Förderinformationen

Förderung bei der Europäische Jugendstiftung beantragen

Schwerpunktthemen und Termine für 2025

Jugendorganisationen können jetzt bei der Europäischen Jugendstiftung Zuschüsse für Pilotaktivitäten beantragen, die im Jahr 2025 durchgeführt werden sollen.

05.11.2024 / K. Wondratschek
Kleingeldhaufen aus dem eine kleine Pflanze wächst vor weißem Hintergrund Kleingeldhaufen aus dem eine kleine Pflanze wächst vor weißem Hintergrund

Die folgenden Schwerpunktthemen wurden vom Gemeinsamen Rat „Jugend“ im Rahmen der Prioritäten des Jugendsektors für die Zuschüsse genehmigt:

Menschenrechtserziehung mit und durch junge Menschen

Friedenskonsolidierung, Konfliktbewältigung und interkultureller Dialog

Die Fristen für die Bewerbung sind:

Die Initiativen müssen mindestens 3 Monate nach Ablauf der Frist beginnen.

Lokale und bundesweit agierende Jugendorganisationen können Zuschüsse für Pilotaktivitäten beantragen. Die Organisationen müssen sich jedoch zunächst bei der Europäischen Jugendstiftung registrieren. Weitere Informationen über das Registrierungsverfahren sind auf der Webseite der Europäischen Jugendstiftung zu finden. 

Zuschüsse für Pilotaktivitäten werden für Initiativen vergeben, die sich mit den Bedürfnissen oder Herausforderungen junger Menschen auf lokaler Ebene befassen und einen Beitrag zu den Prioritäten des Jugendsektors des Europarates und zu den spezifischen Schwerpunktthemen 2025 leisten. Die Initiativen müssen innovativ sein und außerdem eine eindeutige jugendpolitische Dimension aufweisen, zur Jugendbeteiligung beitragen und eine lokale Wirkung entfalten. Dies können z.B. sein: Jugendtreffen, Sitzungen zum Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungsmaßnahmen, Treffen mit Experten, lokale Workshops, lokale Aktionen, Besuche, Kampagnen, Workshops in Schulen, Festivals usw.  Die maximale Dauer eines Pilotprojekts kann bis zu einem Jahr betragen. 

Weitere Informationen finden Sie auf der EYF-Website zum Thema Pilotaktivität.

Quelle: Europäische Jugendstiftung