Demokratie und Menschenrechte

Förderung der Zivilgesellschaft in Belarus

Bundesregierung antwortet

Die deutsche Bundesregierung hat die Kleinen Anfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke zu Unterstützungs- und Fördermaßnahmen der Bundesregierung für die demokratische Zivilgesellschaft und Opposition in Belarus beantwortet.

28.04.2021 / Susanne Klinzing
Junge Leute bei einer Demo in Minsk (Belarus) Junge Leute bei einer Demo in Minsk (Belarus)

In ihrer Antwort (19/27664, PDF: 288 KB) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26373, PDF: 230 KB) verweist die Bundesregierung darauf, dass eine Veröffentlichung von einem Teil der erfragten Zahlen nicht oder teilweise nicht möglich sei sowie ein Teil der Informationen als Verschlussache "VS - Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft worden sei und daher separat übermittelt würden. Begründet wird dies damit, dass Projekte und Personal sowohl von Zuwendungsempfängern als auch lokaler Umsetzungspartner nicht gefährdet werden sollen. So könne es in Belarus zum Beispiel sowohl für die fördernden Einrichtungen als auch für die Geförderten bereits nachteilig sein, mit einer akademischen Förderung aus dem Ausland öffentlich in Verbindung gebracht zu werden.

Mit Bezug auf finanzielle Unterstützung der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Einrichtungen in Belarus verweist die Bundesregierung zudem auf verschiedene Titel des Bundeshaushalts, unter anderem den 'Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland' und 'Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte'. Zudem wird auf die Unterstützung von Studierenden und Wissenschaftler*innen durch den DAAD, die politischen Stiftungen sowie die Alexander-von-Humboldt-Stiftung hingewiesen.

In der Antwort (19/28398, PDF: 409 KB) auf eine Kleine Anfrage (19/26858, PDF: 241 KB) der Fraktion Die Linke heißt es, dass die 8. Phase des Förderprogramms Belarus erfolgreich abgeschlossen worden sei. Durch Kompetenz- und Kapazitätsbildung seien die Leistungsfähigkeit von Nichtregierungsorganisationen (NRO) und anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren deutlich gestärkt worden, insbesondere im Bereich globale Nachhaltigkeitsziele.

Im Rahmen der 9. Phase des Förderprogramms seien bis Ende des Jahres 2020 keine Projekte eingestellt oder zusätzlich bewilligt worden, auch hätten noch nicht alle Projekte mit ihren Aktivitäten beginnen können. Für das Jahr 2021 seien zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung zivilgesellschaftlicher Akteure und sozial vulnerabler Gruppen im Sinne des Prinzips "Niemanden zurücklassen" der Agenda 2030 geplant. Zudem solle eine Verlängerung der Laufzeit der bereits ausgewählten Projekte um bis zu sechs Monate ermöglicht werden.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 418 vom 31. März 2021 sowie Nr. 564 vom 28. April 2021