Sie soll außerdem auf die Normen und Initiativen des Europarates zu ihrer Unterstützung aufmerksam machen, die internationale Zusammenarbeit fördern und die interne Koordination sicherstellen, auch mit dem Schadensregister im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine und der Konsultationsgruppe für die Kinder der Ukraine.
„Die Notlage der Kinder der Ukraine bleibt eine Priorität für den Europarat – und für mich persönlich“, erklärte der Generalsekretär. „Seit dem Beginn des Angriffskriegs der Russischen Föderation gegen die Ukraine vor fast drei Jahren wurden Millionen von Kindern gezwungen, aus der Ukraine zu fliehen. Tausende Kinder wurden unrechtmäßig nach Russland oder in die vorübergehend von Russland kontrollierten oder besetzten Gebiete verschleppt. Diejenigen, die in der Ukraine geblieben sind, leiden nach wie vor unermesslich unter dem anhaltenden Krieg. Was ich im Dezember letzten Jahres in der Ukraine erlebt habe und alles, was ich seit meinem Amtsantritt erfahren habe, hat mich in meiner Entschlossenheit noch bestärkt, den größtmöglichen Schutz für die ukrainischen Kinder zu gewährleisten – sowohl in der Ukraine als auch in den Mitgliedsstaaten des Europarates. Deshalb ist die heutige Ernennung der Sondergesandten so wichtig.“
Thórdís Kolbrún Reykfjörd Gylfadóttir verfügt über große Erfahrung in internationaler Politik und im Völkerrecht. Bis Dezember 2024 bekleidete sie mehrere Ministerposten in der isländischen Regierung und war insbesondere Außenministerin während des isländischen Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarates im Jahr 2023.
„Ich bin dankbar und fühle mich geehrt, dass mir die Aufgabe der Sondergesandten des Generalsekretärs des Europarates für die Lage der Kinder der Ukraine anvertraut wurde. Ich freue mich darauf, die wichtige diesbezügliche Arbeit des Generalsekretärs zu unterstützen und werde alles in meiner Macht Stehende tun, um dazu beizutragen, dass die Rechte der ukrainischen Kinder garantiert und geschützt werden, und um der Sache des ukrainischen Volkes insgesamt zu dienen“, sagte Gylfadóttir. „Es ist unser aller Pflicht, diesen Kindern, die von der massiven russischen Invasion am härtesten getroffen wurden, beizustehen“.
Geleitet von der Erklärung von Reykjavík und der Erklärung zur Lage der Kinder der Ukraine, die auf dem Gipfeltreffen von Reykjavík im Mai 2023 verabschiedet wurden, sowie von den einschlägigen Normen des Europarates hat die Sondergesandte des Generalsekretärs für die Lage der Kinder der Ukraine insbesondere folgende Aufgabe:
- Sensibilisierung für die Schwierigkeiten, mit denen die Kinder der Ukraine konfrontiert sind, Förderung der Normen, Initiativen und Aktivitäten des Europarates zur Unterstützung der Kinder der Ukraine, sowohl intern als auch extern;
- Gewährleistung der internen Koordination und Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Einrichtungen des Europarates, insbesondere der Konsultationsgruppe für die Kinder der Ukraine und dem Schadensregister;
- Förderung der internationalen Zusammenarbeit und Ermittlung von Möglichkeiten für Synergien mit internationalen Partnern, u.a. durch Vertretung des Generalsekretärs bei internationalen Veranstaltungen und Kontaktpflege mit internationalen Partnern wie der Koalition für die Rückführung ukrainischer Kinder;
- Vorschläge zur Verstärkung der Aktivitäten des Europarates zur Unterstützung der Kinder der Ukraine.
Die Sonderbeauftragte wird dem Generalsekretär Bericht erstatten und das Ministerkomitee des Europarates regelmäßig über die Aktivitäten zugunsten der Kinder der Ukraine, insbesondere die Umsetzung der Erklärung von Reykjavík, informieren.
Quelle: Europarat