Pro Projekt kann eine Förderhöchstsumme bis zu 4.000 Euro bewilligt werden, allerdings maximal 80 Prozent der Projektgesamtkosten. Mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten müssen aus Eigen- oder Drittmitteln gedeckt werden.
Vereine können den Antrag stellvertretend für junge Menschen stellen (z. B. für Freiwillige im FSJ/BFD), wenn das beantragte Projekt ein eigenständiges und selbstständiges Projekt dieser jungen Menschen ist und der Verein nur die finanztechnische Abwicklung für das Projekt übernimmt. Aus dem Antrag (Selbstdarstellung) muss hervorgehen, dass das Projekt in eigener Verantwortung der Jugendlichen geplant und realisiert werden soll.
Für eine Projektförderung können Anträge zweimal im Jahr, vom 2. April bis zum 2. Mai 2024 und vom 2. Oktober bis 2. November 2024, eingereicht werden.
Über die Vergabe der Fördermittel wird eine junge Jury entscheiden.
Infoveranstaltungen für die Projektförderung finden am 8. und 17. April 2024 (17.00 bis 18.00 Uhr) statt. Eine Anmeldung ist für beide Angebote notwendig.
Weitere informationen finden sie hier.
Quelle: Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)