Das Jahr 2024 hat gezeigt, wie groß das Interesse am deutsch-polnischen und trilateralen Jugendaustausch ist. Leider haben jedoch mehr als 200 Projekte keine Förderung durch das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) erhalten können, trotz der Erhöhung des Beitrags der polnischen Regierung zum Haushalt des DPJW im Jahr 2024 und den Erhöhungen des Beitrags der Bundesregierung in den Vorjahren.
Auch 2025 wird das DPJW nicht in der Lage sein, alle eingehenden Anträge zu fördern. Um jedoch möglichst viele Jugendbegegnungen zu ermöglichen, hat das Jugendwerk beschlossen, seine Fördersätze zu senken und teilweise die Förderkriterien einzuschränken. Die Änderungen lauten wie folgt:
- Die Fördersätze können nicht in voller Höhe bewilligt werden.
- Anträge müssen mindestens 3 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
- Anträge können ausschließlich über das OASE-Portal eingereicht werden.
- Sowohl der Gastgeber als auch der Gast müssen innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Antrags ihre Unterschriften einreichen.
- Die Zahl der Teilnehmenden aus beiden Ländern muss ausgewogen sein und darf das Verhältnis von 2:3 nicht überschreiten.
- Wenn in einem Jahr mehrere Projekte durchgeführt werden, muss ein Gleichgewicht zwischen der Anzahl der in Deutschland und der in Polen durchgeführten Projekte sowie deren Dauer gewahrt werden.
- Bei großen Gruppen und/oder einer langen Projektdauer beträgt der maximale Förderbetrag für ein Projekt bei den Programmkosten 25.000 Euro für Projekte, die in Deutschland durchgeführt werden, und 90.000 Złoty für Projekte, die in Polen durchgeführt werden.
- Projektpartner können im Rahmen eines Projekts nur eine einmalige Förderung für ein Treffen des Projektteams aus beiden oder drei Ländern beantragen.
- Das DPJW fördert keine Vor- und Nachbereitungstreffen für Jugendliche im eigenen Land.
Ausführliche Informationen zu den Fördersätzen und der Antragstellung sind auf der Webseite des DPJW zu finden.
Quelle: DPJW