Der Deutsch-Französische Bürgerfonds fördert alle, die den Austausch zwischen Bürger(inne)n aus Deutschland und Frankreich anregen oder vertiefen, Demokratie in Deutschland und Frankreich stärken und die europäische Verständigung und Vielfalt fördern.
Leuchtturmprojekte werden mit mehr als 50.000 € gefördert, dabei werden bis zu 70 % der Projektkosten übernommen.
Zum Leuchtturm wird ein Projekt durch seine besondere Strahlkraft, Reichweite und Relevanz – es erreicht mindestens 90 Punkte bei der Bewertung durch ein Auswahlgremium; dabei können pro Förderkriterium maximal 10 Punkte vergeben werden:
- Bürgernähe / Zugänglichkeit
- Wirkungsgrad / zu erreichende Personen
- Deutsch-französische Relevanz
- Deutsch-französische Partnerschaftlichkeit
- Vernetzung
- Interkulturelles Lernen
- Diversität
- Geschlechtergerechtigkeit
- Sichtbarkeit
- Innovation
- Umweltschutz und umweltfreundliche Ausgestaltung des Projekts.
Letzte Antragsfrist 2020 (für Projekte im Jahr 2021): 1. Dezember 2020.
Weitere Informationen sowie den Förderantrag gibt es auf der Webseite des Deutsch-Französischen Bürgerfonds.
Quelle: Deutsch-Französischer Bürgerfonds