Europäischer Bürgerpreis 2020: Frist zur Einreichung von Vorschlägen und Bewerbungen wurde verlängert

Auszeichnung für außergewöhnliche Leistungen

Alljährlich vergibt das Europäische Parlament den „Europäischen Bürgerpreis“. In diesem Jahr gilt eine verlängerte Frist für die Einreichung von Vorschlägen und Bewerbungen bis zum 30. Juni 2020.

04.06.2020 / Gabriela Jäkel
Miniaturbilder von vielen verschiedenen Menschen Miniaturbilder von vielen verschiedenen Menschen

Alljährlich vergibt das Europäische Parlament den Europäischen Bürgerpreis. In diesem Jahr gilt eine verlängerte Frist für die Einreichung von Vorschlägen und Bewerbungen bis zum 30. Juni 2020. Damit trägt die Vizepräsidentin des Parlaments und Kanzlerin des Preises, Dita Charanzová, den außergewöhnlichen Umständen der aktuellen Corona-Krise Rechnung.

Mit dem „Europäischen Bürgerpreis“ werden besondere Leistungen in verschiedenen Bereichen ausgezeichnet. Jedes Mitglied des Europäischen Parlaments ist berechtigt, jährlich einen Vorschlag einzureichen. Bürger/-innen, Gruppen von Bürger(inne)n, Vereinigungen oder Organisationen können sich mit von ihnen durchgeführten Projekten um den Europäischen Bürgerpreis bewerben oder andere Bürger/-innen, Gruppen, Vereinigungen oder Organisationen für den Europäischen Bürgerpreis vorschlagen:

Zusätzlich wurde eine weitere Kategorie für Projekte, die sich dem Kampf gegen COVID-19 widmen, geschaffen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Europäischen Parlaments. 

Quelle: Europäisches Parlament - Verbindungsbüro in Deutschland

Redaktion: DIJA