Die folgenden Schwerpunktthemen wurden vom Gemeinsamen Rat „Jugend“ im Rahmen der Prioritäten des Jugendsektors für die Zuschüsse genehmigt:
Menschenrechtserziehung mit und durch junge Menschen
- Initiativen, die die Charta des Europarates unterstützen Council of Europe Charter on Education for Democratic Citizenship and Human Rights Education und die Rolle von Jugendorganisationen bei ihrer Umsetzung
- Initiativen, die das demokratische Engagement junger Menschen bei der Wiederbelebung der Demokratie unterstützen (Erklärung von Reykjavík)
- Initiativen zur Unterstützung von Klimamaßnahmen und zur Sensibilisierung für das Recht auf eine gesunde Umwelt (the CM Recommendation (2024)6 on young people and climate action)
Friedenskonsolidierung, Konfliktbewältigung und interkultureller Dialog
- Initiativen, die junge Menschen und ihre Organisationen mit der Friedensförderung und dem interkulturellen Dialog in Verbindung bringen
- Initiativen, die aus den Vorzeigeaktivitäten des Jugendsektors des Europarates hervorgehen, wie z.B. das Youth Peace Camp
- Initiativen, die die Handlungsfähigkeit junger Menschen stärken, um Gewalt zu verhindern, Konflikte zu transformieren und eine Kultur des Friedens und der Menschenrechte aufzubauen.
Die Fristen für die Bewerbung sind:
- 1. Dezember 2024
- 1. Februar 2025
- 15. Mai 2025
- 1. September 2025.
Die Initiativen müssen mindestens 3 Monate nach Ablauf der Frist beginnen.
Lokale und bundesweit agierende Jugendorganisationen können Zuschüsse für Pilotaktivitäten beantragen. Die Organisationen müssen sich jedoch zunächst bei der Europäischen Jugendstiftung registrieren. Weitere Informationen über das Registrierungsverfahren sind auf der Webseite der Europäischen Jugendstiftung zu finden.
Zuschüsse für Pilotaktivitäten werden für Initiativen vergeben, die sich mit den Bedürfnissen oder Herausforderungen junger Menschen auf lokaler Ebene befassen und einen Beitrag zu den Prioritäten des Jugendsektors des Europarates und zu den spezifischen Schwerpunktthemen 2025 leisten. Die Initiativen müssen innovativ sein und außerdem eine eindeutige jugendpolitische Dimension aufweisen, zur Jugendbeteiligung beitragen und eine lokale Wirkung entfalten. Dies können z.B. sein: Jugendtreffen, Sitzungen zum Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungsmaßnahmen, Treffen mit Experten, lokale Workshops, lokale Aktionen, Besuche, Kampagnen, Workshops in Schulen, Festivals usw. Die maximale Dauer eines Pilotprojekts kann bis zu einem Jahr betragen.
Weitere Informationen finden Sie auf der EYF-Website zum Thema Pilotaktivität.
Quelle: Europäische Jugendstiftung