Mit dem Förderprogramm möchte die Hamburger Behörde für Kultur und Medien der städtischen Kultur- und Kreativszene ermöglichen, sich auch international zu präsentieren und zu vernetzen. Unterstützt werden dabei insbesondere Projekte Hamburger Kulturschaffender im Ausland und Projekte internationaler Kulturschaffender in Hamburg.
Auf Grundlage der neuen Richtlinie sollen Aspekte von Teilhabe und Diversitätskompetenz bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Planen Künstler*innen Maßnahmen ein, die die Teilhabe aller Menschen verbessern oder die größtmögliche Barrierefreiheit ermöglichen, werden auch diese gefördert. Dafür stehen seit 2025 zusätzlich 100.000 Euro zur Verfügung. Die Behörde für Kultur und Medien fördert den Internationalen Kulturaustausch vorbehaltlich des Bürgerschaftsbeschlusses so insgesamt mit 400.000 Euro pro Jahr.
Nächste Antragsfrist
- Für Projekte, die im 1. Halbjahr 2027 (1. Januar 2027) beginnen: 15. September 2026.
Hinweise
Die Behörde rät, sich parallel zur Projektentwicklung und vor Antragsstellung Gedanken über die Einbindung von Teilhabe-Maßnahmen in das Projekt zu machen. Hier finden Sie das Ergänzungsblatt für Teilhabe-Mittel, das auch im Online-Antrag zu finden ist.
Antragssteller*innen werden gebeten, das Online-Antragsverfahren zu nutzen.