EVZ: Bildungsagenda NS-Unrecht

Stiftung EVZ fördert non-formale Bildungsprojekte

Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft (EVZ) hat eine neue Ausschreibung der Bildungsagenda NS-Unrecht veröffentlicht. Gefördert werden Projekte der non-formalen historisch-politischen Bildung für junge Menschen bis 35 Jahre – mit Fördersummen zwischen 150.000 und 500.000 Euro. Projektskizzen können bis zum 1. November 2026 eingereicht werden.

01.09.2026 / Redaktion: Natali Petala-Weber
Eine alte Kamera liegt auf einem Tisch, umgeben von alten Fotografien, Schlüsseln und einem Wecker. Kaffee-Bohnen und gerolltes Papier sind verstreut. Eine alte Kamera liegt auf einem Tisch, umgeben von alten Fotografien, Schlüsseln und einem Wecker. Kaffee-Bohnen und gerolltes Papier sind verstreut.

Die Erinnerungskultur zum nationalsozialistischen Unrecht steht vor einem Generationenwechsel: Mit dem Wegfall der Zeitzeug*innen droht der Verlust unmittelbarer Erfahrungsvermittlung, während geschichtsrevisionistische Deutungen an Boden gewinnen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) reagiert darauf im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit für die Wiedergutmachung mit der Bildungsagenda NS-Unrecht, die von der EVZ umgesetzt wird. In der zweiten Förderperiode sollen bis Ende 2029 – vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Deutschen Bundestages – weitere Projekte zur NS-Bildung mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten gefördert werden.

Gegenstand der Förderung sind Projekte der non-formalen historisch-politischen Bildung, die einen spezifischen thematischen Schwerpunkt zum NS-Unrecht in Deutschland bearbeiten und dabei auch den europäischen Kontext einbeziehen können. Im Zentrum steht die Perspektive der Verfolgten, insbesondere jener Opfergruppen, die in der deutschen Erinnerungskultur bislang wenig sichtbar sind; zugleich sollen die Handlungen der Täter*innen und die Mechanismen von Ausgrenzung, Propaganda und Gewalt aufgezeigt werden. Erwünscht sind innovative, hybride und multiperspektivische Formate – etwa Workshops, digitale Tools, Ausstellungen oder künstlerische Zugänge – sowie Projekte, die Interventionskompetenzen gegen Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus und andere Ideologien der Ungleichwertigkeit stärken. Auch die Aufarbeitung des NS-Unrechts nach 1945 kann Thema sein. Zielgruppe sind vorrangig junge Menschen bis 35 Jahre in Deutschland; ergänzend können auch junge Menschen im europäischen und internationalen Ausland angesprochen werden. Ausgeschlossen ist eine Förderung von Projekten, die sich auf reine Forschung, Archivierung oder Strukturförderung beschränken.

Antragsberechtigt sind private gemeinnützige sowie öffentliche Organisationen und Institutionen mit Sitz in Deutschland, die das Projekt in Deutschland durchführen. Kooperationspartner dürfen ihren Sitz im europäischen Ausland haben, sofern dies inhaltlich erforderlich ist. 

Die Antragssumme liegt zwischen 150.000 und 500.000 Euro, Eigenmittel in Höhe von zehn Prozent der beantragten Zuwendung sind Förderbedingung, die Kosten je unmittelbar erreichter Person dürfen maximal 2.500 Euro betragen. 

Projekte können frühestens am 1. Juli 2027 starten und müssen spätestens am 30. Juni 2029 enden. 

Das Antragsverfahren ist zweistufig und beginnt mit einer Projektskizze über ein digitales Formular. Einreichungsfrist ist der 1. November 2026, 23:59 Uhr

Die Stiftung EVZ bietet vorab anmeldepflichtige Online-Beratungstermine am 10. September, 24. September, 7. Oktober und 22. Oktober 2026 an, teils mit Fokus auf kleine oder neu gegründete Träger sowie auf Selbstorganisationen von Nachkommen und Communitys verfolgter Gruppen. 

Alle Details sind online verfügbar unter: Bildungsagenda NS-Unrecht: Ausschreibung

Quelle: Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ)