Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Damit beginnt die Bundesregierung die Umsetzung einer umfassenden, zweistufigen Strukturreform. Ziel ist es, die Kinder- und Jugendhilfe zukunftsfest aufzustellen. Hilfen sollen schneller und passgenauer bei den Familien ankommen, kommunale Strukturen gestärkt, und unnötige Bürokratie abgebaut werden. Gleichzeitig soll der Kostenaufwuchs in den Kommunen langfristig gedämpft werden.
Die Bundesregierung will damit auf die aktuellen Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe und die veränderten Rahmenbedingungen reagieren. Der Unterstützungsbedarf von Kindern, Jugendlichen und Eltern ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Zugleich stehen Kommunen unter erheblichem finanziellen Druck, vielerorts fehlen Fachkräfte und komplexe Zuständigkeiten zwischen unterschiedlichen Leistungssystemen erschweren den Zugang zu Hilfen.
Mit der Reform sollen Kinder und Jugendliche niederschwelliger eine Bildungsassistenz in Kitas und Schulen erhalten. Des Weiteren legt die Reform einen stärkeren Fokus auf Hilfen, die junge Menschen gezielt bei Ausbildung und beruflicher Integration unterstützen. Auch der Einsatz von Fachkräften wird sich gezielter nach den Qualifikationen richten und nicht nach pauschalen Standards. Zudem beendet der Gesetzentwurf die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz zum “begleiteten Trinken”. Damit soll künftig der Erwerb und Konsum von Bier, Wein oder Schaumwein in der Öffentlichkeit durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person nicht mehr erlaubt sein.
Quelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend