg und der Welt

Jetzt Projekte für 2027 beantragen

Das Referat „Internationaler Kulturaustausch“ der Hamburger Behörde für Kultur und Medien unterstützt seit 2025 künstlerische Projekte im Austausch zwischen Hamburg und dem Ausland, an deren Durchführung ein erhebliches kulturpolitisches Interesse besteht. Nächste Antragsfrist: 15. September 2026.

11.08.2026 / Redaktion: Marius Ebbertz
Die Elbphilharmonie leuchtet in der Abenddämmerung am Hafen, umgeben von anderen hohen Bauten und einem Kirchturm. Die Elbphilharmonie leuchtet in der Abenddämmerung am Hafen, umgeben von anderen hohen Bauten und einem Kirchturm.

Mit dem Förderprogramm möchte die Hamburger Behörde für Kultur und Medien der städtischen Kultur- und Kreativszene ermöglichen, sich auch international zu präsentieren und zu vernetzen. Unterstützt werden dabei insbesondere Projekte Hamburger Kulturschaffender im Ausland und Projekte internationaler Kulturschaffender in Hamburg.

Auf Grundlage der neuen Richtlinie sollen Aspekte von Teilhabe und Diversitätskompetenz bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Planen Künstler*innen Maßnahmen ein, die die Teilhabe aller Menschen verbessern oder die größtmögliche Barrierefreiheit ermöglichen, werden auch diese gefördert. Dafür stehen seit 2025 zusätzlich 100.000 Euro zur Verfügung. Die Behörde für Kultur und Medien fördert den Internationalen Kulturaustausch vorbehaltlich des Bürgerschaftsbeschlusses so insgesamt mit 400.000 Euro pro Jahr.

Nächste Antragsfrist

Hinweise

Die Behörde rät, sich parallel zur Projektentwicklung und vor Antragsstellung Gedanken über die Einbindung von Teilhabe-Maßnahmen in das Projekt zu machen. Hier finden Sie das Ergänzungsblatt für Teilhabe-Mittel, das auch im Online-Antrag zu finden ist.

Antragssteller*innen werden gebeten, das Online-Antragsverfahren zu nutzen.

Quelle: Hamburg.de