Alljährlich vergibt das Europäische Parlament den Europäischen Bürgerpreis. In diesem Jahr gilt eine verlängerte Frist für die Einreichung von Vorschlägen und Bewerbungen bis zum 30. Juni 2020. Damit trägt die Vizepräsidentin des Parlaments und Kanzlerin des Preises, Dita Charanzová, den außergewöhnlichen Umständen der aktuellen Corona-Krise Rechnung.
Mit dem „Europäischen Bürgerpreis“ werden besondere Leistungen in verschiedenen Bereichen ausgezeichnet. Jedes Mitglied des Europäischen Parlaments ist berechtigt, jährlich einen Vorschlag einzureichen. Bürger/-innen, Gruppen von Bürger(inne)n, Vereinigungen oder Organisationen können sich mit von ihnen durchgeführten Projekten um den Europäischen Bürgerpreis bewerben oder andere Bürger/-innen, Gruppen, Vereinigungen oder Organisationen für den Europäischen Bürgerpreis vorschlagen:
- Projekte, mit denen ein besseres gegenseitiges Verständnis und eine stärkere Integration zwischen den Bürger(inne)n der Mitgliedstaaten gefördert oder die grenzüberschreitende oder transnationale Zusammenarbeit in der Europäischen Union erleichtert wird;
- Projekte, durch die ein langfristiges Engagement auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden oder transnationalen kulturellen Zusammenarbeit bedingt ist und damit der europäische Geist gestärkt wird;
- Projekte, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Europäischen Jahr (falls ein Thema festgelegt wurde) stehen;
- Projekte, mit denen den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Werten konkreter Ausdruck verliehen wird.
Zusätzlich wurde eine weitere Kategorie für Projekte, die sich dem Kampf gegen COVID-19 widmen, geschaffen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Europäischen Parlaments.
Quelle: Europäisches Parlament - Verbindungsbüro in Deutschland